Rechtsprechung
| BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 43/02 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Beitragsnachentrichtung für in den USA lebende Verfolgte des Nationalsozialismus nach SozSichAbkSchlProt USA Nr 8 - Fremdrentenrecht - Sozialversicherungsabkommen - Ausschlussklausel
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beitragsnachentrichtung für Verfolgte des Nationalsozialismus in den USA
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 26.06.2000 - S 14 RA 1624/98
- LSG Berlin, 18.02.2002 - L 6 RA 121/00
- BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 43/02 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2004, 319
Wird zitiert von ... (9)
- BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R
Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit - …
Durch die auf diesen Zusammenhang begrenzte Fiktion speziell von Bundesgebiets-Beitragszeiten wird der die Entstehung monatlicher Einzelansprüche hindernde Einwand des Auslandsaufenthalts ausgeräumt und dadurch für "Berechtigte" im Ausland (dazu oben) "zahlbar" gemacht (zu diesem Einwand stellvertretend BSG…, Urteil vom 29. August 1996 - 4 RA 85/95, BSGE 79, 113, 115 ff = SozR 3-5070 § 18 Nr. 2 S 4 ff; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 43/02 R, SozR 4-6961 Nr. 8 Nr. 1 RdNr 4, 9 ff; BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 6/03 R). - BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 27/03 R
Fremdrentenrecht - Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Bewertung …
Dies folge aus den Angaben des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung; die Interpretation der entsprechenden Erläuterung in der Denkschrift zum ZAbk Israel SozSich durch den 4. Senat des BSG im Urteil vom 10. April 2003 (B 4 RA 43/02 R), wonach die Ausschlussklausel weiter auszulegen sei als der Wortlaut nahe lege, werde daher der Regelung im Schlussprotokoll nicht gerecht.Der Senat lässt dahingestellt, ob es entgegen der Rechtsprechung des BSG (…Urteile vom 22. März 2001 - B 12 RA 5/00 R - SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 2, vom 10. April 2003 - B 4 RA 43/02 R - SozR 4-6961 Nr. 8 Nr. 1 und vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 6/03 R - veröffentlicht in JURIS) überhaupt zulässig war, dem Kläger ein "Wahlrecht" zwischen den mit den jeweiligen Berechtigungen verbundenen Gesamtregelungen einzuräumen, weil er bereits die Voraussetzungen für ein (allerdings ohne Beitragsnachentrichtung mangels der wegen seiner ausländischen Staatsangehörigkeit und ständigen Auslandsaufenthalts erforderlicher Beitragszeiten im Geltungsbereich des Gesetzes nach §§ 1316, 1317 RVO nicht zahlbares) ARG mit den nach § 15 FRG iVm § 20 WGSVG als FRG-Zeiten berücksichtigungsfähigen Beschäftigungszeiten in Polen erfüllt hatte.
Ungeachtet, wie das Wort "erstmals" zu verstehen ist (…vgl dazu BSG Urteile vom 22. März 2001 - B 12 RA 5/00 R - SozR 3-6481 Nr. 11 Nr. 2 S 11, 12 f sowie vom 10. April 2003 - B 4 RA 43/02 R - SozR 4-6961 Nr. 8 Nr. 1 S 7 ff ) macht die Formulierung deutlich, dass FRG-Zeiten nach § 17a FRG nicht nochmals berücksichtigt werden können, wenn sie bereits nach anderen Vorschriften berücksichtigt sind.
- BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 24/02 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …
§§ 110 bis 114 SGB VI enthalten nämlich nur einen materiell-rechtlichen einzelanspruchshindernden Einwand, nämlich den des Auslandsaufenthaltes (BSG…, Urteil vom 29. August 1996, 4 RA 85/95, in SozR 3-5070 § 18 Nr. 2; Urteil vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 6/03 R, nicht veröffentlicht und vom 10. April 2003 - B 4 RA 43/02 R, BSG SozR 4-6961 Nr. 8 Nr. 1).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - L 4 RJ 126/04
Rentenversicherung
Denn nach den vertraglichen Regelungen bleiben die deutschen Rechtsvorschriften über Geldleistungen aus Versicherungszeiten, die nicht nach Bundesrecht zurückgelegt sind, unberührt (siehe zum inhaltlich identischen deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen, BSG, Urteil vom 10.04.2003, - B 4 RA 43/02 R -). - LSG Hamburg, 14.03.2007 - L 1 R 72/05 Der entgegenstehenden Auffassung des Sozialgerichts in der angefochtenen Entscheidung und derjenigen des Bundessozialgerichts in der vom Sozialgericht angezogenen Entscheidung vom 10. April 2003 (B 4 RA 43/02 R) folge sie nicht.
Denn wie das Sozialgericht zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. v. 10.04.2003 - B 4 RA 43/02 R - SozR 4-6961 Nr. 8) ausgeführt hat, sieht Nr. 8 SP-USA-SVA die - für die Zahlung der begehrten Rente zwingend erforderliche - Nachentrichtung nur für Personen vor, für die durch die Anwendung des § 17a FRG erstmals Beitrags- oder Beschäftigungszeiten nach dem FRG zu berücksichtigen sind.
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - L 21 R 677/08
(Anspruch auf Beitragserstattung - Beamtin auf Lebenszeit - keine Anrechnung von …
Dies schließt zwar die Heranziehung anderer Auslegungskriterien neben dem Vertragstext nicht aus, insbesondere die Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien, wie er sich aus Entstehung, Inhalt und Zweck des Vertrages und der auszulegenden Einzelbestimmungen ergibt (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 43/02 R -, SozR 4-6961 Nr. 8 Schlussprot Abk USA Soz Sich). - LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - L 1 RA 7/04
Auszahlung der Rente ins Ausland
Der dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10. April 2003 - B 4 RA 43/02 R - (…in SozR 4-6961 Nr. 8 Nr. 1) zugrunde liegende Sachverhalt unterscheide sich von dem hier vorliegenden wesentlich dadurch, dass der dortige Versicherte wegen eigenen Auslandsaufenthalts ebenfalls keine Rente ausgezahlt erhalten, hier hingegen es eine Rentenzahlung an den Versicherten gegeben habe. - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2003 - L 4 (8) RA 70/01
Rentenversicherung
Zudem haben der 4. und der 7. Senat des BSG übereinstimmend hervorgehoben, dass eine authentische Interpretation durch den Gesetzgeber, der eine Vorschrift entgegen der Auslegung durch die zuständigen Gerichte (jetzt) in einem anderen gewünschten Sinn angewandt wissen will, wegen der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (GG), die allein die rechtsprechende Gewalt mit der Anwendung (und Auslegung) des Rechts betraut (Art. 20 Absatz 2 Satz 2 GG), nicht zulässig ist, es sei denn, der Gesetzgeber fasst das gewollte Ergebnis mit ausdrücklicher Rückwirkungsanordnung in unmissverständlichen "Klartext" (Urteil des 4. Senats vom 10. April 2003 - B 4 RA 43/02 - und Urteil des 7. Senats vom 17. Dezember 2002 - B 7 AL 18/02 R -), woran es vorliegend ungeachtet des im Gesetzgebungsverfahren angeführten Klarstellungsbedürfnisses in der Gesetz gewordenen Formulierung des § 1 Satz 1 Nr. 3 a SGB VI fehlt. - LSG Berlin, 20.12.2004 - L 16 RA 51/04 Da M aber durchgängig bis zum Verlassen des Vertreibungsgebietes im Jahr 1962 dem dSK angehört habe, hätten Beitragszeiten bereits nach § 20 WGSVG anerkannt werden können (Verweis auf BSG, Urteil vom 10. April 2003 -B 4 RA 43/02 R-).
