Rechtsprechung
| BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 140/02 B |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Anspruch auf rechtliches Gehör und faires Verfahren, Verlängerung der Äußerungsfrist
Verfahrensgang
- SG München, 22.05.2001 - 25 RJ 2116/98
- LSG Bayern, 28.05.2002 - L 6 RJ 394/01
- BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 140/02 B
Wird zitiert von ... (10)
- BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 85/08 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Ihm ist nur Genüge getan, wenn den Beteiligten Gelegenheit sowohl zur Äußerung von etwaigen Bedenken, die sie gegen eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (und ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter) haben, als auch zur Stellungnahme in der Sache selbst eingeräumt wird (BSG vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B, Juris RdNr 8).Ein erheblicher Grund wird daher regelmäßig zur völligen Reduzierung des Ermessens führen, mit der Folge, dass dem Verlängerungsgesuch stattgegeben werden muss, wenn sonst das rechtliche Gehör verletzt wäre (BSG vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B, Juris RdNr 9).
Eine Glaubhaftmachung iS des § 224 Abs. 2 ZPO ist nicht erforderlich (BSG vom 9.4.2003 aaO;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Komm, 9. Aufl 2008, § 65 RdNr 3).
- BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B
Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter
- LSG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - L 4 B 33/06
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Anwesenheit Dritter bei der …
Der Grundsatz des Anspruchs auf ein faires Verfahren verpflichtet den Richter, wie den Sachverständigen, vielmehr zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfah-rensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (vgl. BSG, Beschluss vom 9. April 2003, Az.: B 5 RJ 140/02 B).
- BSG, 27.08.2009 - B 13 RS 9/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Ihm ist nur Genüge getan, wenn den Beteiligten Gelegenheit sowohl zur Äußerung von etwaigen Bedenken, die sie gegen eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (und ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter) haben, als auch zur Stellungnahme in der Sache selbst eingeräumt wird (BSG vom 9.4.2003, B 5 RJ 140/02 B, Juris RdNr 8). - BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 91/08 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, …
Ohne Bescheidung des Antrags des Klägers vom 29.10.2008 durfte es aber vor Ablauf des in diesem genannten Verlängerungszeitraums nicht in der Sache entscheiden (vgl BSG vom 9.4.2003 - B 5 RJ 140/02 B, Juris RdNr 13;… BSG vom 31.7.2002 aaO; BSG vom 5.6.1997 - 7 RAr 58/96, Juris RdNr 12). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2009 - L 2 R 516/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis …
Soweit der Kläger das Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren (vgl. dazu - in ganz anderem Zusammenhang - den vom Kläger zitierten Beschluss des BSG vom 9. April 2003 - B 5 RJ 140/02 B) missachtet sieht, erschließt sich aus dem Befangenheitsgesuch schon nicht, dass die Vorgehensweise des Sachverständigen aus der Sicht eines verständigen Beteiligten als unfair zu betrachten sein könnte. - BSG, 04.08.2004 - B 13 RJ 167/03 B
Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren
Damit ist ua gemeint, dass der Richter sich nicht widersprüchlich verhalten darf und zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet ist (vgl BSG Beschluss vom 9. April 2003 - B 5 RJ 140/02 B -, veröffentlicht in JURIS, mwN). - BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 58/05 B
Anhörung Sachverständiger in der mündlichen Verhandlung im sozialgerichtlichen …
Offen bleiben kann, ob mit der Verletzung des § 153 Abs. 4 SGG zugleich die Besetzung des Berufungsgerichts nur mit Berufsrichtern und damit ein absoluter Revisionsgrund nach § 202 SGG iVm § 551 Nr. 1 ZPO gerügt wird, bei dem unwiderleglich zu vermuten wäre, dass die angegriffene Entscheidung auf der Gesetzesverletzung beruht (…so BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; offen gelassen in BSG, Beschluss vom 9. April 2003 - B 5 RJ 140/02 B;… BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 7, 14). - LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 31 R 1292/09
Psychiatrische Exploration - Anwesenheit Dritter - faires Verfahren - rechtliches …
Zwar verpflichten der Grundsatz des Anspruchs auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör den Richter wie den Sachverständigen zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006, Az.: L 4 B 33/06 SB, zitiert nach juris mit Hinweis auf den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 09. April 2003, Az.: B 5 RJ 140/02). - LSG Bayern, 15.03.2005 - L 18 SB 145/04 Nach diesem aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) abzuleitenden "allgemeinen Prozessgrundrecht" darf sich das Gericht nicht widersprüchlich verhalten (BVerfGE 57, 250, 275; 69, 381, 387; BSG, Beschluss vom 09.04.2003 Az: B 5 RJ 140/02 B juris Nr KSRE050131527 und BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 21;… Meyer-Ladewig, aaO, vor § 16 c RdNr 1b).
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