Rechtsprechung
   BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen Bewertungsmaßstab - kein Verstoß gegen Parlamentsvorbehalt - Bestimmtheitsgebot - Demokratieprinzip - Partner der Bundesmantelverträge - demokratische Legitimation zur untergesetzlichen Normsetzung - Struktur des vertragsärztlichen Vergütungssystems - kein Verstoß gegen Berufsfreiheit - Altersversorgung in Form der Erweiterten Honorarverteilung - keine Überprüfung in einem Honorarstreitverfahren - Bestimmtheit und Begründung von Honorarbescheiden - Anhörungspflicht - Bekanntmachung eines Honorarverteilungsmaßstabes - Vorliegen einer unechten bzw echten Rückwirkung - Bildung von Honorartöpfen und individuellen Budgetierungen - Scan- und Sequenzzahlbeschränkung - Abzüge für Verwaltungskosten und Sicherstellung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen Bewertungsmaßstab in der vertragsärztlichen Versorgung, Anspruch auf Vergütung in bestimmter Höhe, Entscheidungen über Sonderzahlungen, Überprüfung in einem Honorarstreitverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (20)  

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Darüber hinaus zeigen mit diesem Verfahren zeitgleich verhandelte Revisionsverfahren, deren Akten zum Verfahren beigezogen worden sind, dass im Bereich der Beklagten auch in den streitigen Quartalen mit einer radiologischen Tätigkeit ein Gewinn erzielt werden konnte, der über dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf einen Quartalsgewinn vor Steuern von 45.000 DM je Radiologe lag (s B 6 KA 40/03 R; vgl auch B 6 KA 42/03 R).
  • BSG, 22.04.2008 - B 5a/4 R 79/06 R  

    Rücküberweisung von für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten auf dessen Konto

    Ohne jeden Anhalt brauchte das SG hierzu keine Feststellungen zu treffen, denn zu Ermittlungen "ins Blaue hinein" sind die Gerichte nicht verpflichtet (vgl BSG vom 10.5.2007 - B 7a AL 8/06 R - Juris RdNr 12 mwN; BSG vom 9.12.2004 - B 6 KA 40/03 R - Juris RdNr 47).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Darüber hinaus zeigen mit diesem Verfahren zeitgleich verhandelte Revisionsverfahren, deren Akten zum Verfahren beigezogen worden sind, dass im Bereich der Beklagten auch in den streitigen Quartalen mit einer radiologischen Tätigkeit ein Gewinn erzielt werden konnte, der über dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf einen Quartalsgewinn vor Steuern von 45.000 DM je Radiologe lag (s B 6 KA 40/03 R; vgl auch B 6 KA 42/03 R).
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  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 50/02 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Darüber hinaus zeigen mit diesem Verfahren zeitgleich verhandelte Revisionsverfahren, deren Akten zum Verfahren beigezogen worden sind, dass im Bereich der Beklagten auch in den streitigen Quartalen mit einer radiologischen Tätigkeit ein Gewinn erzielt werden konnte, der über dem von den Klägern geltend gemachten Anspruch auf einen Quartalsgewinn vor Steuern von 45.000 DM je Radiologe lag (s B 6 KA 40/03 R; vgl auch B 6 KA 42/03 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Darüber hinaus zeigen mit diesem Verfahren zeitgleich verhandelte Revisionsverfahren, deren Akten zum Verfahren beigezogen worden sind, dass im Bereich der Beklagten auch in den streitigen Quartalen mit einer radiologischen Tätigkeit ein Gewinn erzielt werden konnte, der über dem von den Klägern geltend gemachten Anspruch auf einen Quartalsgewinn vor Steuern von 45.000 DM je Radiologe lag (s B 6 KA 40/03 R; vgl auch B 6 KA 42/03 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Darüber hinaus zeigen mit diesem Verfahren zeitgleich verhandelte Revisionsverfahren, deren Akten zum Verfahren beigezogen worden sind, dass im Bereich der Beklagten auch im streitigen Quartal mit einer radiologischen Tätigkeit ein Gewinn erzielt werden konnte, der über dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf einen Quartalsgewinn vor Steuern von 45.000 DM je Radiologe lag (s B 6 KA 40/03 R; vgl auch B 6 KA 42/03 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Darüber hinaus zeigen mit diesem Verfahren zeitgleich verhandelte Revisionsverfahren, deren Akten zum Verfahren beigezogen worden sind, dass im Bereich der Beklagten auch in den streitigen Quartalen mit einer radiologischen Tätigkeit ein Gewinn erzielt werden konnte, der über dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf einen Quartalsgewinn vor Steuern von 45.000 DM je Radiologe lag (s zB B 6 KA 40/03 R; vgl auch B 6 KA 42/03 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Darüber hinaus zeigen mit diesem Verfahren zeitgleich verhandelte Revisionsverfahren, deren Akten zum Verfahren beigezogen worden sind, dass im Bereich der Beklagten auch in den streitigen Quartalen mit einer radiologischen Tätigkeit ein Gewinn erzielt werden konnte, der über dem vom Kläger geltend gemachten Anspruch auf einen Quartalsgewinn vor Steuern von 45.000 DM je Radiologe lag (s B 6 KA 40/03 R; vgl auch B 6 KA 42/03 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Darüber hinaus zeigen mit diesem Verfahren zeitgleich verhandelte Revisionsverfahren, deren Akten zum Verfahren beigezogen worden sind, dass im Bereich der Beklagten auch in den streitigen Quartalen mit einer radiologischen Tätigkeit ein Gewinn erzielt werden konnte, der über dem von den Klägern geltend gemachten Anspruch auf einen Quartalsgewinn vor Steuern von 45.000 DM je Radiologe lag (s B 6 KA 40/03 R; vgl auch B 6 KA 42/03 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 4/04 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Darüber hinaus zeigen mit diesem Verfahren zeitgleich verhandelte Revisionsverfahren, deren Akten zum Verfahren beigezogen worden sind, dass im Bereich der Beklagten auch in den streitigen Quartalen mit einer radiologischen Tätigkeit ein Gewinn erzielt werden konnte, der über den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch auf einen Quartalsgewinn vor Steuern von 45.000 DM je Radiologe lag (s B 6 KA 40/03 R; vgl auch B 6 KA 42/03 R).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 38/03 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 9/04 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 10 VG 20/03  

    Verfassungsmäßigkeit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2008 - L 10 V 9/05  

    Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts, Rechtmäßigkeit der Eingliederung

  • SG München, 24.10.2007 - S 38 KA 1231/06  
  • LSG Sachsen, 19.04.2006 - L 1 KA 10/03  
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2007 - L 11 KA 63/06  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Düsseldorf, 15.06.2007 - S 2 KA 65/07  

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Marburg, 18.04.2012 - S 12 KA 166/11  

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung - Absetzung der Kostenpauschale

  • LSG Thüringen, 25.08.2011 - L 4 AS 1223/11  
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