Rechtsprechung
   BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 93/99 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 87, 41
  • NZS 2001, 276 (Ls.)
  • NZA-RR 2001, 443



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 18/03 R  

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Konkurrenzklausel -

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202 ff = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9) eine Verletzung dieser Norm nur deshalb angenommen, weil die volle Erstattungspflicht die Klägerin unter drei Gesichtspunkten unverhältnismäßig (im engen Sinne) belaste, zum einen, weil die Klägerin bereits an der Absicherung der Arbeitslosigkeit zur Hälfte durch die Zahlung von Beiträgen beteiligt gewesen sei, und zum anderen, weil die frühere Erstattungsregelung im Zusammenwirken mit den §§ 74 ff HGB im Einzelfall bis zu einer Belastung von 138 % des letzten Arbeitsentgelts führen könne und die Arbeitgeberin trotz Auswirkungen des Wettbewerbsverbots nur in Teilbereichen des Arbeitsmarktes mit dem vollen Risiko der Arbeitslosigkeit belastet werde.

    Im Gegenteil: Es hat in der Sache die bisherige Rechtsprechung des BSG zur abstrakten Kausalität (BSGE 66, 250, 256 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7) akzeptiert und dies zum Anlass genommen, eine geringere Belastung der Arbeitgeberin zu fordern (BVerfGE 99, 202, 213 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9).

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 64/00 R  

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Der erkennende Senat und der 11. Senat des BSG haben sich mehrfach zu den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Erstattungsbescheides gemäß § 128 AFG geäußert (vgl die Urteile des Senats vom 15. Juni 2000 - B 7 AL 78/99 R -, BSGE 86, 187 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 8; vom 3. Dezember 1998 - B 7 AL 110/97 R - Urteile vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 80/97 R und B 7 AL 82/97 R - Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 20/97 R - ferner die Urteile des 11. Senats des BSG vom 22. März 2001 - B 11 AL 50/00 R und B 11 AL 70/00 R - vom 14. Dezember 2000 - B 11 AL 19/00 R - Urteile vom 21. September 2000 - B 11 AL 7/00 R und B 11 AL 5/00 R - sowie Urteil vom 10. August 2000 - B 11 AL 93/99 R, SozR 3-4100 § 128 Nr. 9) und hierbei klargestellt, daß die Regelung des § 128 AFG als solche nicht verfassungswidrig ist.
  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 44/03 R  

    Verfassungsmäßigkeit der Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 202 ff = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9) eine Verletzung dieser Norm nur deshalb angenommen, weil die volle Erstattungspflicht die Arbeitgeber unter drei Gesichtspunkten unverhältnismäßig (im engen Sinne) belaste, zum einen, weil die Arbeitgeber bereits an der Absicherung der Arbeitslosigkeit zur Hälfte durch die Zahlung von Beiträgen beteiligt gewesen seien, und zum anderen, weil die frühere Erstattungsregelung im Zusammenwirken mit den §§ 74 ff HGB im Einzelfall bis zu einer Belastung von 138 % des letzten Arbeitsentgelts führen könne und die Arbeitgeber trotz Auswirkungen des Wettbewerbsverbots nur in Teilbereichen des Arbeitsmarktes mit dem vollen Risiko der Arbeitslosigkeit belastet würden.

    Im Gegenteil: Es hat in der Sache die bisherige Rechtsprechung des BSG zur abstrakten Kausalität (BSGE 66, 250, 256 = SozR 3-4100 § 128a Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 128a Nr. 7) akzeptiert und dies zum Anlass genommen, eine geringere Belastung der Arbeitgeberin zu fordern (BVerfGE 99, 202, 213 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 9).

mehr
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - L 29 AL 449/07  

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Vorliegend ist somit Gegenstand des Verfahrens nur noch der Erstattungsbescheid vom 28. August 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. September 2007, mit dem die Beklagte einen Erstattungsanspruch in Höhe von insgesamt 10.147,53 EUR für den Zeitraum vom 6. April 2007 bis zum 30. August 2007 geltend gemacht hat; hierüber hat der Senat nicht im Rahmen der Entscheidung über die Berufung, sondern auf Klage zu entscheiden (vgl.a. BSG - B 11a AL 7/06 R - Urteil vom 17. Oktober 2007 - u.a. in SozR 3-4100 § 128 Nr. 9 sowie juris, dort insbesondere Rz. 12).
  • SG Frankfurt/Main, 04.06.2004 - S 33 AL 2293/02  

    Stadt Frankfurt a.M. muss über 15.000 Euro Arbeitslosenunterstützung zurückzahlen

    Die Kammer hielt § 147a SGB III dabei auch nicht im Hinblick auf die durch Art. 5 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit von vornherein für unanwendbar (so das BSG in einem Urt. vom 10.08.2000, Az.: B 11 AL 93/99 R, für den Fall einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Nichtverlängerungsmitteilung).
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