Rechtsprechung
| BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Zulassung - Heilmittelerbringer - Alkoholabhängigkeit
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- NWB SteuerXpert START
SGB V § 124 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Zulassung eines alkoholabhängigen Heilmittelerbringers
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 29.08.2000 - S 2 KR 64/99
- BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2002, 535
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R
Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf …
Die Zulassungsgremien haben in materieller Hinsicht lediglich die besonderen Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu prüfen (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 10). - LSG Berlin, 02.12.2004 - L 9 B 249/04 Die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bezüglich der besonderen Anforderungen an Qualität und Zuverlässigkeit der Leistungserbringung (einschließlich der Leistungsabrechnung) ist bei einer Tätigkeit für die Kassen ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des gesamten Leistungserbringungsrechts (Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 19/00 R -, SozR 3-2500 § 124 Nr. 10).
Ein derartiges Abrechnungsverhalten stellt eine grobe Pflichtverletzung dar, die grundsätzlich zu einer nachhaltigen Störung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen den Kassen und den Leistungser- bringern führt und deswegen eine Zulassungsentziehung rechtfertigt (Urteil des BSG vom 13. Dezember 2001, a.a.O.), bzw. einer Zulassung als Leistungserbringer entgegenstehen kann.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 2 KN 26/05
Krankenversicherung
So wie es der Beklagten einerseits verwährt ist, die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Führung einer Berufsbezeichnung materiell zu überprüfen (vgl. BSG Urteil vom 13.12.2001, SozR 3-2500 § 124 Nr. 10), so kann sie andererseits grundsätzlich die Zulassung von Leistungserbringern von der Erfüllung aktueller berufsrechtlicher Voraussetzungen abhängig machen.
- LSG Bayern, 09.11.2006 - L 4 KR 286/04 Das Bundessozialgericht hat hierzu im Urteil vom 13.12.2001, B 3 KR 19/00 R (SozR 3-2500 § 124 Nr. 10) ausgeführt, den Kassen stehe ein eigenständiges Prüfungsrecht bezüglich der Eignung und Zuverlässigkeit eines Heilmittelerbringers zu.
- LSG Bayern, 12.12.2003 - L 4 KR 16/03 Nachdem es im Urteil vom 29.11.1995 - 3 RK 25/94 (…SozR 3-2500 § 126 Nr. 1) ausgeführt hatte, die Zulassung nach den §§ 124 und 126 SGB V erfolge für das Unternehmen und die jeweilige Betriebsstätte, stellte es im Urteil vom 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R (SozR 3-2500 § 124 Nr. 10) fest, die Zulassung gem. § 124 SGB V des dortigen Klägers sei erloschen, nachdem dieser seinen Praxissitz verlegt hatte.
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