Rechtsprechung
| BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Eingliederungshilfe - Sprachförderung - Konventionsflüchtling
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 51 Abs. 1; AFG § 62 a Abs. 4; SGB III § 420; GG Art. 3 Abs. 1
D (A), Konventionsflüchtlinge, Sprachkurse, Sprachförderung, Eingliederungshilfe, Analogie, BAFöG, Arbeitslosigkeit, Genfer Flüchtlingskonvention - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingliederungshilfe und Sprachförderung für erfolglose Asylbewerber
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ 2000 Beil. I, 14
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Bayern, 30.11.2000 - L 9 AL 410/99
D (A), Konventionsflüchtlinge, Eingliederungshilfe, Sprachkurse, Sprachförderung, …
Die Argumentation im Urteil des BSG vom 11.05.1999 (B 11 AL 71/98 R) sei unbefriedigend.Dagegen blieb der Gesetzgeber des SGB III für die Eingliederungshilfe und Sprachförderung bei der alten Regelung des § 62a AFG (vgl. BSG 11.05.1999, a.a.O. S.5; BT-Drucks.13/4941 S.165, 226).
Vielmehr wird mit der Regelung der Sprachförderung bewusst ein spezifischer, von der Berufsausbildung abweichender Zweck verfolgt, worauf das BSG in seinem Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.6 bereits hingewiesen hat.
Die daraus abzuleitende unterschiedliche generelle Prognose über den Verbleib des Ausländers in Deutschland bildet im Hinblick auf das Ziel der Eingliederung einen sachlichen Grund dafür, Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge bei der Sprachförderung unterschiedlich zu behandeln (BSG 11.05.1999 a.a.O. S.7. mit weiteren Nachweisen).
Ferner hat der Kläger keinen Anspruch auf die begehrte Sprachförderung unmittelbar aus Art. 24 GK, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.6).
Schließlich erfolgt ein Anspruch des Klägers auch nicht aus übergeordnetem Recht der Europäischen Union (EU), insbesondere aus der EG-Verordnung 1408/71. Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des BSG in dessen Urteil vom 11.05.1999 a.a.O. S.7/8 an.
- BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund - …
Andererseits hat das BSG bereits entschieden, dem einschlägigen Übergangsrecht des SGB III und der Gesetzesbegründung sei der Grundsatz zu entnehmen, dass für ab 1. Januar 1998 geltend gemachte Leistungsansprüche grundsätzlich auf die Rechtslage nach dem SGB III abzustellen ist, wenn keine gesonderten Übergangsvorschriften eingreifen (…BSGE 87, 262, 263 = SozR 3-4300 § 196 Nr. 1; BSG SozR 3-4300 § 420 Nr. 1 Seite 2). - BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 42/99 R
Aufforderung zur Stellung eines Antrags auf Altersrente ist Verwaltungsakt, …
Gegenwärtig bedarf es hierzu noch keines abschließenden Urteils durch den Senat; allerdings hat der 11. Senat bereits entschieden, aus dem einschlägigen Übergangsrecht des SGB III (§§ 426, 430 SGB III) sei zu entnehmen, daß die Rechtslage nach dem SGB III grundsätzlich mit dessen Inkrafttreten am 1. Januar 1998 maßgebend sei und die AFG-Regelungen nur in Ausnahmefällen Anwendung fänden (BSG, Urteil vom 11. Mai 1999 - B 11 AL 71/98 R -, unveröffentlicht; vgl auch Urteil des Senats vom 4. November 1999 - B 7 AL 76/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 16/00 R
Anwendung des SGB III bei Arbeitslosenhilfeanspruch
Dies ergibt sich aus dem einschlägigen Übergangsrecht des SGB III (§ 427 SGB III idF des 1. SGB III-ÄndG), dem der Grundsatz zu entnehmen ist, daß das neue Recht des SGB III möglichst bereits mit seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 1998 maßgebend sein und die Anwendbarkeit der früheren AFG-Regelungen nur in Ausnahmefällen erfolgen soll (so bereits der 11. Senat des Bundessozialgerichts, BSG SozR 3-4300 § 420 Nr. 1 S 2). - LSG Bayern, 03.08.2007 - L 8 AL 408/06 § 427 SGB III ist zwar der Grundsatz zu entnehmen, dass das neue Recht des SGB III möglichst bereits mit seinem Inkrafttreten zum 01.01.1998 maßgebend sein und die Anwendbarkeit der früheren Regelungen des Arbeitsförderungsgesetzes nur in Ausnahmefällen erfolgen soll (so bereits der 11. Senat des BSG, BSG SozR 3-4300 § 420 Nr. 1 S.2).
- LSG Hessen, 02.03.2004 - L 6 B 71/00
D (A), Konventionsflüchtlinge, Sprachkurs, Prozesskostenhilfe
Die vom Klägerbevollmächtigten aufgeworfenen Rechtsfragen waren Gegenstand der Entscheidung des 11. Senat des BSG vom 11. Mai 1999 (- B 11 AL 71/98 R -) worauf das Sozialgericht hingewiesen hat.
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