Rechtsprechung
   BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 70, 285
  • NJW 1993, 814 (Ls.)
  • NZS 1993, 127



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Wird zitiert von ... (83)  

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Der Umfang des parlamentarischen Regelungsvorbehalts richtet sich nach der Intensität, mit der die Grundrechte des Regelungsadressaten durch die jeweilige Maßnahme betroffen sind (vgl BVerfGE 98, 218, 252 mwN; ebenso zB BSGE 70, 285, 292, 306 f = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 S 11, 26, ohne Weiterführung der insoweit strengeren Maßstäbe von BSGE 67, 256, 266 f = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 S 12 f).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 20/99 R  

    Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei

    Darüber hinaus fehlt auch anderen Gremien der vertragsärztlichen Selbstverwaltung die eigene Rechtsmittelbefugnis gegen die von ihrem Verwaltungshandeln abweichenden nachfolgenden Entscheidungen, ohne daß deshalb ihre Eigenschaft als Selbstverwaltungsorgane in Zweifel zu ziehen wäre (vgl - aus jeweils unterschiedlichen Erwägungen - für Prüfungs- und Zulassungsausschüsse BSG ebenda; für Landesausschüsse in der Bedarfsplanung BSGE 81, 207, 208 f = SozR 3-2500 § 101 Nr. 2 S 8 f; vgl auch für das frühere Recht der Großgeräteplanung BSGE 70, 285, 300 f = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 S 20; für den Bewertungsausschuß BSGE 73, 131, 133 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 20; BSGE 78, 191, 194 = SozR 3-2200 § 368i Nr. 1 S 5).

    Demgemäß hat der Senat den Begriff "beachten" im Zusammenhang mit der Großgeräteplanung des (inzwischen aufgehobenen) § 122 SGB V im Sinne von "als verbindlich zugrunde legen" definiert, während dem Verb "berücksichtigen" nur der Bedeutungsinhalt beigemessen worden ist, daß Gesichtspunkte in Betracht gezogen werden müssen und eine sachliche Auseinandersetzung mit ihnen zu erfolgen hat, aber nach pflichtgemäßer Abwägung davon abgewichen werden darf (so BSGE 70, 285, 296 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 S 15).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94  

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Gleichwohl ist bei der Anwendung der Besetzungsvorschriften des § 12 Abs. 3 SGG aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Praktikabilität rein formal darauf abzustellen, ob der zuständige Normgeber die angefochtene Verwaltungsentscheidung der vertragsärztlichen Selbstverwaltung oder der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen zugewiesen hat (BSGE 70, 285, 287 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3).

    Der Umstand, daß zuvor die paritätisch mit Vertretern der Vertragsärzte und der Krankenkassen besetzte Beratungskommission eine "Empfehlung" abzugeben hat, ändert daran nichts (vgl zu diesem Gesichtspunkt bereits BSGE 70, 285, 287 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3).

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