Rechtsprechung
| BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Bemessung der Beiträge eines Rentners - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung; Bemessung der Beiträge eines Rentners; Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung; Verbeitragung auch bei teilweiser arbeitnehmerfinanzierter Direkt ...
- Bundessozialgericht
Krankenversicherung - Bemessung der Beiträge eines Rentners - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung - Verbeitragung auch bei teilweiser arbeitnehmerfinanzierter Direktversicherung und vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Verfassungsmäßigkeit
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung von Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung der betrieblichen Altersversorgung in die Beitragspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung; Beurteilung der Frage der Verfassungsmäßigkeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Krankenversicherung - Bemessung der Beiträge eines Rentners - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung -Verbeitragung auch bei teilweiser arbeitnehmerfinanzierter Direktversicherung und vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses -Verfassungsmäßigkeit
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Krankenversicherung - Auszahlung einer Direktversicherung und die Folgen
- aok-business.de (Kurzinformation)
Krankenversicherung: Wer die Beiträge für die Betriebsrente bezahlt hat, ist egal
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 03.02.2006 - S 5 KR 4435/04
- LSG Baden-Württemberg, 11.04.2006 - L 11 KR 804/06
- BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2009, 627 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10)
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 26/10 R
Krankenversicherung - Beitragspflicht - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor …
Im Übrigen habe das BSG in einem Fall des vorgezogenen Bezuges einer Altersrente (BSG Urteil vom 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R - SozR 4-2500 § 229 Nr. 6) entschieden, dass das Vorziehen des Versorgungsfalls im Betriebsrentenrecht auch zur Herbeiführung des Versicherungsfalls iS des § 229 SGB V führe.Auch in dem von der Beklagten angesprochenen Fall, über den der Senat mit Urteil vom 12.11.2008 (BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 6) entschieden hat, war der Versicherungsfall iS von § 229 Abs. 1 S 3 SGB V herbeigeführt worden, weil der Versicherte (auch) betriebsrentenrechtlich - nach § 6 BetrAVG - vorzeitig Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in Anspruch nehmen durfte.
Ob die Auszahlung einer betrieblichen Altersversorgung vor Eintritt des Versicherungsfalls ihre Eigenschaft als Leistung zur Altersversorgung iS von § 229 Abs. 1 S 1 SGB V (später) überhaupt noch - mit Wirkung für die Vergangenheit - ändern kann, wurde seinerzeit ausdrücklich offengelassen (vgl BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 6 RdNr 13).
Beabsichtigt war - im Hinblick auf deren gleichartige Verwurzelung in der früheren Erwerbstätigkeit - eine Gleichstellung kapitalisierter Versorgungsleistungen miteinander und mit laufenden Versorgungsleistungen ohne Berücksichtigung von Zahlungsmodalitäten (vgl im Einzelnen die Urteile des Senats vom 12.11.2008, etwa BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 6 RdNr 18 und SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 17).
Auch für solche Personen bedeutet der Zufluss von Versorgungsbezügen nämlich eine Stärkung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die ihren Ausgangspunkt in einer (früheren) Erwerbstätigkeit hat (vgl BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 6 RdNr 17 und SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 16).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - L 5 KR 66/08
Krankenversicherung - Private Kapitallebensversicherung - Keine Beitragspflicht
Maßgeblich ist, dass derjenige, der durch die berufliche Tätigkeit eine solche Versorgung abschließen kann, sich nicht irgendeiner Form der privaten Altersvorsorge bedient, sondern sich gerade die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge zu Nutze machen möchte (BSG, Urteil vom 27.01.2000 - B 12 KR 17/99 R-, vom 11.10.2001 - B 12 KR 4/00 R-, vom 25.04.2007 - B 12 KR 25/05 R-, vom 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R und B 12 KR 9/08 R - LSG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - L 5 KR 65/07-).Das BSG hat schon zu den Direktversicherungen entschieden, dass es bei der Beurteilung nach der institutionellen Betrachtungsweise gerade nicht auf die Frage ankommen kann, wer die Beiträge geleistet hat (BSG, Urteil vom 26.03.1996 -B 12 RK 21/95 R-, vom 11.10.2001 - B 12 KR 4/00 R -, vom 25.04.2007 - B 12 KR 25/05 R- und vom 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R-; LSG NRW, Urteil vom 26.04.2007 - L 5 KR 161/06- und vom 14.02.2008 - L 5 KR 77/07-).
Eine Ungleichbehandlung liegt darin nicht, da es sich bei der normierten Einzelanknüpfung um eine Systementscheidung gegen eine konkret-individuelle Versorgungsanalyse im Einzelfall handelt, die dadurch gerechtfertigt ist, dass nur solche Einkünfte verbeitragt werden, die in hinreichendem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit stehen (BSG, Urteil vom 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R-).
- LSG Baden-Württemberg, 20.11.2009 - L 4 KR 2262/08
Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer …
Der hinreichende Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Leistungen aus der Lebensversicherung und der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers für die Qualifizierung als beitragspflichtiger Einnahme der betrieblichen Altersversorgung ist bei einer solchen für die betriebliche Altersversorgung typischen Versicherungsart der Direktversicherung gegeben (…vgl. z.B. BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 4; zuletzt Urteile vom 12. November 2008 - B 12 KR 6/08 R, B 12 KR 9/08 R und B 12 KR 10/08 R - jeweils veröffentlicht in Juris).Dies hat das BSG in ständiger Rechtsprechung festgestellt (Urteil vom 25. April 2007, B 12 KR 25/05 R; zuletzt Urteile vom 12. November 2008 - B 12 KR 6/08 R, B 12 KR 9/08 R und B 12 KR 10/08 R - alle veröffentlicht in Juris).
