Rechtsprechung
   BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen Bewertungsmaßstab - kein Verstoß gegen Parlamentsvorbehalt - Bestimmtheitsgebot - Demokratieprinzip - Partner der Bundesmantelverträge - demokratische Legitimation zur untergesetzlichen Normsetzung - Struktur des vertragsärztlichen Vergütungssystems - kein Verstoß gegen Berufsfreiheit - Bestimmung über angemessene Vergütung - keine Anspruchsgrundlage für Vergütung in bestimmter Höhe - Zuerkennung eines höheren Honorars - Zusammensetzung - Vertreterversammlung - Härteklausel - Bestimmtheit und Begründung von Honorarbescheiden - Anhörungspflicht - Bekanntmachung eines Honorarverteilungsmaßstabes - Bildung von Honorartöpfen - Scan- und Sequenzzahlbeschränkung - Abzüge für Verwaltungskosten und Sicherstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen Bewertungsmaßstab in der vertragsärztlichen Versorgung, Anspruch auf Vergütung in bestimmter Höhe, Entscheidungen über Sonderzahlungen, Überprüfung in einem Honorarstreitverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)  

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R  

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Enthält er keine oder nur eine zu eng gefasste, so ist eine generelle Härteklausel auf Grund gesetzeskonformer Auslegung stillschweigend als im HVM enthalten anzunehmen (vgl hierzu BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R -, RdNr 48, 67 - juris; s auch BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 10 RdNr 21, 29 f; - zum Vorliegen eines Härtefalles s zB BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 148).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Die Beklagte hat allerdings zumindest im Falle der atypischen Praxis der Klägerin diese Regelung nicht entsprechend ihrem Wortlaut, sondern ohne Rücksicht auf die dort enthaltene Begrenzung der Ausnahmemöglichkeit faktisch iS einer allgemeinen Härteklausel angewandt (vgl dazu Senatsurteil vom 9. Dezember 2004 - B 6 KA 84/03 R -, Umdruck S 20/21).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 5/08 R  

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Hinderung der Steigerung des Honorars von

    Enthält er keine oder nur eine zu eng gefasste, so ist eine generelle Härteklausel auf Grund gesetzeskonformer Auslegung stillschweigend als im HVM enthalten anzunehmen (vgl BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, jeweils RdNr 38 mwN; zur Unbeachtlichkeit des Fehlens einer ausdrücklichen allgemeinen Härteklausel s auch BSG, Urteil vom 9.12.2004, B 6 KA 84/03 R = USK 2004-146 S 1062 f; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 10 RdNr 30).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht