Rechtsprechung
| BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Pflegeheims mitzuwirken - Kündigung des Versorgungsvertrags
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Pflegeheims mitzuwirken; Kündigung des Versorgungsvertrags
- Bundessozialgericht
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Pflegeheims mitzuwirken - Kündigung des Versorgungsvertrags
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Pflegeheims mitzuwirken; Kündigung des Versorgungsvertrags
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Wirksamkeit einer Kündigung des Versorgungsvertrages für eine Seniorenpflegeeinrichtung
- eep-law.de
, S. 8 (Kurzinformation)
§§ 74, 79 SGB XI
Keine Kündigung des Versorgungsvertrages eines Pflegeheimes wegen verweigerter Mitwirkung an einer angeordneten anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß §§ 74, 79 SGB XI
Besprechungen u.ä.
- htw-saarland.de
(Entscheidungsbesprechung)
§§ 12 Abs. 1 Satz 1 und 3, 52 Abs. 1, 72 Abs. 3 Satz 1, 74 Abs. 1 und 2 Satz 2 und 3, 79 Abs. 1 Satz 1, 81 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung ei- nes Pflegeheims mitzuwirken - Kündigung des Versorgungsvertrags [Heim, Versorgungsvertrag, Kündigung Versorgungsvertrag, Landesverband der Pflegekassen, Zulassungsentziehung, Verweigerung der Wirtschaftlichkeitsprüfung, erhebliche Pflichtverletzung]
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 12.06.2008, Az.: B 3 P 2/07 R (Weigerung des Heimträgers, an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Pflegeheims mitzuwirken - Kündigung des Versorgungsvertrags)" von RA Robert Roßbruch, original erschienen in: PflR 2009, 39.
Verfahrensgang
- SG Mainz, 26.04.2005 - S 4 P 10/03
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.08.2006 - L 5 P 22/05
- BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 101, 6
- NZS 2009, 385 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18)
- BSG, 18.05.2011 - B 3 P 5/10 R
Soziale Pflegeversicherung - Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft iS …
Soweit eine ARGE ansonsten Aufgaben im Rechtsverkehr wahrnimmt, handelt sie immer nur im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen (§ 12 Abs. 1 Satz 4 SGB XI, § 94 Abs. 4, § 88 Abs. 1 und 2, § 89 SGB X) und muss das nach außen hin auch so zum Ausdruck bringen (BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 22, 23).Sie mussten im vorliegenden Fall verklagt werden, weil die Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft ein Bestandteil des Zulassungsverfahrens (§ 72 SGB XI) ist und nur die Landesverbände selbst, nicht aber die ARGE über den - die Zulassung bewirkenden - Versorgungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung sowie über die Kündigung eines solchen Vertrages zu entscheiden haben (§§ 73, 74 SGB XI, vgl BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 16, 17).
2008 - B 3 P 2/07 R - hat der erkennende Senat die fehlerhafte Funktion der Pflegekasse der AOK Bayern als Landesverband festgestellt, dies aber zugleich - aus Gründen des Vertrauensschutzes - bis zum 12.6.
2008 geduldet (BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 17), um die den Landesverbänden der Pflegekassen vorbehaltenen Entscheidungen nach dem SGB XI aus der Zeit bis zum 12.6.
2008 die Pflegekasse der AOK Bayern durch die AOK Bayern zu ersetzen (BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 16, 17), weil es dort grundsätzlich auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verwaltungsentscheidung ankommt, an der die Pflegekasse der AOK Bayern beteiligt war.
Statt der erst- und zweitinstanzlich als Nr. 1 aufgeführten Pflegekasse der AOK Bayern ist jedoch die AOK Bayern als Landesverband der Pflegekassen zu führen (vgl BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, RdNr 16, 17).
- BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R
Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen …
Zwar könnte sie ihre Rechte bei Kündigung des Versorgungsvertrages im Wege der Anfechtungsklage verfolgen (vgl Urteil des Senats vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen, jeweils RdNr 12 f).Anknüpfend an seine Rechtsprechung zur Wertbestimmung bei Streitigkeiten über die Zulassung von Pflegeeinrichtungen (vgl Urteil vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen - jeweils RdNr 48 ff) hält der Senat dafür den dreifachen Jahresbetrag des Betrages für angemessen, den die Klägerin ohne die Zusammenlegung von Heim- und Pflegedienstleitung für die vollschichtige Beschäftigung einer verantwortlichen Pflegefachkraft zusätzlich aufzuwenden hätte.
- BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R
Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer …
Um zu vermeiden, dass der Bestand einer großen Zahl von Schiedssprüchen alleine aus formellen Gründen angreifbar sein könnte, hält der Senat es aus Vertrauensschutzgründen für angemessen, Schiedssprüche unter formeller Beteiligung des KVJS nicht allein wegen dieses Zuständigkeitsfehlers als rechtswidrig einzustufen (vgl zu einer ähnlichen Konstellation: Urteil des erkennenden Senats vom 12.6.2008 - B 3 P 2/07 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen, dort RdNr 17).
- LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2009 - L 5 KR 19/09
Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer …
Der Senat vermag demgegenüber dem Urteil des BSG vom 12.6.2008 (B 3 P 2/07 R, für BSGE vorgesehen) insoweit nicht zu folgen, als dieses den Streitwert in einem Verfahren um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung eines Versorgungsvertrages eines Pflegeheims nicht ausgehend vom Gewinn, sondern vom Umsatz der Pflegeeinrichtung festgelegt hat.Dadurch entstehende Differenzen gegenüber gemeinnützigen Unternehmen sind nicht unbillig (aA BSG 12.6.2008, aaO), weil diese im Rechtssystem, zB in steuerrechtlicher Hinsicht, auch sonst im Verhältnis zu gewinnorientierten Unternehmen privilegiert sind.
Wenn die betreffende Pflegeeinrichtung vor der Kündigung des Versorgungsvertrages keinen Gewinn oder einen geringeren Jahresgewinn als 20.000, EUR pro Jahr erzielt hat, wäre im Übrigen nicht vom Regelstreitwert von 5.000, EUR (so aber BSG 12.6.2008, aaO) auszugehen, sondern es wäre entsprechend der Rechtsprechung des BSG zu Zulassungsverfahren im Vertragsarztrecht (…vgl BSG 12.9.2006 aaO) für jedes Quartal des maßgeblichen Dreijahreszeitraums der Regelwert von 5.000, EUR anzusetzen, dh insgesamt 60.000, EUR.
- LSG Sachsen, 03.06.2010 - L 1 KR 94/10
Vertragsärzte können gerichtlich gegen Krankenhäuser vorgehen
Daher ist der Streitwert nicht in Höhe des Umsatzes anzusetzen, den die Beigeladene zu 1 bei erlangter Bestimmung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren aus der ambulanten Erbringung der streitigen Katalogleistungen abzüglich des Kostenanteils nach § 116b Abs. 3 und 4 SGB V erzielen könnte (vgl. BSG…, Beschluss vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R - SozR 4-1920 § 52 Nr. 1 Rn. 6 ff.;… Beschluss vom 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B - SozR 4-1920 § 52 Nr. 2 Rn. 12 ff.;… Beschluss vom 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B - SozR 4-1920 § 47 Nr. 1 Rn. 1; Urteil vom 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R - BSGE 101, 6 = SozR 4-3300 § 79 Nr. 1, jeweils Rn. 50 f.). - LSG Bayern, 21.10.2010 - L 2 P 54/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Streitigkeit um den …
Zur Begründung der hiergegen gerichteten Beschwerde hat die Bevollmächtigte der Beschwerdeführerinnen ausgeführt, die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Juni 2008 (Az.: B 3 P 2/07 R), nach der bei der Kündigung eines Versorgungsvertrages der Streitwert nach dem dreifachen Jahresumsatz aus der Versorgung der sozialversicherungspflichtigen Personen zu bemessen sei, könne im vorliegenden Fall nicht einschlägig sein.9 Bei Streitigkeiten über die Zulassung eines Pflegeheimes stellt die Rechtsprechung des BSG auf den Wert der Jahresgewinne aus drei Jahren ab (BSG vom 12. Juni 2008, B 3 P 2/07 ER und Verweis auf BSG vom 10. November 2005, B 3 KR 36/05; LSG D-Stadt-Brandenburg vom 31. August 2006, Az.: L 24 B 31/06 P ER).
Da dies in der Regel für den betroffenen Träger der Einrichtung wirtschaftlich schwerwiegendere Folgen als die Nichtzulassung hat, ist bei Streitigkeiten um die Abwehr einer Zulassungsentziehung auf den dreifachen Jahresumsatz abzustellen (BSG v. 12. Juni 2008, a.a.O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2009 - L 10 B 20/08
Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Streitigkeiten gegen …
Die in Zulassungsstreitigkeiten ergangene Rechtsprechung des 6. Senates des BSG (BSG, Beschlüsse vom 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R - und vom 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B -) und des 3. Senates des BSG (Urteil vom 10.11.2005 -B 3 KR 36/05 B - und zuletzt vom 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R -) ist auf die Streitigkeiten, die Vergütungs- und Pflegesatzvereinbarungen zum Gegenstand haben, nicht übertragbar.Der Schiedsspruch wirkt jedoch normalerweise nicht wie die Zulassung im Bereich der Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und nicht ärztlichen Leistungserbringern über einen Zeitraum von drei und mehr Jahren hinaus (BSG Urteil vom 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2009 - L 14 P 13/09
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Kündigung eines Versorgungsvertrages
Weiter sei zu berücksichtigen, dass das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 12. Juni 2008 (B 3 P 2/07 R) ausgeführt habe, dass sich die Ermessensausübung durch die kündigenden Landesverbände an Art. 12 Grundgesetz (GG) zu orientieren habe.Dies wäre jedoch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung eines Versorgungsvertrags erforderlich (Urteil vom 12. Juni 2008, Az. B 3 P 2/07 R).
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2011 - L 5 P 51/10
Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten …
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des 3. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.6.2008 (B 3 P 2/07 R) machen sie geltend, anders als bei der erstmaligen Zulassung sei bei der Kündigung eines Versorgungsvertrages aufgrund des binnen kurzer Zeit drohenden wirtschaftlichen Zusammenbruchs des Pflegedienstes für die Streitwertbemessung auf dessen dreifachen Jahresumsatz abzustellen.Die Grundsätze des Beschlusses des 3. Senats des BSG vom 12.6.2008 (a.a.O.) seien zudem auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da aus wirtschaftlicher Sicht ein erheblicher Unterschied bestehe, ob ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim seinen Versorgungsvertrag verliere.
- SG Oldenburg, 17.07.2009 - S 91 P 48/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Streitigkeit über die …
(vgl. BSG Urteil vom 12.06.2008 B 3 P 2/07 ER unter Verweis auf BSG vom 10.11.2005 Az. B 3 KR 36/05; LSG Berlin-Brandenburg vom 31.08.2006 Az. L 24 B 31/06 P ER) Der Jahresgewinn errechnet sich aus den Einnahmen im entsprechenden Zeitraum abzüglich der Kosten im entsprechenden Zeitraum.Dies begründet das Bundessozialgericht (vom 12.06.2008 Az. B 3 P 2/07 R) damit, dass die finanziellen Folgen einer Zulassungsentziehung regelmäßig gravierender sind, als bei der Ablehnung eines ersten Zulassungsantrages.
- LSG Bayern, 24.02.2011 - L 5 KR 453/10
Der Streitwert zur Kündigung eines Versorgungsvertrages einer Pflegeeinrichtung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2012 - L 27 P 29/12
Klage; Kündigung; Versorgungsvertrag; Rechtsschutzbedürfnis
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - L 19 B 28/08
Arbeitslosenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2009 - L 27 B 130/08
Bestimmung des Streitwertes für ein Verfahren der Kündigung eines …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 27 P 36/09
Pflegeeinrichtung - Versorgungsvertrag - Kündigung - Streitwert - Beschwerde
- SG Berlin, 06.07.2011 - S 51 SO 507/11
Entscheidung im Treberhilfe-Streit um Vertragskündigungen
- LSG Bayern, 15.09.2010 - L 2 P 41/10
- LSG Bayern, 12.10.2011 - L 2 P 41/10
Wegen einstweiliger Anordnung
