Rechtsprechung
| BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Lebensversicherung - private Rentenversicherung - Zumutbarkeit - Freibetragsregelung - Ermächtigungskonformität der AlhiV 2002 - fehlende allgemeine Härteklausel - Verfassungswidrigkeit
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- NWB SteuerXpert START
SGB III § 193 Abs. 2; AlhiV 2002 § 1 Abs. 3 Nr. 4, § 1 Abs. 3 Nr. 6; GG Art. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Bedürftigkeitsprüfung bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe erforderlich
- aok-business.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- SG Detmold, 23.05.2003 - S 10 (4) AL 203/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2004 - L 12 AL 156/03
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R
Wird zitiert von ... (46)
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine …
Auf jeden Fall müsse bei ihm unter Beachtung der zwischenzeitlich vorliegenden Rechtsprechung des 7. Senats des Bundessozialgerichts (vor allem Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R) ein Härtefall bejaht werden.Soweit der 7. Senat nunmehr in seinen Urteilen vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R) die Auffassung vertreten habe, die AlhiV 2002 entspreche nicht den Vorgaben des Gesetzgebers, soweit sie keine Rechtsvorschrift mehr enthalte, nach der die besonderen Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden könnten (allgemeine Härteklausel), könne sie dieser Rechtsprechung nicht folgen.
Wie der 7. Senat (dazu die Urteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R , zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R) bereits entschieden hat, stehen entgegen der Rechtsansicht des LSG die Vorschriften der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen AlhiV 2002 vom 13. Dezember 2001 (BGBl I 3734) insofern nicht mit der Ermächtigungsnorm des § 206 Nr. 1 SGB III (idF des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997, BGBl I 594) iVm § 193 Abs. 2 SGB III (idF, die die Norm durch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften vom 16. Februar 2001 erhalten hat) in Einklang, als die AlhiV 2002 keine allgemeine Härteklausel für die Nichtverwertbarkeit von Vermögen (mehr) enthält.
Wie bereits der 7. Senat in seiner Rechtsprechung (dazu die Urteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R - und vom 17. März 2005 - B 7a/7 AL 68/04 R) unter Rückgriff auf seine Entscheidung vom 27. Mai 2003 (…BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) ausgeführt hat, konnte dem Kläger nach dem Regelungskonzept der AlhiV 2002 ein darüber hinausgehendes Schonvermögen nicht zuerkannt werden.
Stattdessen sollte - wie der 7. Senat ausgeführt hat (dazu Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) - ein rein wirtschaftlich-ökonomischer Maßstab bei der Frage anzulegen sein, ob Sachen und Rechte iS des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002 nur unwirtschaftlich verwertet werden können.
Wie der 7. Senat des BSG bereits in seiner Rechtsprechung (Urteile vom 9. Dezember 2004 - ua B 7 AL 30/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen - und vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R) ausgeführt hat, liegt in der vom Kläger in seiner Revisionsbegründung beanstandeten Privilegierung der so genannten Riesterrente keine unangemessene oder gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßende Benachteiligung.
Denn der Verordnungsgeber hat mit dem Regelungskonzept der AlhiV 2002 - wie dies der 7. Senat in seiner bereits mehrfach zitierten Rechtsprechung (ua Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) zutreffend ausgeführt hat - mit dem Verzicht auf eine Zumutbarkeits- bzw Billigkeitsprüfung seinen Handlungsspielraum im Rahmen des § 193 Abs. 2 SGB III unterschritten oder - anders ausgedrückt - die AlhiV 2002 ist insoweit nicht ermächtigungskonform.
Dies hat der 7. Senat in seiner Rechtsprechung (ua Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) im Einzelnen bereits ausgeführt.
Vielmehr bietet sich die Schlussfolgerung an, dass, solange die Alhi ihre gesetzliche Ausprägung als Lohnersatzleistung bei Arbeitslosigkeit (vgl § 198 Abs. 1 iVm § 116 Nr. 6 SGB III) gefunden hat, jedenfalls der Standard des ab 1. Januar 2005 geltenden Rechts nicht unterschritten werden darf (vgl auch BSG Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
Insofern wird das LSG festzustellen und abzuwägen haben, ob und inwieweit dem Kläger auf Grund seiner spezifischen Berufsbiografie und Altersvorsorgesituation im Jahre 2002 und in der Folgezeit ein Verbrauch seines Vermögens zugemutet werden konnte (vgl auch BSG Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Den Einsatz von Vermögen vor dem Bezug von Alhi regelt die auf Grund der Verordnungsermächtigung des § 206 Nr. 1 SGB III (idF des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997, BGBl I 594) erlassene AlhiV (…zur Verfassungsgemäßheit der Ermächtigungsgrundlage des § 206 Nr. 1 SGB III vgl bereits das Urteil des Senats vom 27. Mai 2003, BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1; vgl hierzu auch die Urteile des Senats vom 9. Dezember 2004, B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R) im Einzelnen geprüft und klargestellt, dass die in § 1 Abs. 2 AlhiV 2002 vorgesehene Freibetragsregelung von 520, 00 EUR je vollendetem Lebensjahr pro Partner im Grundsatz nicht zu beanstanden ist (vgl auch Urteil des Senats vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R).
