Rechtsprechung
   BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 73/03 R   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen Bewertungsmaßstab in der vertragsärztlichen Versorgung, Anspruch auf Vergütung in bestimmter Höhe, Entscheidungen über Sonderzahlungen, Überprüfung in einem Honorarstreitverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (12)  

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 71/03 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Der Senat hat zu dem Verfahren die Verfahrensakten der Parallelverfahren B 6 KA 73/03 R (dazu verbunden B 6 KA 74/03 R) und B 6 KA 83/03 R beigezogen.

    In den Quartalen des Jahres 1998 belief sich die Fallzahl typischer pathologischer Praxen auf zwischen ca 5.000 und 5.550 je Arzt, wie sie beispielhaft in den Abrechnungsergebnissen der von den Beteiligten als repräsentativ angesehenen Praxis des Verfahrens B 6 KA 73/03 R ihren Niederschlag gefunden haben; dass die Fallzahl in der Praxis der Kläger im Quartal III/1998 mit 3.437 pro Arzt niedriger war, ist im Rahmen einer generellen Betrachtung ohne Bedeutung.

    Zudem ist die Fallzahl der Kläger mit rechnerisch 3.437 pro Arzt im streitbefangenen Quartal deutlich niedriger als in anderen pathologischen Praxen, wie dem Senat aus den im Einverständnis mit den Klägern beigezogenen Parallelverfahren (ua B 6 KA 73/03 R) bekannt ist.

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 83/03 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Der Senat hat zu dem Verfahren die Verfahrensakten der Parallelverfahren B 6 KA 71/03 R und B 6 KA 73/03 R (dazu verbunden B 6 KA 74/03 R) beigezogen.

    In den Quartalen des Jahres 1998 belief sich die Fallzahl typischer pathologischer Praxen auf zwischen ca 5.000 und 5.550 je Arzt, wie sie beispielhaft in den Abrechnungsergebnissen der von den Beteiligten als repräsentativ angesehenen Praxis des Verfahrens B 6 KA 73/03 R ihren Niederschlag gefunden haben; dass die Fallzahl in der Praxis der Kläger im Quartal III/1998 mit ca 2.550 pro Arzt niedriger war, ist im Rahmen einer generellen Betrachtung ohne Bedeutung.

    Zudem ist die Fallzahl der Kläger im streitbefangenen Quartal deutlich niedriger als in anderen pathologischen Praxen, wie dem Senat aus den im Einverständnis mit den Klägern beigezogenen Parallelverfahren (ua B 6 KA 73/03 R) bekannt ist.

  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 16/06 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - neue Bundesländer -

    Der Senat hat in seinem einen Arzt für Pathologie betreffenden Urteil vom 9.12.2004 (B 6 KA 73/03 R) klargestellt, dass auch in den alten Bundesländern Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit von lediglich 12.000 Euro pro Quartal bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, insbesondere einer gewährleisteten vertragsärztlichen Versorgung im jeweiligen Fachgebiet, für die Jahre 1998 bis 2000 keinen Anlass zur Beanstandung bieten mussten (Umdruck S 46).
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02  

    Röntgenologische Praxen haben keinen Anspruch auf stützende Maßnahmen der

    Allerdings haben sie ihre Revisionsbegründung in der Sache L 10 KA 47/02 (Az. des BSG: B 6 KA 73/03 R) vorgelegt und deren Inhalt zum Gegenstand ihres Vorbringens gemacht (Schriftsatz vom 17.06.2004).

    Dabei ist beachtenswert, dass die von den Kägerbevollmächtigten verfasste aktenkundige Revisionsbegründung zum Streitverfahren B 6 KA 73/03 R (Pathologen), in der sie ebenfalls vortragen, der EBM-Normgeber sei nicht demokratisch legitimiert, dem BSG bereits vorgelegen hat (Schriftsatz vom 21.10.2003), als es mit Urteil vom 28.01.2004 seine Rechtsprechung zur Normsetzungsbefugnis des Bewertungsausschusses nochmals bekräftigte.

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Dazu wird auf die Urteile vom heutigen Tag in den Verfahren B 6 KA 71/03 R, B 6 KA 73/03 R und B 6 KA 83/03 R verwiesen.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/04 R  

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

    Das ist hinzunehmen, solange es gerechtfertigt ist, an der Bildung des Honorartopfes und an dem ihm zugeordneten Honorarvolumen für diesen Bereich festzuhalten (zu den Besonderheiten bei der hier nicht relevanten Bildung von arztgruppenbezogenen Honorarkontingenten vgl näher Senatsurteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R - zu Radiologen und Senatsurteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 73/03 R - zu Pathologen).
  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 17/06 R  

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Praxiskostensätze für die Berechnung der

    Der Senat hat in seinem einen Arzt für Pathologie betreffenden Urteil vom 9.12.2004 (B 6 KA 73/03 R) klargestellt, dass auch in den alten Bundesländern Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit von lediglich 12.000 Euro pro Quartal bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, insbesondere einer gewährleisteten vertragsärztlichen Versorgung im jeweiligen Fachgebiet, für die Jahre 1998 bis 2000 keinen Anlass zur Beanstandung bieten mussten (Umdruck S 46).
  • BSG, 31.08.2005 - B 6 KA 22/05 B  

    Vergütung - Wann sind Klagen gegen Honorarbescheide aussichtsreich?

    Durch die Urteile vom 9. Dezember 2004 (insbesondere B 6 KA 73/03 R) ist indessen klargestellt, dass jedenfalls für einen begrenzten Zeitraum in den alten Bundesländern auch Überschüsse aus vertragsärztlicher Tätigkeit von lediglich 12.000 EUR pro Quartal bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, insbesondere einer gewährleisteten vertragsärztlichen Versorgung im jeweiligen Fachgebiet, für die Jahre 1998 bis 2000 keinen Anlass zur Beanstandung bieten müssen (Urteilsumdruck S 46).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - L 10 B 3/06  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Sein Anspruch ist zunächst auf die Teilhabe an der vertragsärztlichen Gesamtvergütung beschränkt (vgl. BSG vom 31.10.2001 - B 6 KA 14/00 R -, 09.12.2004 - B 6 KA 73/03 R -, 08.02.2006 - B 6 KA 27/05 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - L 11 B 20/06  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Sein Anspruch ist zunächst auf die Teilhabe an der vertragsärztlichen Gesamtvergütung beschränkt (vgl. BSG vom 31.10.2001 - B 6 KA 14/00 R -, 09.12.2004 - B 6 KA 73/03 R -, 08.02.2006 - B 6 KA 27/05 R -).
  • LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 111/08  

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - Verrechnung und Anrechnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 11 KA 47/09  

    Vertragsarztangelegenheiten

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