Rechtsprechung
| BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von angemessenen Beiträgen für die betriebliche Altersvorsorge an die Pensionskasse - Bruttoentgeltumwandlung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung; Absetzung von angemessenen Beiträgen für die betriebliche Altersvorsorge an die Pensionskasse; Bruttoentgeltumwandlung; Beitragszuschuss des Arbeitgebers als zweckbestimmte Einnahme; Absetzung von Fahr- und Kinderbetreuungskosten
- Bundessozialgericht
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von angemessenen Beiträgen für die betriebliche Altersvorsorge an die Pensionskasse - Bruttoentgeltumwandlung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Grundsicherung für Arbeitsuchende: Absetzung von aus einer Entgeltumwandlung resultierenden Beiträgen an eine Pensionskasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von im Rahmen einer Entgeltumwandlung von der Arbeitgeberin an eine Pensionskasse geleisteter Zahlungen als Einkommen
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Vom Erwerbseinkommen können die "Beiträge" zur betrieblichen Altersversorgung absetzbar sein
Sonstiges
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 23.11.2005 - S 48 AS 200/05
- SG Oldenburg, 26.01.2006 - S 46 AS 1114/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2008 - L 13/6 AS 8/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 13/6 AS 8/06
- BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 107, 97
- NZS 2011, 827 (Ls.)
- DB 2011, 715
- NZA-RR 2011, 265
Wird zitiert von ... (19)
- BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 163/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …
Dies kann mit dem LSG lediglich hinsichtlich weitergehender Ansprüche auf Eingliederungsleistungen nach dem SGB II angenommen werden (…BSGE 102, 73 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 3, RdNr 9 zum Anspruch auf eine Mehraufwandsentschädigung bei einer Arbeitsgelegenheit; BSGE 107, 97 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 34, RdNr 18 zum Anspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen).Insoweit mangelt es bereits an einer vorhergehenden Verwaltungsentscheidung des Beklagten (…vgl hierzu BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6; BSGE 107, 97 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 34).
Der Senat hat bereits entschieden, dass eine Absetzbarkeit von Kosten der Kinderbetreuung vom zu berücksichtigenden Einkommen nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II gegeben ist, wenn die Betreuungsaufwendungen infolge der Erwerbstätigkeit entstanden sind (BSGE 107, 97 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 34, jeweils RdNr 17;… vgl auch schon zur Arbeitslosenhilfe BSG SozR 4-4300 § 194 Nr. 3).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 7 AS 4/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Das BSG hat zwar den Anwendungsbereich der vom Einkommen absetzbaren Altersvorsorge jüngst auf die Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge erweitert (BSG 9.11.2010 - B 4 AS 7/10 R) und dabei durchaus iSd Begehrens der Klägerin anerkannt, dass Alterssicherung innerhalb des SGB II eine Zielsetzung ist, die dem Grunde nach auch einem SGB II-Leistungsbezieher zugebilligt wird.Eine Absetzung als "Werbungskosten" kann danach nur dann erfolgen, wenn die Betreuungsaufwendungen im Sinne einer finalen Verknüpfung infolge der Erwerbstätigkeit entstanden sind (BSG 9.11.2010 - B 4 AS 7/10 R).
- BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 180/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld - …
Hier gilt allerdings die vom Senat wiederholt verwendete Formel, dass die Aufwendungen weiterhin notwendig sind, wenn der Berechtigte deren Rückgängigmachung aus Rechtsgründen überhaupt nicht oder nicht ohne Weiteres realisieren kann (- Schonfrist - Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 7/10 R;… SozR 4-4200 § 11 Nr. 34).
- BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der …
Daher wird in der Rechtsprechung von BSG und BVerwG zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Angemessenheit im Hinblick auf Versicherungsbeiträge im existenzsichernden Bereich darauf abgestellt, für welche Lebensrisiken (Grund) und in welchem Umfang (Höhe) Bezieher von Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze üblicherweise Vorsorgeaufwendungen zu tätigen pflegen und andererseits, welche individuellen Lebensverhältnisse die Situation des Hilfebedürftigen prägen (BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 7/10 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; abgrenzend zur Arbeitslosenhilfe wegen deren Funktion der Lebensstandardsicherung: BSG Urteil vom 9.12.2004 - B 7 AL 24/04 R - BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1; s zur Sozialhilfe nach dem SGB XII: BSG Urteil vom 29.9. - SG Stade, 19.07.2011 - S 28 AS 143/09 Es ist darauf abzustellen, für welche Lebensrisiken (Grund) und in welchem Umfang (Höhe) Bezieher von Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze Vorsorgeaufwendungen zu tätigen pflegen, aber auch, welche individuellen Lebensverhältnisse, insbesondere bedingt durch eine Erwerbstätigkeit, die Situation des Hilfebedürftigen prägen (vgl. BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R - zitiert nach juris).