Der Senat hat allerdings in seinen genannten Urteilen vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R) gefordert, dass die AlhiV 2002 ebenso wie die AlhiV 2003 eine allgemeine Härtefallklausel enthalten müsse, wie sie bereits in der AlhiV 1974 in § 6 Abs. 3 Satz 1 enthalten war.
Der Senat hat hinsichtlich des Begriffs der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit einer Verwertung in § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002 in seinen genannten Urteilen vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R) klargestellt, dass § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002 keine Härteklausel darstellt, bei der allgemeine Erwägungen der Zumutbarkeit anzustellen wären.
Insofern wird das LSG noch Ermittlungen nachzuholen haben, inwieweit die Eigentumswohnung, die im Eigentum der Ehefrau des Klägers steht, nur mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten veräußert werden kann (vgl hierzu Urteil vom 9. Dezember 2004, B 7 AL 30/04 R, Bl 7 des Umdrucks, mwN aus der Rechtsprechung).
Der Senat hat hierzu gefordert, dass die eingezahlten Beiträge für eine solche Lebensversicherung und der Rückkaufswert in einem angemessenen ökonomischen Verhältnis stehen müssen (vgl Urteil vom 9. Dezember 2004, aaO).
Der Senat hat - wie oben bereits ausgeführt - in seinem Urteil vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R) klarstellt, dass auch im Rahmen der AlhiV 2002 eine allgemeine Härtefallprüfung gewährleistet sein muss.
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine …
Auf jeden Fall müsse bei ihr von einem Härtefall iS der Rechtsprechung des 7. Senats des Bundessozialgerichts (vor allem Urteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R) ausgegangen werden.Soweit der 7. Senat nunmehr in seinen Urteilen vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R) die Auffassung vertreten habe, die AlhiV 2002 entspreche nicht den Vorgaben des Gesetzgebers, soweit sie keine Rechtsvorschrift mehr enthalte, nach der die besonderen Umstände des Einzelfalles Berücksichtigung finden könnten (allgemeine Härteklausel), könne sie dieser Rechtsprechung nicht folgen.
Denn von einer "offensichtlich unwirtschaftlichen" Verwertung iS des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002 kann nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nur dann gesprochen werden, wenn der dadurch erlangte bzw zu erzielende Gegenwert in einem (deutlichen) Missverhältnis zum wirklichen Wert des verwerteten bzw zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht oder stehen würde (…vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7; Senatsurteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R - veröffentlicht in juris und BSG Urteile vom 9. Dezember 2004 - ua B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 30/04 R - sowie Senatsurteil vom heutigen Tage - B 11a/11 AL 73/04 R).
Wie der 7. Senat des BSG bereits in seiner Rechtsprechung (ua Urteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) ausgeführt hat, könnte eine sachwidrige Ungleichbehandlung gegenüber den nach § 231 SGB VI in der Rentenversicherung Befreiten, deren Altersvorsorgebeträge ohne jegliche Begrenzung privilegiert sind, nur bei einer besonderen Berufsbiografie und daraus resultierenden Versorgungslücken in Betracht kommen.
Dies hat der 7. Senat in seiner Rechtsprechung (ua Urteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) im Einzelnen bereits ausgeführt.
- BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 76/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - allgemeine …
Entgegen der Rechtsansicht des LSG standen die Vorschriften der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen AlhiV 2002 nicht mit der Ermächtigungsnorm des § 206 Nr. 1 SGB III in Einklang, weil in der AlhiV 2002 keine allgemeine Härteklausel (mehr) enthalten war (Urteile des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2 RdNr 3 und BSGE 94, 121 ff RdNr 4 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3, sowie Bundessozialgericht , Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 73/04 R - …und Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 51/04 R -, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2 RdNr 9).Bei der Beurteilung der Bedürftigkeit des Arbeitslosen sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse während des gesamten Zeitraums (Urteil des Senats vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R -) bei der Berücksichtigung von Einkommen durch wochenweises Gegenüberstellen des erzielten Einkommens und der ohne die Berücksichtigung von Einkommen zustehenden Alhi (…BSGE 84, 48, 50 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7 S 22; BSG, Urteile des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2 RdNr 16 und BSGE 94, 121 ff RdNr 22 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3) zu ermitteln.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Klägers in der Folgezeit wesentlich geändert haben, sodass sich daraus eine andere rechtliche Beurteilung ergeben kann (…vgl BSGE 84, 48, 50 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7 S 22; BSG, Urteile des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2 RdNr 16 und BSGE 94, 121 ff RdNr 22 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3).
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2 RdNr 9 und BSGE 94, 121 ff, RdNr 11 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3) verstößt die Regelung des § 1 Abs. 3 Nr. 3 AlhiV 2002 nicht dadurch gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), dass "Riesterrentenverträge" anders behandelt werden als andere private Versicherungsverträge.
Der Kläger wird von dieser Vorschrift zwar nicht erfasst; um aber Art. 3 Abs. 1 GG bei Personen mit einer Berufsbiografie wie beim Kläger Rechnung zu tragen, ist auf die sich aus § 193 SGB III ergebende allgemeine Härtefallklausel zurückzugreifen (Urteile des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2 RdNr 3 und BSGE 94, 121 ff RdNr 4 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3; BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 73/04 R - …und Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 51/04 R -, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2 RdNr 9).
Der Senat hat bereits entschieden, dass § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002, nach dem Sachen und Rechte nicht zu berücksichtigen sind, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist, nur eine Prüfung unter wirtschaftlich-ökonomischen Gesichtspunkten rechtfertigt (Urteile des Senats vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R -, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2 RdNr 7 und BSGE 94, 121 ff RdNr 9 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3;… vgl dazu auch BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7 S 62 und BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R).
- BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 25/07 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Wertpapier- bzw …
Eine Weitergeltung der Regelungen der AlhiV 1974 lässt sich auch nicht aus Verfassungsrecht (vgl ua BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 2;… BSGE 94, 121 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3; wegen der Freibetragsregelungen vgl auch BSG…, Urteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R - im Anschluss an BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1;… BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 3) oder aus der vom Kläger behaupteten Altersdiskriminierung (…BSG SozR 4-4220 § 1 Nr. 4 RdNr 10) herleiten, weil auch im Rahmen der AlhiV 2002 eine allgemeine Härtefallprüfung gewährleistet ist (vgl ua BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 9, s hierzu unter 3.).Dieser hat in seinen Urteilen vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R = SozR 4-4300 § 193 Nr. 2 und B 7 AL 44/04 R = BSGE 94, 121 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3) wegen der Frage der Unwirtschaftlichkeit der Verwertung auf die frühere Rechtsprechung (…BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7; BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 59/01 R) verwiesen.
Hiernach ist für das Merkmal der "offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit" der Verwertung eines Vermögensgegenstandes entscheidend, ob (gerade oder erst) ein "Zwang zum Verkauf" die Investitionen für den Erwerb eines Vermögensgegenstandes in einem nennenswerten Umfang entwerten würde und daher ein normal und ökonomisch Handelnder die Verwertung unterlassen würde (vgl BSG, Urteil vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R = SozR 4-4300 § 193 Nr. 2).
Dabei lässt der Senat offen, ob bei der Verwertung von Aktien nach Kursverlusten der von der Rechtsprechung entwickelte Maßstab, ob ein "normal und ökonomisch" Handelnder die Verwertung unterlassen würde (vgl ua BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 2 und Nr. 3, jeweils mwN), überhaupt tragfähig ist.
Weder bezogen auf die Lebensversicherungen und das Barvermögen noch in Bezug auf das Depotvermögen findet sich ein Hinweis auf einen auch im Geltungsbereich der AlhiV 2002 zusätzlich nach § 193 Abs. 2 SGB III zu prüfenden allgemeinen Härtefall (vgl ua BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 9) einer Verwertung des vorhandenen Vermögens.
- BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Soweit es die davor liegende Zeit betrifft, hat der Senat mit drei Entscheidungen vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R, B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 56/03 R) unter Rückgriff auf seine frühere Entscheidung vom 27. Mai 2003 (…BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) entschieden, dass § 206 Nr. 1 SGB III als Ermächtigungsnorm zum Erlass der AlhiV den Erfordernissen des Art. 80 Abs. 1 GG genügt (siehe zur Zulässigkeit der Ermächtigung des Ministeriums statt des Ministers Rubel in Umbach/Clemens, GG, Art. 80 RdNr 38).Mit seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R) hat der Senat außerdem unter Rückgriff auf seine Entscheidung vom 27. Mai 2003 (…BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) entschieden, dass die Regelung des § 1 Abs. 2 AlhiV 2002 in der vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 geltenden Fassung (Freibetrag von 520, 00 EUR pro Lebensjahr; vgl auch die Übergangsvorschrift des § 4 Abs. 2 AlhiV 2002) das verwertbare Vermögen hinsichtlich des generellen Freibetrags ermächtigungs- und verfassungskonform konkretisiert hat.
In der Entscheidung vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R) hat der Senat auch ausgeführt, dass die Freibetragsregelung des § 1 Abs. 2 AlhiV 2002, wenn sie mit der bezeichneten Härtefallregelung verknüpft ist, nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.
Die Absenkung des Freibetrags ab 1. Januar 2002 ist deshalb ohne Bedeutung (s dazu die Senatsurteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 44/04 R und B 7 AL 56/04 R) Ein allgemeiner Härtefall im Sinne der Rechtsprechung des Senats vom 9. Dezember 2004 (B 7 AL 30/04 R) war zu keinem Zeitpunkt nach dem vom LSG festgestellten bzw vom Kläger selbst vorgetragenen Sachverhalt zu bejahen.
- BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
Denn von einer "offensichtlich unwirtschaftlichen" Verwertung iS des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002 kann nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nur dann gesprochen werden, wenn der dadurch erlangte bzw zu erzielende Gegenwert in einem (deutlichen) Missverhältnis zum wirklichen Wert des verwerteten bzw zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht oder stehen würde (…vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 7; Urteil des Senats vom 25. April 2002 - B 11 AL 69/01 R - veröffentlicht in juris und BSG Urteile vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 44/04 R -, BSGE 94, 121 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3 und B 7 AL 30/04 R = SozR 4-4300 § 193 Nr. 2 sowie Urteile des Senats vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 73/04 R - und - B 11a/11 AL 51/04 R -).Wie der 7. Senat des BSG bereits in seiner Rechtsprechung (ua BSG SozR 4-4300 § 193 Nr. 2;… BSGE 94, 121 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3) ausgeführt hat, kann eine sachwidrige Ungleichbehandlung gegenüber den nach § 231 SGB VI in der Rentenversicherung Befreiten, deren Altersvorsorgebeträge ohne jegliche Begrenzung privilegiert sind, nur bei einer besonderen Berufsbiografie und daraus resultierenden Versorgungslücken in Betracht kommen.
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV …
Entgegen der Rechtsansicht des LSG standen die Vorschriften der ab 1. Januar 2002 in Kraft getretenen AlhiV 2002 (idF vom 13. Dezember 2001, BGBl I 3734) nicht mit der Ermächtigungsgrundlage des § 206 Nr. 1 SGB III (idF des Arbeitsförderungs-Reformgesetzes vom 24. März 1997, BGBl I 594) iVm § 193 Abs. 2 SGB III (hier idF des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16. Februar 2001, BGBl I 266) in Einklang, weil in der AlhiV 2002 keine allgemeine Härteklausel (mehr) enthalten war (vgl hierzu das Urteil des Senats vom heutigen Tage - B 7 AL 30/04 R). - LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 12 AL 28/04
Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung
Aus den Entscheidungen des BSG vom 9. Dezember 2004 (- B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R -) ergebe sich, dass die Alhi-Verordnung 2002 insoweit nicht mit ihrer Ermächtigungsgrundlage in Einklang stehe, als eine Härtefallregelung fehle.Das BSG hat bereits mehrfach die Privilegierung der "Riesterrente" gegenüber sonstigen Formen der Altersvorsorge für verfassungsgemäß gehalten, weil "Riesterrenten" besonders zertifiziert und überwacht seien (BSG Urteil v. 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R - ; Urteil v. 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 73/04 R -).
