Rechtsprechung
   BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung der Beschäftigungsaufnahme - Arbeitslosigkeit - Erreichbarkeit - Erlöschen der Arbeitslosmeldung - grobe Fahrlässigkeit - subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab - Pflichtwidrigkeitszusammenhang

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit; Nichtmitteilung der Beschäftigungsaufnahme; Arbeitslosigkeit; Erreichbarkeit; Erlöschen der Arbeitslosmeldung; grobe Fahrlässigkeit; subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab; Pflichtwidrigkeitszusammenhang

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  • Bundessozialgericht

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung der Beschäftigungsaufnahme - Arbeitslosigkeit - Erreichbarkeit - Erlöschen der Arbeitslosmeldung - grobe Fahrlässigkeit - subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab - Pflichtwidrigkeitszusammenhang

  • NWB SteuerXpert START

    SGB III § 122 Abs. 2; SGB X § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erreichbarkeit des Arbeitslosen, Nichtmitteilung der Beschäftigungsaufnahme

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld I: Bus fahren statt Stelle suchen geht nicht

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (41)  

  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R  

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat weiterhin fest (vgl insbesondere auch Urteil des Senats vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist es hierfür ohne Bedeutung, ob diese Beschäftigung gemäß § 8 Sozialgesetzbuch Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV) versicherungspflichtig war (vgl Urteil des Senats vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R), denn nach der Gesetzesbegründung zu § 122 SGB III kommt es ausdrücklich nicht darauf an, ob die die Arbeitslosmeldung unterbrechende Tätigkeit versicherungspflichtig ist (BT-Drucks 13/4941, S 176 zu § 122 Abs. 2).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R sowie BSGE 82, 118, 121 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 8) ist der Kernbestand eines (leistungsrechtlichen) Beschäftigungsverhältnisses iS des § 118 Abs. 1 Nr. 1 SGB III und damit auch des § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III eine faktische Beziehung, die die Leistung von Arbeit unter persönlicher Abhängigkeit von einem anderen zum Inhalt hat, wobei sich diese Abhängigkeit auf der einen Seite in der tatsächlichen Verfügungsmacht (Direktionsrecht) und auf der anderen Seite in der faktischen Dienstbereitschaft auswirkt.

    Das LSG hat dabei entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit einen subjektiven Maßstab angelegt (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 45; vgl Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R).

    Anderenfalls hätte den Kläger aber eine Verpflichtung getroffen, noch vor dem 18. Februar 1999 die Beklagte auf die Fahrt nach Wien hinzuweisen (BSG, Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R).

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 31/06 R  

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - stufenweise

    Für diese Beschäftigungslosigkeit im leistungsrechtlichen Sinne sind nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl ua SozR 4100 § 101 Nr. 7; BSGE 73, 126, 128 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; SozR 3-4100 § 101 Nr. 6; Urteil vom 9. Februar 2006, B 7a AL 58/05 R, veröffentlicht in juris, jeweils mwN) weder das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses noch die beitragsrechtliche Beurteilung entscheidend.

    Den Kernbestand eines Beschäftigungsverhältnisses im leistungsrechtlichen Sinne bildet, zusammenfassend ausgedrückt, eine faktische Beziehung, die die Leistung von Arbeit unter persönlicher Abhängigkeit von einem anderen zum Inhalt hat, wobei sich diese Abhängigkeit auf der einen Seite in der tatsächlichen Verfügungsmacht (Direktionsrecht) und auf der anderen Seite in der faktischen Dienstbereitschaft auswirkt (so: BSG Urteil vom 9. Februar 2006, B 7a AL 58/05 R, RdNr 14).

    Kennzeichnend für ein Beschäftigungsverhältnis ist gerade die Leistung fremdnütziger Arbeit von wirtschaftlichem Wert im Rahmen eines wirtschaftlichen Austauschverhältnisses (BSG Urteil vom 9. Februar 2006, B 7a AL 58/05 R, RdNr 14), mag dafür auch die Gewährung geldwerter Vorteile genügen, durch die der die Arbeit Leistende sich eigennützige wirtschaftliche Aufwendungen erspart.

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R  

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Dabei ist - wie der erkennende Senat zuletzt (Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R) betont hat - ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab zu Grunde zu legen (vgl auch BSGE 95, 80, 83 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 2; BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 S 5).
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