Rechtsprechung
| BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92 |
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AFG § 101
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 73, 90
- NZS 1994, 142 (Ls.)
Wird zitiert von ... (41)
- BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 96/97 R
Arbeitslosengeld - Unterbrechung des Beschäftigungsverhältnisses - Aussetzzeit - …
Sie stand im streitbefangenen Zeitraum auch nicht in einem Beschäftigungsverhältnis (…zur Abgrenzung des leistungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses vom beitragsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und vom Arbeitsverhältnis vgl bereits BSGE 59, 183, 185 ff = SozR 4100 § 168 Nr. 19; BSGE 73, 90, 93 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4;… BSGE 73, 126, 128 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5).Hierbei kommt es, wie der Senat bereits entschieden hat, auf eine Gesamtwürdigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalls an (BSGE 73, 90, 94 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).
Das LSG hat aus den Gesamtumständen geschlossen, daß damit sowohl das Direktionsrecht des Arbeitgebers als auch die Dienstbereitschaft der Klägerin entfallen und das Beschäftigungsverhältnis (vorübergehend) faktisch beendet war (vgl BSGE 73, 90, 94 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4 mwN).
Dem steht nicht entgegen, daß arbeitsvertraglich die Aussetzzeit und damit die voraussichtliche Dauer der Arbeitslosigkeit der Klägerin auf ca fünf Wochen beschränkt war, denn Arbeitslosigkeit liegt nicht erst dann vor, wenn die voraussichtliche Beschäftigungslosigkeit von nicht nur unbedeutender Dauer ist (…BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; ebenso der 11. Senat im Urteil vom 5. Februar 1998 - B 11 AL 55/97 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
Das Tatbestandsmerkmal "vorübergehend" in § 101 Abs. 1 Satz 1 AFG ist nur auf den im Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Zustand der faktischen Beschäftigungslosigkeit bezogen und dient der Abgrenzung gegenüber Personen, die endgültig aus dem Arbeitsleben als abhängig Beschäftigte ausgeschieden sind (…vgl BSGE 42, 76, 83 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).
- BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92 Die Arbeitslosigkeit während tatsächlicher Beschäftigungslosigkeit ist nach einer Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen, wenn sich ein langfristig arbeitsunfähig erkrankter Versicherter bei bestehendem Arbeitsverhältnis arbeitslos meldet; in diesem Rahmen kommt Erklärungen der Arbeitsvertragsparteien über die Dienstbereitschaft als Arbeitnehmer und dem Verfügungswillen des Arbeitgebers nur als Anzeichen faktischer Gebundenheit Bedeutung zu (Anschluß und Ergänzung zu BSG vom 9.9. 1993 - 7 RAr 96/92 ).
Allgemein anerkannt ist jedoch, daß das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses die Unterbrechung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses i.S. des § 101 Abs. 1 Satz 1 nicht ausschließt (BSG Urteil vom 9. September 1993 - 7 RAr 96/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
Sie sind deshalb nicht isoliert von sonstigen tatsächlichen Anhaltspunkten für das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses der Entscheidung zugrunde zu legen, sondern in eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse einzubeziehen (so auch Urteil des 7. Senats des BSG vom 9. September 1993 - 7 RAr 96/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AL 9/09
Arbeitslosenversicherung
Beschäftigungslosigkeit ist deshalb mit der tatsächlichen Nichtbeschäftigung des Versicherten unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Arbeitsrechts gegeben (…BSG SozR 3-4300 § 123 Nr. 2; BSG, Beschl v 21.8.1997, Az 12 BK 63/97;… BSGE 89, 243 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; BSGE 73, 90ff, alle mwN), wie auch an der anderenfalls überflüssigen Ruhensvorschrift für Ansprüche auf ALG während des Bezugs von Arbeitsentgelt (§ 143 Abs. 1 SGB III) sowie an der Gewährung von ALG während des Ruhenszeitraums im Falle der Nichterfüllung aktueller Ansprüche auf Arbeitsentgelt (Gleichwohlgewährung nach § 143 Abs. 3 Satz 1 SGB III) deutlich wird.Dabei ist ohne Belang, dass die (Rechts-)Ausführungen in Nr. 4 des Besprechungsergebnisses der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger vom 5./6. Juli 2005 offensichtlich auf einer Fehlinterpretation der darin erwähnten Urteile des BSGs beruhen, die sich lediglich mit der leistungsrechtlichen, nicht aber mit der versicherungsrechtlichen Beschäftigungslosigkeit befassen (…BSGE 89, 243ff = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8;… BSGE 92, 74ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 6;… zu der Unterscheidung s. bereits BSGE 59, 183ff = SozR 4100 § 168 Nr. 19 mwN), und das BSG später folglich - erneut - ausgeführt hat, Beschäftigungslosigkeit im leistungsrechtlichen Sinne schließe das Vorliegen einer Beschäftigung im beitragrechtlichen Sinne nicht aus, auch im Falle der unwiderruflichen Freistellung könne das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis fortbestehen (…BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 9 mwN; ebenso früher bereits: BSGE 73, 90ff; BSG, Beschl. vom 21.8.1997, Az 12 RK 63/97 mwN;… BSG SozR 4-4300 § 123 Nr. 2).
Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung (zB BSGE 73, 90ff und 126ff = SozR 3-4100 § 101 Nrn 4 u. 5;… BSGE 77, 48ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9), auf die der Kläger sich beruft.
Danach ist für die Annahme von Beschäftigungslosigkeit entscheidend, ob das Beschäftigungsverhältnis faktisch sein Ende gefunden hat (BSGE 73, 90ff).
Ergeben die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls eindeutig, dass die das Beschäftigungsverhältnis prägenden reziproken Elemente (Verfügungsmöglichkeit des Arbeitgebers; Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers) fehlen, so kann ein Beschäftigungsverhältnis nicht (mehr) angenommen werden (BSGE 73, 90ff).
- BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 32/97 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Strafgefangener - Arbeitspflicht
Wenn sich die Rechtsprechung im Leistungsrecht des AFG bei der Anwendung des § 101 AFG gleichwohl an § 7 SGB IV orientiert (vgl nur BSGE 73, 90, 94 mwN = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4), so lassen sich doch die Merkmale eines (beitragspflichtigen) Beschäftigungsverhältnisses nicht unbesehen auf das Leistungsrecht übertragen; vielmehr ist eine funktionsdifferente Auslegung erforderlich, die den Inhalt der konkreten Rechtsnorm sachbezogen nach ihrer Stellung und Aufgabe in der Rechtsordnung bestimmt (…BSGE 73, 126, 128 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; BSGE 73, 90, 93 mwN = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).Je nach Sinnzusammenhang, in den die einzelne Norm gestellt ist, können und müssen also die Essentialia eines Beschäftigungsverhältnisses im Hinblick auf den jeweiligen Normzweck Modifikationen unterliegen (BSGE 73, 90, 94 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).
Daß diese unterschiedlichen Funktionen verschiedene Beurteilungen darüber bedingen, ob ein Beschäftigungsverhältnis zu bejahen ist, zeigen insbesondere die Fälle faktischer Beschäftigungslosigkeit, bei denen trotz fortbestehenden Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Alg bestehen kann (vgl etwa: BSGE 73, 90 ff = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4;… BSGE 73, 126 ff = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5;… vgl auch: BSGE 60, 168 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 16;… BSGE 64, 199 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 23;… BSG SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19, 20 und 22;… SozR 3-4100 § 134 Nr. 14).
Kernbestand eines Beschäftigungsverhältnisses iS des § 101 AFG und des § 7 SGB IV ist eine faktische Beziehung, die die Leistung von Arbeit unter persönlicher Abhängigkeit einer Person von einer anderen zum Inhalt hat, wobei sich diese Abhängigkeit auf der einen Seite in der tatsächlichen Verfügungsmacht (Direktionsrecht) und auf der anderen Seite in der faktischen Dienstbereitschaft auswirkt (BSGE 73, 90, 93 f mwN = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - …
Dass die Freistellung unter Anrechnung auf den Jahresurlaub erfolgt ist, ändert hieran nichts; denn die Arbeitgeberin hat durch diese Freistellung auf die Wahrnehmung ihrer Verfügungsmöglichkeit verzichtet (BSGE 73, 90, 94 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4;… BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5). - BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93
AFG § 117 Abs. 1, § 117 Abs. 2, 3, Abs. 4 Satz 1, 2; SGB X § 24 Abs. …
Nach Abs. 1 ruht der Alg-Anspruch für Zeiten, für die Arbeitsentgelt gezahlt wird oder beansprucht werden kann; diese Regelung betrifft also Fälle der faktischen Beschäftigungslosigkeit (vgl. hierzu BSGE 73, 90, 94 ff = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4;… BSGE 73, 126, 128 ff = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5) während des Fortbestandes und bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. - BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 80/98 R
Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit - …
Kernbestand eines Beschäftigungsverhältnisses iS des § 101 AFG und des § 7 SGB IV ist eine faktische Beziehung, die die Leistung von Arbeit unter persönlicher Abhängigkeit einer Person von einer anderen zum Inhalt hat, wobei sich diese Abhängigkeit auf der einen Seite in der tatsächlichen Verfügungsmacht (Direktionsrecht) und auf der anderen Seite in der faktischen Dienstbereitschaft auswirkt (…BSGE 82, 118, 121 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 8; BSGE 73, 90, 93 f mwN = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).Hierbei kommt es, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, auf eine Gesamtwürdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls an (…BSG SozR 3-4100 § 101 Nr. 9, S 31; BSGE 73, 90, 94 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).
- BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 86/94 Unter diesen Umständen hat der Kläger eine beitragspflichtige (entgeltliche) Beschäftigung (§ 168 Abs. 1 S. 1 AFG in der jeweils geltenden Fassung) vor dem 5. September 1990 spätestens seit 1. August 1988 nicht mehr ausgeübt, weil es an einer für das Beschäftigungsverhältnis erforderlichen Eingliederung in den Betrieb - wenn auch nur in Form einer tatsächlichen Entgeltzahlung - oder an einem Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts trotz nicht erbrachter Arbeitsleistung (§§ 323, 615 Bürgerliches Gesetzbuch ) fehlt (hierzu insgesamt: BSGE 73, 90, 93 ff. mwN = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4;… 73, 126, 127 ff. mwN = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5; vgl. auch BSG, Urteil vom 24. Januar 1995 - 8 RKn 3/93 -, unveröffentlicht).
§ 105a AFG enthält allerdings, wie bereits der Wortlaut der Vorschrift verdeutlicht, lediglich eine beschränkte gesetzliche Fiktion (vgl. BSGE 73, 90, 93 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).
- BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Arbeitsverhältnis - …
Hierbei steht es der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegen, daß die Klägerin vorrangig nur vorübergehende Arbeitsverhältnisse bis zur beabsichtigten Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit bei der Arbeitgeberin eingehen wollte, weil insoweit nicht vorausgesetzt wird, daß eine zeitlich unbegrenzte Beschäftigung oder auch nur eine solche von einer bestimmten Mindestdauer angestrebt wird (…BSGE 42, 76, 84 = SozR 4100 § 101 Nr. 2; BSGE 73, 90, 97 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4).Vielmehr hat das BSG zur Frage der Arbeitslosigkeit langfristig Arbeitsunfähiger dargelegt, daß die Beurteilung nach einer Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls zu erfolgen hat (BSGE 73, 90, 95 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4;… BSGE 73, 126, 130 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5).
- BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R
Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und …
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, kann der Begriff Beschäftigung im AFG auch nicht abschließend und allgemein bestimmt werden, weil er je nach Sinnzusammenhang, in dem er steht, unterschiedliche Bedeutung erlangen kann (…zur funktionsdifferenten Auslegung: BSGE 59, 183, 184 ff = SozR 4100 § 168 Nr. 19; BSGE 73, 90, 93 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4;… BSGE 73, 126, 128 f = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5). - BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 70/06 R
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis - …
- BSG, 20.06.2002 - B 7 AL 108/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Arbeitsentgeltanspruch - faktische …
- LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - wichtiger …
- BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 12/01 R
Teilarbeitslosengeldanspruch - Teilarbeitslosigkeit - Verlust einer von zwei …
- BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 16/11 R
Arbeitslosenversicherung - fortbestehendes Arbeitsverhältnis während …
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 92/01 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses - …
- BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 97/94
Abgrenzung eines Beschäftigungsverhältnisses iS. von § 101 Abs. 1 S. 1 AFG …
- LSG Sachsen, 19.11.2009 - L 3 AL 234/05
- BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 115/99 R
Besondere Härte beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches durch Sperrzeit
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 76/01 R
Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Lösung des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 22 R 271/10
Anrechnung von Arbeitsentgelt, Beschäftigung
- SG Speyer, 14.11.2006 - S 11 KR 87/05
- BSG, 21.10.1999 - B 11 AL 21/99 R
Arbeitslosigkeit einer beurlaubten Beamtin
- SG Landshut, 20.10.2005 - S 16 AL 169/04
- SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06
- BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
Sozialversicherungsrechtliche Folgen bei unwiderruflicher Freistellung weiter …
- BSG, 21.08.1997 - 12 BK 63/97
- LAG Hamburg, 30.08.2001 - 7 Sa 53/00
BeschFG § 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2007 - L 1 KR 260/05
Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - Werkstudentenprivileg - …
- LSG Bayern, 15.04.2008 - L 5 KR 22/08
Sozialversicherungspflicht - Zeiten einer Freistellung von der Arbeitsleistung - …
- LSG Bayern, 19.02.2008 - L 5 KR 223/07
Keine beitragsrechtliche Fortsetzung des sozialversicherungspflichtigen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - L 8 AL 110/05
Verfügbarkeit des Arbeitslosen trotz vertraglicher Verpflichtung
- LSG Bayern, 18.03.2004 - L 11 AL 227/00
- SG Bremen, 11.11.2009 - S 4 KR 197/09
Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung; Beurteilung …
- LSG Sachsen-Anhalt, 28.01.2010 - L 2 AL 65/06
Anspruch auf Krankengeld; Wiederaufleben in weiterer Blockfrist bei Unterbrechung …
- LSG Bayern, 26.02.2002 - L 10 AL 94/99
- LSG Bayern, 12.05.2005 - L 9 AL 127/03
- SG Dresden, 25.06.2009 - S 35 AL 889/07
- SG Aachen, 03.08.2010 - S 13 KR 167/09
Krankenversicherung
- BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97
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