Rechtsprechung
| BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit - verdecktes Treuhandkonto -Untersuchungsgrundsatz - Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakt - Beweislast
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; verdecktes Treuhandvermögen; Untersuchungsgrundsatz; Beweislast
- Bundessozialgericht
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes Treuhandvermögen - Untersuchungsgrundsatz - Beweislast
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung bei Abtretung, Beweislast bei rückwirkender Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- aok-business.de (Kurzinformation)
Hartz IV: 53 000 ? auf türkischem Konto müssen nicht dem Arbeitslosen gehören
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 17.12.2004 - S 2 AL 208/04
- LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2006 - L 3 AL 14/05
- BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R
Wird zitiert von ... (21)
- BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …
In drei weiteren Entscheidungen zur verdeckten Treuhand vom 13. September 2006 (- B 11a AL 13/06 R - sowie - B 11a AL 19/06 R -) und 21. März 2007 (- B 11a AL 21/06 R -) hat der 11a-Senat seine Auffassung bestätigt. - LSG Baden-Württemberg, 23.07.2009 - L 7 AS 3135/07
Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld II - objektive Beweislast - …
Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen jedoch nicht eintreten lassen wollen (…vgl. BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 ; BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R - ; Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Januar 1980 - III ZR 169/78 - NJW 1980, 1572).Zwar trägt die Beklagte in derartigen Fällen grundsätzlich die objektive Beweislast, jedoch kann eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein, wenn in der Sphäre des Hilfesuchenden wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind (vgl. BSGE 96, 238 ; BSG, Urteil vom 13. September 2006 a.a.O. ).
- BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R
Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - …
2006 (B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R), vom 21.3.Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate haben allerdings ausgesprochen, dass unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Beweisnähe des Arbeitslosen eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein kann, wenn in seiner Sphäre wurzelnde Vorgänge nicht mehr aufklärbar sind (…BSGE 96, 238, 245 f = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4; BSG Urteil vom 24.5. 2006, B 11a AL 49/05 R; BSG Urteile vom 13.9. 2006, B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R; BSG Urteil vom 21.3. 2007, B 11a AL 21/06 R; BSG Urteil vom 28.8. 2007, B 7a AL 10/06 R).
- LSG Baden-Württemberg, 16.02.2007 - L 7 AS 117/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit - …
Darauf hinzuweisen ist, dass eine "Darlehensvereinbarung" unter nahen Angehörigen - soll sie bei der Prüfung von Sozialleistungsansprüchen überhaupt Berücksichtigung finden können - im Vertrag als solchem und in seiner tatsächlichen Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, mithin dem unter fremden Dritten Üblichen entsprechen muss (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 24. Mai 2005 - B 11a AL 7/05 R - ; BSG, Urteil vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 R - ; beide unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs , z.B. BFH, Beschluss vom 25. Juni 2002 - X B 30/01 - ).Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai und 13. September 2006 a.a.O.; ferner Bundesgerichtshof NJW 1980, 1572).
- BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes …
Dies hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 (…B 11a AL 7/05 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR) anhand einer - behaupteten - stillen Zession des Anspruchs auf ein Sparguthaben verdeutlicht, diese Rechtsprechung in einer Parallelentscheidung vom 24. Mai 2006 (B 11a AL 49/05 R) im Falle eines - ebenfalls behaupteten - verdeckten Treuhandverhältnisses hinsichtlich eines Sparguthabens fortgeschrieben und nunmehr durch zwei weitere Entscheidungen zur verdeckten Treuhand vom 13. September 2006 (B 11a AL 13/06 R und B 11a AL 19/06 R) bestätigt. - LSG Baden-Württemberg, 18.04.2007 - L 3 AL 3130/04
Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosengeld und -hilfebewilligungen für die …
Insbesondere kann sich dabei eine dem Arbeitslosen anzulastende Beweisnähe daraus ergeben, dass er durch Unterlassung von Angaben im Zusammenhang mit den Antragstellungen eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts unmöglich gemacht hat (im Anschluss an BSG, Urteile vom 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R und B 11a AL 13/06 R -, zit. nach juris; Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R -, Breith. 2007, 259 ff.).Insbesondere kann sich dabei eine dem Arbeitslosen anzulastende Beweisnähe daraus ergeben, dass er durch Unterlassung von Angaben im Zusammenhang mit den Antragstellungen eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts unmöglich gemacht hat (vgl. zu alledem BSG, Urteile vom 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R und B 11a AL 13/06 R -, zit. nach juris; Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R -, Breith. 2007, 259 ff.).
- BSG, 08.09.2010 - B 11 AL 4/09 R
Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des …
Die in arbeitsförderungsrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Senate haben dies vor allem bei unterlassenen Angaben zu Vermögenswerten bei der Antragstellung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) angenommen (…BSGE 96, 238, 245f = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4; BSG, Urteil vom 24.5. 2006 - B 11a AL 49/05 R; BSG, Urteile vom 13.9. 2006 - B 11a AL 13/06 R - und - B 11a AL 19/06 R; BSG, Urteil vom 21.3. 2007 - B 11a AL 21/06 R; BSG, Urteil vom 28.8. 2007 - B 7/7a AL 10/06 R). - LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 12 AL 233/06
Zurücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe für die Vergangenheit - …
Das BSG hat in zwei Entscheidungen (Urteile vom 13. September 2006 - B 11a AL 13/06 - B 11a AL 19/06 R), worauf auch während des Verfahrens hingewiesen wurde, entschieden:.(Depot-) Guthaben ist somit als Treugut anzusehen, das nicht zum Vermögen des Kontoinhabers gehört, wenn a) Treugeber und Treuhänder - bezogen auf das jeweilige Treugut - nachweislich einen Treuhandvertrag geschlossen haben, b) die Beweggründe für die Treuhandkonstruktion nachvollziehbar sind, c) das Treugut nachweislich vom Treugeber stammt, d) etwaige Transaktionen, Zahlungsströme, Kontobewegungen u. ä. lückenlos belegbar sind und e) Treuhandverhältnisse unter nahen Angehörigen sind nur anzuerkennen, wenn der Treuhandvertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai 2006, B 11 a AL 7/05 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 4, vom 13. September 2006, B 11 a AL 13/06 R jeweils zum Arbeitslosenhilferecht; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Juni 2009 - L 1 AS 31/08 zum Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende).
- SG Frankfurt/Main, 25.07.2008 - S 33 AL 3811/03
Einstellungszuschuss bei Neugründung - Aufhebung der Leistungsbewilligung - …
In diesem Falle ist bei einer verbleibenden Unaufklärbarkeit von Vorgängen, die der Sphäre des Klägers zuzuordnen sind, von einer Beweislastumkehr auszugehen (vgl. BSG, Urtl. v. 24.05.2006, Az.: B 11a AL 7/05 R und BSG, Urtl. v. 13.09.2006, Az.: B 11a AL 13/06 R sowie LSG Hessen, Urteil v. 09.05.2001, Az.: L 6 AL 432/00).In diesem Falle ist bei einer verbleibenden Unaufklärbarkeit von Vorgängen, die der Sphäre des Klägers zuzuordnen sind, von einer Beweislastumkehr auszugehen (vgl. BSG, Urtl. v. 24.05.2006, Az.: B 11a AL 7/05 R und BSG, Urtl. v. 13.09.2006, Az.: B 11a AL 13/06 R sowie LSG Hessen, Urteil v. 09.05.2001, Az.: L 6 AL 432/00).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AS 31/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
e) Treuhandverhältnisse unter nahen Angehörigen sind nur anzuerkennen, wenn der Treuhandvertrag und seine tatsächliche Durchführung in allen wesentlichen Punkten dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai 2006, B 11 a AL 7/05 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 4, vom 13. September 2006, B 11 a AL 13/06 R jeweils zum Arbeitslosenhilferecht). - OVG Bremen, 13.01.2009 - S2 B 576/08
Treuhandvertrag; verdecktes Treuhandverhältnis; Vermögensanrechnung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - L 1 AS 30/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - L 8 AL 210/05
Arbeitslosenhilfe; Treuhandvermögen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2009 - L 7 AL 42/07
Beweislast für Vermögensanrechnung im Streit um Rücknahme der Bewilligung von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2010 - L 18 AL 35/10
Arbeitslosenhilfe; Aufhebung; TCMB; Beweislast
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 8 AL 474/07
Arbeitslosenhilfe; Vermögen; Treuhandverhältnis; Beweislastumkehr; …
- SG Aachen, 12.04.2011 - S 14 AS 266/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AL 335/10
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Aufnahme einer Beschäftigung; …
- LSG Bayern, 23.01.2007 - L 8 AL 240/06
- VG Aachen, 05.02.2007 - 5 K 345/06
- SG Aachen, 14.02.2011 - S 14 AS 92/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende
