Rechtsprechung
   BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • kanzlei-blaufelder.com (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Höhe verstößt nicht gegen das Grundgesetz

  • taz.de (Pressebericht, 12.07.2012)

    Hartz-IV-Sätze "nicht verfassungswidrig niedrig"

  • Telepolis (Pressebericht, 13.07.2012)

    Bundessozialgericht kippt Hartz-IV-Sätze nicht


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • sueddeutsche.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.07.2012)

    Klage wegen Verfassungswidrigkeit: Entscheidung über Hartz-IV-Sätze

Sonstiges

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2013, 108



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Wird zitiert von ... (24)  

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R  

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Soweit es die zeitliche und inhaltliche Beschränkung auf den Regelsatz betrifft, ist der Abschluss eines Teilvergleichs nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) schon deshalb möglich, weil in zeitlicher Hinsicht lediglich eine Begrenzung erfolgt, die auch im Rahmen einer Bewilligung zulässigerweise vorgenommen werden könnte (BSG, Urteil vom 12.7. 2012 - B 14 AS 153/11 R - RdNr 11; BSG, Urteil vom 2.7. 2009 - B 14 AS 32/07 R - RdNr 16) und es sich bei der Beschränkung auf den Regelsatz um einen rechtlich abtrennbaren Streitgegenstand handelt (BSGE 103, 181 ff RdNr 13 = SozR 4-3500 § 42 Nr. 2; zum Recht des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - [SGB II]: BSGE 97, 217 ff RdNr 18 ff = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; BSGE 104, 41 ff RdNr 13 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, und BSG, Urteil vom 22.9. 2009 - B 4 AS 70/08 R - RdNr 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11  

    Verfassungsmäßigkeit der ab dem 1. Januar 2011 geltenden Regelsätze -

    Ab der Verkündung des Urteils des BSG in dem Verfahren B 14 AS 153/11 R am 12. Juli 2012 besteht im Rahmen der PKH-Bewilligung keine hinreichende Erfolgsaussicht mehr für ein Begehren auf die Gewährung einer höheren Regelleistung, das mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit der ab 1. Januar 2011 gültigen Regelsätze nach dem SGB II geltend gemacht wird.

    Im vorliegenden Fall war die PKH-Beschwerde nach Eingang der Beschwerdeerwiderung des Beschwerdegegners (d.h. ab 28. Dezember 2011) und somit bereits zu einem Zeitpunkt vor der Verkündung der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12. Juli 2012 (B 14 AS 153/11 R) entscheidungsreif.

    Der Senat weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass er ab der Verkündung des Urteils des BSG in dem Verfahren B 14 AS 153/11 R am 12. Juli 2012 eine hinreichende Erfolgsaussicht für ein Begehren auf die Gewährung einer höheren Regelleistung nicht mehr sieht, das mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit der ab 1. Januar 2011 gültigen Regelsätze nach dem SGB II geltend gemacht wird.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 3445/11  

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung des Regelbedarfs - Verfassungsmäßigkeit -

    Dagegen hat die Klägerin die vom Senat zugelassene Revision zum Bundessozialgericht eingelegt (B 14 AS 153/11 R).

    Der Senat hat im Hinblick auf das beim BSG anhängige Revisionsverfahren B 14 AS 153/11 R die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

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