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   BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 42/99 R   

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Wird zitiert von ... (17)  

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2012 - L 22 R 317/11  

    Produktionsbetrieb - Feststellungsklage

    Eine Aufhebung früherer Bescheide muss nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann auch durch einen konkludenten, jedoch hinreichend deutlichen Verwaltungsakt erfolgen.Es genügt, wenn aus Formulierungen, Hinweisen und Auskünften des Verwaltungsaktes für einen verständigen, objektiven Erklärungsempfänger klar zum Ausdruck kommt, dass der frühere Bescheid diesbezüglich keine Bindungswirkung mehr entfaltet (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 42/99 R, zitiert nach juris).
  • SG Nürnberg, 14.06.2007 - S 12 R 926/04  
    Diese vom 5. Senat des BSG wiederholt vertretene Auffassung (vgl. Urteil vom 24.02.1999, Az.: B 5 RJ 32/98 R und Urteil vom 13.12.2000, Az.: B 5 RJ 42/99 R) wird vom Gericht geteilt.

    Aus den Formulierungen, Hinweisen und Auskünften des Bescheids vom 16.03.1997 kommt nämlich - für einen verständigen, objektiven Erklärungsempfänger ebenso wie für den Kläger - klar erkennbar zum Ausdruck, dass die Beklagte die bislang erteilten Feststellungsbescheide nicht mehr berücksichtigt, diese somit keine Bindungswirkung mehr entfalten (vgl. BSG vom 13.12.2000, a. a. O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - L 22 R 588/12  

    Jahresendprämien - Streitgegenstand - Verfügungssatz

    Eine Aufhebung früherer Bescheide muss nicht ausdrücklich erklärt werden, sondern kann auch durch einen konkludenten, jedoch hinreichend deutlichen Verwaltungsakt erfolgen.Es genügt, wenn aus Formulierungen, Hinweisen und Auskünften des Verwaltungsaktes für einen verständigen, objektiven Erklärungsempfänger klar zum Ausdruck kommt,dass der frühere Bescheid diesbezüglich keine Bindungswirkung mehr entfaltet (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 42/99 R, zitiert nach juris).
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