Einen zusätzlichen Orientierungsrahmen zur Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbeg-riffs der Angemessenheit der dem Grunde nach vom Erwerbseinkommen absetzbaren Beiträge bieten die im Gesetz selbst ausdrücklich benannten Absetzbeträge (vgl. BSG, Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R - zitiert nach juris).
- BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 93/10 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Entschädigungen als …
Dies folgt der Ordnung des § 11 SGB II, der etwa auch bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, die ebenfalls direkt vom Entgelt abzuführen sind, die Absetzbarkeit nach Abs. 2 ausdrücklich anordnet (vgl zum Arbeitsentgeltanspruch BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 7/10 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen = SozR 4-4200 § 11 Nr. 34, RdNr 21). - LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2011 - L 5 AS 2149/10
Aufhebungs- und Erstattungsbescheid
Danach ist er nur noch bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrags nach § 86 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen (Bundessozialgericht, Urteil vom 9. November 2010, B 4 AS 7/10 R). - LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - …
Zwar können betreuungsbedingte höhere Aufwendungen wie diesbezügliche Fahrtkosten einer alleinstehenden Mutter (…dazu vgl. Brühl, in: Münder (Hrsg.), Sozialgesetzbuch II, Lehr- und Praxiskommentar, 3. Auflage 2009, § 51 Rdnr. 51 m.w.N.) oder Betreuungskosten selbst unter Umständen berücksichtigt werden (dazu BSG, Urteil vom 9.11.2010, Aktenzeichen: B 4 AS 7/10 R m.w.N.; siehe auch Fachliche Hinweise der BA zu § 11 SGB II Nr. 11.81 - Kinderbetreuungskosten: "Gebühren und Beiträge für Kindertagesstätten sind jedoch vorrangig im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGBV VIII zu übernehmen", siehe insbesondere hierzu § 90 Abs. 3 SGB VIII, nach dem Gebühren bei unzumutbarer Belastung ganz oder teilweise zu erlassen sind), jedoch sind die von der Klägerin erst nachträglich geltend gemachten Ansprüche bzw. Werbungsaufwendungen - namentlich die Betreuung ihres Sohnes und die dazu notwendigen Fahrtkosten betreffend - nicht zum Gegenstand des vorliegenden Rechtstreits geworden. - LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 5 AS 1547/09
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts für die …
Dazu gehört hier der monatliche Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung, der im Juli und im November 30, 90 EUR, im Oktober 32, 09 EUR und im Dezember 31, 90 EUR betrug (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9. November 2010, B 4 AS 7/10 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - L 19 AS 1023/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Von dem Nettoeinkommen hat der Antragsgegner einen Betrag von 83, 80 EUR (siehe BSG Urteil vom 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R; siehe auch zur Nichtberücksichtigung von Arbeitgeber finanzierten Altervorsorgeaufwendungen als nicht bereite Mittel Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 11 SGB II 11.143) sowie einen Betrag von 100, 00 EUR nach § 11b Abs. 2 SGB II in der Fassung ab dem 01.04.2011 (Art. 14 Abs. 3 des Gesetzes vom 24.03.2011, BGBl. I, 453) abgezogen. - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2011 - L 19 AS 455/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.10.2012 - L 5 AS 157/10
- SG Duisburg, 10.07.2012 - S 42 (3) BK 5/09
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 195/08
Sozialhilfe - ergänzende Hilfe zur Pflege - keine Klagebefugnis des Ehegatten des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2012 - L 19 AS 1723/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2012 - L 5 AS 456/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - L 5 AS 128/08
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.06.2012 - L 5 AS 261/10
- SG Berlin, 06.09.2011 - S 148 AS 39088/09
Absenkung des Arbeitslosengeldes II - Sanktionierung unterhalb 100 vom Hundert - …
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