Rechtsprechung
   BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Unzulässigkeit der Einrede der Verjährung bei unzureichender Belehrung des Versicherungsträgers- kostenrechtlicher Status bei Rückabwicklung von Beitragszahlungen aus fehlgeschlagenen Versicherungsverhältnissen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Bundesagentur für Arbeit; Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge; Unzulässigkeit der Einrede der Verjährung bei unzureichender Belehrung des Versicherungsträgers- kostenrechtlicher Status bei Rückabwicklung von Beitragszahlungen au ...

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  • Bundessozialgericht

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Unzulässigkeit der Einrede der Verjährung bei unzureichender Belehrung des Versicherungsträgers- kostenrechtlicher Status bei Rückabwicklung von Beitragszahlungen aus fehlgeschlagenen Versicherungsverhältnissen

  • NWB SteuerXpert START

    SGB IV § 27 Abs. 2 Satz 1, § 27 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Einrede der Verjährung durch die Bundesagentur für Arbeit beim Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verjährung von Ansprüchen auf Erstattung von zu Unrecht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosenversicherung: Beitragserstattung nicht wegen "Verjährung" verweigern

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 99, 271



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Wird zitiert von ... (9)  

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 507/08  

    Vergabe - Krankenkassen: Rabattverträge ausschreibungspflichtig?

    Darüber hinaus gilt für alle staatlichen Einrichtungen der das gesamte öffentliche Recht mit beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB (ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urt. v. 12. Dezember 2007- B 12 AL 1/06 R), der auch bei Auswahlverfahren der Krankenkassen etwa dem Arglistverbot (vgl. von Wulffen/Roos SGB X, § 40 Rn 9) oder dem Grundsatz des Verbots des "venire contra factum proprium" (dazu BSG v. 18. August 2005 - B 7a/7 AL 94/04 R) Geltung verschafft.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2008 - L 5 KR 6123/07  

    Vergabe - Krankenkassen: Rabattverträge ausschreibungspflichtig?

    Darüber hinaus gilt für alle staatlichen Einrichtungen der das gesamte öffentliche Recht mit beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB (ständige Rechtsprechung des BSG, zuletzt Urt. v. 12. Dezember 2007- B 12 AL 1/06 R), der auch bei Auswahlverfahren der Krankenkassen etwa dem Arglistverbot (vgl. von Wulffen/Roos SGB X, § 40 Rn 9) oder dem Grundsatz des Verbots des "venire contra factum proprium" (dazu BSG v. 18. August 2005 - B 7a/7 AL 94/04 R) Geltung verschafft.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 26/09  

    Arbeitslosenversicherung

    Abgesehen davon, dass zweifelhaft erscheine, ob für dieses Rechtsinstitut neben der erforderlichen Prüfung der unbilligen Härte im Rahmen der Ermessensentscheidung überhaupt Bedarf bestehe oder noch Raum sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 12.12.2007, B 12 AL 1/06 R), seien dessen Voraussetzungen nicht erfüllt.

    Soweit der Kläger im Termin auf Belehrungspflichten der Beklagten hingewiesen hat, wie sie das BSG in seiner Entscheidung vom 12.12.2007 (a.a.O.) angenommen habe, verkenne er, dass diese Entscheidung einen ganz anderen Sachverhalt betroffen habe.

    Ob und für welchen Zeitraum die Beklagte die Verjährungseinrede erheben will, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen gemäß § 39 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I; zuletzt BSG, Urteil vom 12.12.2007, B 12 AL 1/06 R, BSGE 99, 271).

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  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R  

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Dies ist zulässig, weil es sich insofern um einen (ab-) trennbaren Streitgegenstand im revisionsrechtlichen Sinne handelt (BSG SozR 4-2600 § 233a Nr. 1 RdNr 23; BSGE 99, 271 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 3, RdNr 10; BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2 RdNr 11; BGH Urteile vom 11.1. 1974 - I ZR 89/72 - MDR 1974, 558, 559 und vom 12.7. 1989 - VIII ZR 286/88 - BGHZ 108, 256, 259).

    Auch durch ein solches Unterlassen hat der Schuldner den Gläubiger von der Geltendmachung seines Anspruchs "abgehalten" mit der Folge, dass die Einrede der Verjährung durch den Schuldner eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl BVerwGE 66, 256, 259 sowie BVerwGE 97, 1, 11; BAG vom 4.11.1992 - 5 AZR 75/92 - Juris RdNr 23; zum Abhalten von der Klageerhebung durch unabsichtliches Verschweigen relevanter Tatsachen betreffend die Person des Schuldners: BGH NJW 2002, 3110, 3111; zur unterlassenen Belehrung über das Bestehen eines Erstattungsanspruchs, die Notwendigkeit eines schriftlichen Antrags sowie dessen Modalitäten: BSGE 99, 271 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 3, RdNr 14).

  • BSG, 27.04.2010 - B 5 R 8/08 R  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verjährungseinrede -

    Dies ist zulässig, weil es sich insofern um einen (ab) trennbaren Streitgegenstand im revisionsrechtlichen Sinne handelt (BSGE 99, 271 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 3, RdNr 10; BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 2 RdNr 11; Bundesgerichtshof [BGH], Urteile vom 11.1. 1974 - I ZR 89/72 - MDR 1974, 558, 559 und vom 12.7. 1989 - VIII ZR 286/88 - BGHZ 108, 256).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2011 - L 1 KR 353/09  

    Krankenversicherung der Rentner - sogenannte Halbbelegung ist verfassungsgemäß

    Dies gelte schon deshalb, da sich die Klägerin ausdrücklich mit der Bitte um Beratung an sie gewandt habe (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 12.12.2007- B 12 AL 1/06 R).

    Dass sie möglicherweise diese ganze Zeit auf eine Erwerbsminderungsrente verzichten hätte wollen im Hinblick auf eine Versicherung in der KVdR, erscheint so fern liegend, dass aus Sicht des Rentenversicherungsträgers kein konkreter Anlass zu einer Beratung bestand und sich diese Gestaltungsmöglichkeit nicht aufdrängte (vgl. zu diesen Anforderungen das von der Klägerin angeführte Urteil des BSG vom 12.12.2007 (B 12 AL 1/06 R).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - L 1 AL 59/07  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei fehlender persönlicher Arbeitslosmeldung,

    Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur die Beantwortung von Fragen oder Bitten um Beratung, sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, dh die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt (BSG, Urteil vom 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R -, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - L 11 KA 6/08  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Inanspruchnahme eines formal gegebenen Rechtsanspruchs ist durch den auch das öffentliche Recht (ständige Rechtsprechung, u.a. BSG, Urteil vom 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 - und vom 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R -) beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch) beschränkt.
  • OLG München, 26.11.2010 - 1 U 3247/10  

    Beweiswürdigung nach einem Schulunfall: Erforderlicher Grad der

    Verletzt der Versicherer diese Pflichten, ist ihm die Einrede der Verjährung verwehrt (BSG, Urteil vom 12.12.2007, B 12 AL 1/06 R).
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