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   BSG, 14.05.1996 - 4 RA 95/94   

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Wird zitiert von ... (20)  

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95  

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Zutreffend ist die Vorinstanz davon ausgegangen, daß dieser Bescheid nicht Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens (iS von § 96 SGG ) geworden ist, das der Kläger gegen die hier angefochtenen Verwaltungsentscheidungen eingeleitet hat (vgl. schon Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 95/94; LSG Berlin, Urteil vom 20. Oktober 1994, L 8 An 116/94).

    Die Entscheidung über den Höchstbetrag des (Gesamt-)Anspruchs des Klägers auf Altersversorgung (aus SGB VI-Rente, ggf Rentenzuschlag und Nachzahlung) hat jedoch die BfA als Rentenversicherungsträger in dem individuellen Rentenbescheid vom 1. Februar 1994 getroffen; sie steht - wie gesagt - vor dem LSG Berlin zur Überprüfung an (vgl. zur Unzulässigkeit einer Rentenfestsetzung nach § 307b Abs. 1 bis 4 SGB VI durch endgültigen Verwaltungsakt vor Eintritt der Bestandskraft eines sog. Entgeltbescheides nach 8 AAÜG das Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 95/94 und schon BSGE 72, 50, 55 unter Hinweis ua auf BSG SozR 3-1300 § 32 Nrn. 2, 4 und SozR 3-1200 § 42 Nr. 2).

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 62/00 R  

    Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Beitragszahlung -

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (SozR 3-8570 § 8 Nr. 2, 3; § 1 Nr. 1; Urteile des Senats vom 5. Dezember 1996 - 4 RA 84/95 und 4 RA 94/95, vom 14. Mai 1996 - 4 RA 95/94, vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 80/95, vom 4. August 1998 - B 4 RA 74/96 R - und vom 10. November 1998 - B 4 RA 30/98 R) hat allein der Versorgungsträger gemäß § 8 Abs. 1 AAÜG in einem dem Rentenfeststellungsverfahren vorgelagerten, dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlichen besonderen Verwaltungsverfahren einzelne Daten verbindlich festzustellen, die für die spätere Festsetzung des Wertes des Rechts auf die SGB VI-Rente durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung sein können.
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 44/98 R  

    Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet - Rentenanspruch für ungarische

    Ob demgegenüber fiktive Pflichtbeitragszeiten wegen der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem (§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes ) zu berücksichtigen sind, ist im vorliegenden Zusammenhang schon deshalb nicht zu entscheiden, weil hierüber zunächst und bindend der zuständige Versorgungsträger befinden müßte (vgl Entscheidungen des Senats in SozR 3-8570 § 8 Nr. 2; vom 14. Mai 1996 - 4 RA 95/94 - vom 24. Oktober 1996 - 4 RA 80/95 -, D-spezial 1997, Nr. 9, 8 = ZfS 1997, 50 f; vom 5. Dezember 1996 - 4 RA 84/95 -, SGb 1997, 162 = ZAP-Ost EN-Nr. 23/97 = D-spezial 1997, Nr. 11, 8 und - 4 RA 94/95 -).
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