Rechtsprechung
   BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 29/08 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld - einmalige Einnahme - Absetzung Freibeträge für Erwerbstätige

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung; Insolvenzgeld; einmalige Einnahme; Absetzung Freibeträge für Erwerbstätige; keine zweckbestimmte Einnahme; keine Ausnahme vom Zuflussprinzip

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  • Bundessozialgericht

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld - einmalige Einnahme - Absetzung Freibeträge für Erwerbstätige

  • NWB SteuerXpert START

    SGB II § 11, § 12; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 11 Abs. 1 S. 1; SGB II § 11 Abs. 2; SGB III § 183 Abs. 1
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Insolvenzgeld als Einkommen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    ´Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Insolvenzgeld - einmalige Einnahme - Absetzung Freibeträge für Erwerbstätige - keine zweckbestimmte Einnahme - keine Ausnahme vom Zuflussprinzip

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Es kommt darauf an, wann "Geld fließt"

Sonstiges

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2010, 348
  • NZA-RR 2010, 267



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 9/09 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft -

    Durch § 11 Abs. 3 Nr. 1 lit a SGB II soll verhindert werden, dass die besondere Zweckbestimmung einer Leistung durch ihre Berücksichtung im SGB II verfehlt wird, sowie dass für den identischen Zweck Doppelleistungen erbracht werden (vgl BSG, Urteile vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 62/06 R RdNr 24 und 2.2. 2009 - B 4 AS 47/08 R, 13.5. 2009 - B 4 AS 29/08 R).

    Soweit es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handeln sollte, ist die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur "Zweckbestimmung" in diesen Fällen zu beachten (BSG, Urteile vom 2.2. 2009 - B 4 AS 47/08 R und 13.5. 2009 - B 4 AS 29/08 R).

  • LSG Bayern, 28.01.2010 - L 7 KG 8/08  

    Kinderzuschlag - zu berücksichtigendes Einkommen - tatsächlicher Zufluss von

    Soweit eine Sozialleistung die finanzielle Lage des Hilfebedürftigen im Sinne der Minderung des Hilfebedarfs beeinflusst, ist sie als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 13.05.2009, Az.: B 4 AS 29/08 R).

    17 In Übereinstimmung mit dieser schon früher entwickelten Bezüge der Gesamtschau hat das BSG für den Bereich des SGB II demgemäß ebenfalls in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Verbindlichkeiten den Zufluss nicht verändern (Urteil des BSG vom 13.03.2009, Az.: B 4 AS 29/08 R) und Verbindlichkeiten nicht vom Einkommen abzuziehen sind (vgl. BSG, Urteile vom 15.04.2008, Az.: B 14 AS 27/07 R; vom 19.09.2008, Az.: B 14/7b AS 10/07 R; vom 30.09.2008, Az.: B 4 AS 29/07 R); insoweit ist der Betrag dem Kläger "tatsächlich" zugeflossen.

    Und dies gilt auch dann, wenn ein Betrag - wie hier - unmittelbar vom zufließenden Einkommen zu Gunsten des Gläubigers abgezogen wird (vgl. BSG, Urteil vom 13.05.2009. Az.: B 4 AS 29/08 R).

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 89/09 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    Die für das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG haben zu zweckbestimmten Einnahmen auf privatrechtlicher Grundlage bereits im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen wegen Verlust des Arbeitsplatzes gefordert, dass eine Vereinbarung vorhanden sein muss, aus der sich objektiv erkennbar ergibt, dass die Leistung von dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zweck (privatrechtlicher Verwendungszweck) verwendet werden soll (Urteil des Senats vom 3.3. 2009 - B 4 AS 47/08 R, BSGE 102, 295 RdNr 21, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG, Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R, RdNr 20; vgl auch BSG, Urteil vom 1.7. 2009 - B 4 AS 9/09 R, RdNr 22), ihm also ein bestimmter Verwendungszweck "auferlegt" wird (BSG, Urteil vom 13.5. 2009 - B 4 AS 29/08 R, RdNr 14, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
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