Allerdings hat das BSG in den genannten Urteilen vom 12. November 2008 (B 12 KR 6/08 R, B 12 KR 9/08 R und B 12 KR 10/08 R) erneut entschieden, dass die gesamte Kapitalzahlung aus einer Versicherung der Beitragspflicht unterworfen werden muss, die als Direktversicherung abgeschlossen wurde, dann aber von dem Versicherten nach einem Ausscheiden aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis bis zum Eintritt des Versicherungsfalls privat fortgeführt wird.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 5 KR 25/09
Krankenversicherung
Um derartige Einnahmen aus betriebsfremder privater Eigenvorsorge handelt es sich jedoch nicht bei Zusatzrenten aus Pensionskassen, denen die Rentner nur im Zusammenhang mit einer Berufstätigkeit beitreten konnten (…BSG, Urteil v. 30.03.1995, a.a.O.; BSG, Urteil vom 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 6, Rdn. 23 a.E. m.w.N.).Diese sog. "institutionelle Abgrenzung" orientiert sich allein daran, ob die Rente von einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung geleistet wird und lässt Modalitäten des individuellen Rechtserwerbs unberücksichtigt (BSG, Urteil vom 12.11.2008, a.a.O. Rdn. 20;… BSG, Urteil v. 06.02.1992, a.a.O.).
Wegen der strukturellen Nähe zur freiwilligen Rentenversicherung unterliegt es keinen Bedenken, Pensionskassenrenten in die betriebliche Altersversorgung einzubeziehen und der Beitragspflicht zu unterwerfen, soweit die Mitgliedschaft bei der Kasse - wie hier - in einer beruflichen Tätigkeit wurzelt (vgl. BSG, Urteil vom 12.11.2008, a.a.O., Rdn. 29).
- LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10
Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen - Auszahlung einer …
Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 12. November 2008 - B 12 KR 10/08 R - stelle dieses rentennahe Alter des Klägers zum Zeitpunkt der Auszahlung der Deckungsrückstellung einen hinreichenden Bezug zur Altersvorsorge dar.Eine Beitragspflicht besteht indes nur dann, wenn auch die vorzeitige Leistung nach vertraglichen oder normativen Wertungen wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt wird, etwa - anders als hier - als Leistung auf der Grundlage von § 6 BetrAVG (dazu BSG, Urteil vom 12. November 2008 - B 12 KR 10/08 R).
Das Bundessozialgericht hat bislang ausdrücklich offen gelassen, in welchen Fällen ein relevantes Auseinanderfallen von Vertragszweck und Leistungszweck möglich ist (BSG, Urteil vom 12. November 2008 a.a.O. Rdnr. 13 nach juris).
- BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R
Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als …
Denn § 229 Abs. 1 Satz 1 SGB V knüpft entscheidend an den Versorgungszweck einer Leistung an, ohne dass es im Einzelnen darauf ankommt, wie dieser Zweck erreicht wird (vgl BSG SozR 4-2500 § 229 Nr. 6 RdNr 13, 15). - BSG, 17.03.2010 - B 12 KR 5/09 R
Krankenversicherung - Beitragsberechnung von kapitalisierter Leistung aus der …
Die beitragsrechtliche Berücksichtigung von laufenden Versorgungsbezügen verstößt nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht gegen das GG (vgl zuletzt Urteile des Senats vom 12.11.2008, B 12 KR 6/08 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 7 RdNr 16, B 12 KR 9/08 R, in juris veröffentlicht, RdNr 15 und B 12 KR 10/08 R, SozR 4-2500 § 229 Nr. 6 RdNr 17, jeweils mwN aus der Rechtsprechung des BSG und des BVerfG). - LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 KR 2421/09
Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten …
Der Senat schließt sich insofern nach eigener Prüfung der ständigen Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteile vom 12. November 2008 - B 12 KR 6/08 R, B 12 KR 9/08 R und B 12 KR 10/08 R - jeweils mwN) und des BVerfG (Beschlüsse vom 4. April 2008 - 1 BvR 1924/07, vom 6. September 2010 - 1 BvR 739/08, jeweils veröffentlicht in juris) an.Auch dies hat das BSG im Urteil vom 12. November 2008 - B 12 KR 10/08 R - bereits entschieden.
- LSG Bayern, 10.12.2008 - L 5 KR 272/08 Im Übrigen hat das BSG mit Urteilen vom 12.11.2008 seine ständige Rechtsprechung zur Beitragspflicht von Kapitalleistungen einer Direktversicherung fortgeführt und verfassungsrechtliche Einwände zurückgewiesen (Urteile vom 12.11.2008, Az.: B 12 KR 6/08 R, B 12 KR 9/08 R sowie B 12 KR 10/08 R).
- SG Hannover, 05.12.2011 - S 67 KR 1077/09
Krankenversicherung-Beitragspflicht von Kapitalleistungen - Auszahlung einer …
Die Kammer folgt hier der institutionellen Betrachtungsweise, die vom Bundessozialgericht in früheren Urteilen entwickelt wurde (vgl. nur BSG, Urteil vom 12.11.2008, B 12 KR 10/08 R).
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