Rechtsprechung
| BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B |
Volltextveröffentlichungen
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung einer Divergenz; Verjährung von Prüfbescheiden des Beschwerdeausschusses
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 10.09.2008 - S 27 KA 44/06
- LSG Hamburg, 13.10.2010 - L 2 KA 6/09
- BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B
Wird zitiert von ...
- SG Marburg, 02.11.2011 - S 12 KA 68/10
Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - …
Entspricht der Beschwerdeausschuss seiner Verpflichtung, das Verfahren angemessen zu fördern und möglichst innerhalb der in § 88 Abs. 2 SGG genannten Frist von drei Monaten abzuschließen, soweit dem keine Hinderungsgründe entgegenstehen, in keiner Weise, so ist daraus jedoch nicht abzuleiten, dass er allein deshalb an der Festsetzung eines Regresses in Form der Bestätigung der Entscheidung des Prüfungsausschusses gehindert ist (vgl. BSG, Beschl. v. 11.05.2011 - B 6 KA 5/11 B - juris; BSG, Beschl. v. 11.05.2011 - B 6 KA 12/11 B - BeckRS 2011, 73761).