Nach der Rechtsprechung des BSG enthält § 1 Abs. 3 Nr. 6 der Alhi-Verordnung einen rein wirtschaftlich-ökonomischen Begriff der Verwertbarkeit, so dass der Rückkaufswert einer Lebensversicherung nur dann nicht angerechnet werden darf, wenn die Auflösung der Versicherung die eingezahlten Beiträge in einem nennenswerten Umfang entwerten würde (Urteile v. 9. Dezember 2004, - B 7 AL 30/04 R und B 7 AL 44/04 R -).
Der Verordnung fehlt allerdings eine allgemeine Härteklausel (BSG, Urteil v. 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R - ), was sich daran zeigt, dass sie einen Zugriff auf das Vermögen im weiteren Umfang als das bereits am 24. Dezember 2003 verkündete, aber erst zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) vorsieht.
Das BSG hat in seiner Rechtsprechung die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der allgemeinen Härteklausel des § 12 Abs. 3 Nr. 6 SGB II die Vorschrift des § 1 Abs. 3 Nr. 4 Alhi-Verordnung über ihren Wortlaut hinaus, wonach vom Inhaber als für die Altersversorgung bestimmt bezeichnete Vermögensgegenstände im angemessenen Umfang nicht berücksichtigt werden, auch auf Personen, die nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, anzuwenden (BSG Urteil v. 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R -).
- BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des …
Wie bereits in den Urteilen vom 9. Dezember 2004 (aaO) ausgeführt wurde, müssen jedoch die Alhi-Vorschriften (in der Zeit vor dem 1. Januar 2005) bei der Berücksichtigung von Vermögen den Standard gewähren, den das SGB II ab 1. Januar 2005 zugesteht, um nicht die gesetzlichen Mindestgrenzen schützenswerten Vermögens zu unterschreiten.Unter Berücksichtigung der die AlhiV 2002 ergänzenden Härtefallprüfung sind deshalb keinerlei Gesichtspunkte für die Annahme ersichtlich, die Absenkung des generellen Freibetrags von 520, 00 EUR im Jahre 2002 (zur Ermächtigungs- und Verfassungskonformität dieser Regelung s das Senatsurteil vom 27. Januar 2005 - B 7a/7 AL 34/04 R - und vom 9. Dezember 2004 - B 7 AL 30/04 R -, jeweils unter Rückgriff auf BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1) auf 200, 00 EUR pro Lebensjahr ab 1. Januar 2003 sei nicht ermächtigungsgedeckt und verfassungswidrig.
- BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 9/07 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 268/05
- BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 78/04 R
Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 12 AL 60/07
Arbeitslosenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - L 30 AL 106/05
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit - …
- BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- BSG, 28.11.2007 - B 11a AL 59/06 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 2/07 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 56/04 R
Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung
- LSG Hessen, 30.11.2005 - L 6 AL 31/05
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - L 12 AS 1464/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2005 - L 9 AL 177/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2006 - L 8 AL 12/04
Verwertung einer Kapitallebensversicherung bei Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
- BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 68/04 R
- LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - L 3 AL 83/05
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung - Bedürftigkeitsprüfung - …
- SG Gelsenkirchen, 13.04.2005 - S 11 AL 340/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Bayern, 09.07.2008 - L 10 AL 195/06
- LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 42/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Vermögen, …
- SG Dresden, 05.11.2005 - S 23 AS 982/05
ALG II-Empfänger hat Anspruch auf Bezahlung der Kosten für Umgangsrecht mit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2007 - L 1 AL 67/06
Arbeitslosenversicherung
- LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2006 - L 3 AL 18/05
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- SG Dresden, 20.05.2006 - S 23 AS 768/06
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - L 13 AL 941/06
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung einer schweizerischen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2005 - L 12 AL 167/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2005 - L 19 (9) AL 11/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2005 - L 12 AL 222/04
Arbeitslosenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2006 - L 12 AL 257/05
Arbeitslosenversicherung
- LSG Hamburg, 31.05.2007 - L 5 AS 41/06
- LSG Bayern, 19.02.2009 - L 9 AL 311/05
Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2006 - L 10 B 81/06
Verwertung einer Kapitallebensversicherung als besonderer Härtefall i. S. von § …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - L 4 AL 81/04
Verwertbarkeit einer Lebensversicherung bei der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 30 AL 62/06
Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Zumutbarkeit; …
- LSG Bayern, 23.09.2005 - L 8 AL 429/04
- LSG Bayern, 18.11.2005 - L 8 AL 243/04
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2008 - L 2 AL 15/06
- SG Lüneburg, 24.06.2009 - S 75 AS 915/09
