Rechtsprechung
   BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten - Festsetzung von Disziplinarmaßnahmen - Disziplinarausschuß - kein Vorsitz durch Jurist - gesetzliche Krankenversicherung - Prägung durch Naturalleistungsprinzip - Zuschnitt der vertragsärztlichen Vergütung liegt Mischkalkulation zugrunde - Auswahl der Disziplinarmaßnahme - Entscheidungsspielraum des Disziplinarausschusses

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • IWW
mehr

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Interessante Abrechnungsurteile für Chirurgen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kassenärzte dürfen keine Zuzahlungen verlangen

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht: Für gesetzlich Versicherte immer ohne Zuzahlung

mehr
  • ab-makler.de (Kurzinformation)

    Kassenarztrecht: Gesetzlich Versicherte immer ohne Zuzahlung!

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    IGeL = Verlangensleistungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wann können Sie als Kassenarzt bei GKV-Patienten ärztliche Leistungen privat abrechnen?

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wie ist die Zusammenarbeit mit einem Privatarzt zu liquidieren?

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Preisfindung für vertragszahnärztliche Leistungen" von Prof. Dr. Günther Schneider, original erschienen in: SGb 2004, 143 - 153.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2002, 238 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)  

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R  

    Untergesetzlicher Normgeber

    Entscheidend ist nämlich, daß der Vertragsarzt insgesamt Anspruch auf eine leistungsgerechte Teilhabe an der Gesamtvergütung hat, der in aller Regel dazu führt, daß das aus der vertragsärztlichen Tätigkeit erzielbare Einkommen Ärzten hinreichenden Anlaß zur Mitwirkung an der vertragsärztlichen Versorgung bietet (so zuletzt Urteile des Senats vom 14. März 2001 - B 6 KA 36/00 R, 54/00 R und 67/00 R mwN , vgl ferner BSG SozR 5030 Allg Nr. 1 S 5; BSGE 75, 187, 189 = SozR 3-2500 § 72 Nr. 5 S 6 f; BSG SozR 3-5533 Nr. 763 Nr. 1 S 4 f; SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 6; SozR 3-2500 § 85 Nr. 30 S 228).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R  

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich jedenfalls, daß ein Vertragsarzt grundsätzlich die wesentlichen Leistungen seines Fachgebietes anzubieten hat und er insbesondere nicht berechtigt ist, dafür Zahlungen der Versicherten zu verlangen (siehe dazu auch die Urteile des Senats vom selben Tage B 6 KA 36/00 R und B 6 KA 67/00 R; vgl insoweit schon BSGE 72, 238, 240 f = SozR 3-2500 § 15 Nr. 3 S 26 für den Fall eines im Delegationsverfahren tätigen Diplom-Psychologen).
  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 6/01 R  

    Ambulantes Operieren - Anästhesie-Zuschlag nach Nr 90 EBM-Ä -Allgemein- und

    Diese Erweiterung entspricht dem gesetzgeberischen Anliegen, das ambulante Operieren zu fördern (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S 23 und SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 S 35/36).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Regelungen nur für belegärztliche Tätigkeiten, nicht aber für den ambulanten vertragsärztlichen Bereich gelten sollten, bestehen nicht (vgl BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 S 36).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht