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| BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89 |
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Berufungsausschluß bei Teilaufhebung einer Arbeitslosengeld-Bewilligung, Erstattungsanspruch nach Gleichwohlgewährung
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 67, 221
- NZA 1991, 365
Wird zitiert von ... (32)
- BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93
AFG § 117 Abs. 1, § 117 Abs. 2, 3, Abs. 4 Satz 1, 2; SGB X § 24 Abs. …
Dies folgt aus der entsprechenden Erklärung der Beklagten mit dem für den Adressaten ersichtlichen Erklärungswillen (vgl BSGE 67, 221, 224 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3;… BSG SozR 4100 § 117 Nr. 21; BSG, Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 94/92 -, unveröffentlicht).Insbesondere war die Berufung nach §§ 143, 149 SGG in der bis 28. Februar 1993 geltenden Fassung zulässig; es handelt sich um einen Erstattungsstreit (vgl. BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3;… BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7), und der Beschwerdewert von 1.000,00 DM ist überschritten.
§ 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG a.F. ist nicht einschlägig, da die Alg-Bewilligung für den Zeitraum vom 24. Januar bis 21. Februar 1986 nicht aufgehoben wurde (vgl. zu einem solchen Fall BSGE 67, 221, 223 ff = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).
Der Arbeitnehmer muß unter diesen Umständen nur im übertragenen Sinne Alg erstatten (…vgl. BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE 67.221, 225 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3;… BSG SozR 4100 § 117 Nr. 19;… SozR 3-4100 § 117 Nrn. 5 und 6); die (zusätzliche) rückwirkende Aufhebung der Alg-Bewilligung ist deshalb weder erforderlich noch gerechtfertigt (…BSGE 60, 168 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3: BSGE 72, 111, 116 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 9;… BSG SozR 4100 § 117 Nrn. 18.19, 20 und 22;… BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7; BSG, Urteile vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 - und vom 11. November 1993 - 7 RAr 94/92 -, beide unveröffentlicht).
- BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 57/92
AFG § 117 Abs. 4 S. 2; SGB X § 50
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R
Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden und des 11. Senats sind damit die Voraussetzungen des § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG erfüllt (vgl: BSGE 67, 221, 226 ff = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3;… BSG SozR 3-4100 § 117 Nrn 7 und 11).Bereits in der Entscheidung vom 14. September 1990 ist ausführlich dargelegt, daß weder der Wortlaut des § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG noch die Rechtsentwicklung entgegenstehen (BSGE 67, 221, 227 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) und widersprechender Literaturmeinung nicht gefolgt werden kann (vgl nunmehr: Gagel, AFG, Stand Januar 1998, RdNrn 213 ff zu § 117;… Düe in Niesel, AFG, 2. Aufl 1997, RdNr 70 zu § 117; derselbe in Niesel, SGB III, 1998, RdNr 38 zu § 143).
Wenn der Gesetzgeber die Inanspruchnahme des Arbeitslosen nach dieser Bestimmung auf die Fälle hätte beschränken wollen, in denen der Arbeitgeber in Unkenntnis des Rechtsübergangs an den Arbeitslosen gezahlt hat, hätte er dies ohne weiteres durch eine dem Wortlaut des § 407 Abs. 1 BGB entsprechende Fassung des Gesetzes zum Ausdruck bringen können (BSGE 67, 221, 227 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).
Ihm dürfte im allgemeinen auch vorzuhalten sein, wissen zu müssen, daß ihm nicht gleichzeitig ungeschmälert Alg und Arbeitsentgelt zusteht (vgl BSGE 67, 221, 228 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).
Finden §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 117 Abs. 4 AFG uneingeschränkt Anwendung, besteht kein Grund für die Annahme, die Beklagte müsse, bevor sie die Zahlung genehmigt, zunächst in angemessener Weise ihren Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen versucht haben (noch offengelassen: BSGE 67, 221, 228 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3;… BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7).
- BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung - …
Die Statthaftigkeit der Berufung ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3 S 12; BSGE 1, 227, 230). - BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90
Erstattungspflicht des Arbeitslosen nach § 117 Abs. 4 S. 2 AFG
Sie hält das angefochtene Urteil - unter Hinweis auf eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des 7. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. September 1990 (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) - für zutreffend und erklärt nochmals ausdrücklich die Genehmigung der Abfindungszahlung an den Kläger.Dieser Erstattungsanspruch setzt - wie vom BSG wiederholt entschieden worden ist (SozR 4100 § 117 Nr. 16 und SozR 3-4100 § 117 Nr. 3 mwN) - nicht die rückwirkende Aufhebung der Alg-Bewilligung nach § 48 SGB X voraus.
Denn anders als im Falle der Teilaufhebung einer Alg-Bewilligung wegen anfänglichen Ruhens nach § 117 AFG steht § 147 SGG der Zulässigkeit der Berufung nicht entgegen, wenn die Beteiligten ausschließlich über einen Erstattungsanspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG streiten (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).
Nach der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG (BSGE 67, 221, 226 f = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; Urteil vom 29. August 1991 - 7 RAr 130/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist die BA von dieser bürgerlich-rechtlichen Befugnis nicht ausgeschlossen.
Die in der Entscheidung des 7. Senats vom 14. September 1990 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) offen gelassene Frage, ob die Zustimmung (Genehmigung) zur Einziehung einer Forderung durch den Arbeitslosen den öffentlich-rechtlichen Anspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG auch dann begründet, wenn ein Arbeitsamt von vornherein Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen billigt, statt nach § 115 SGB X vorzugehen, stellt sich hier nicht.
- BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R
Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung …
Abzustellen ist auf die im Bescheid abgegebene Erklärung und den aus dem Inhalt ersichtlichen Erklärungswillen, wie er für den Adressaten erkennbar geworden ist (vgl BSG, Urteil vom 14.9.1990, 7 RAr 128/89, BSGE 67, 221 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3). - BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Erstattung des Arbeitslosengeldes wegen …
Hat der Arbeitslose nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG das Alg insoweit zu erstatten, als Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltung oder eine Abfindung usw trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an ihn ausgezahlt worden sind, erstattet er nicht eigentlich Alg, sondern zahlt in Wirklichkeit das Arbeitsentgelt usw in Höhe des Alg an die Bundesanstalt, das dieser aufgrund des gesetzlichen Übergangs des Arbeitsentgeltanspruchs infolge der Alg-Zahlung zugestanden hat (…vgl BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16;… SozR 4100 § 117 Nr. 19; BSGE 67, 221, 225 = SozR 3 - 4100 § 117 Nr. 3).Von dieser bürgerlich-rechtlichen Befugnis ist die beklagte BA als Inhaberin eines auf sie übergegangenen bürgerlich-rechtlichen Anspruchs nicht ausgeschlossen (BSGE 67, 221, 226 f = SozR 3 - 4100 § 117 Nr. 3).
Die in BSGE 67, 221, 228 = SozR 3 - 4100 § 117 Nr. 3 offen gelassene Frage, ob die Zustimmung (Genehmigung) zur Einziehung einer Forderung durch den Arbeitslosen den öffentlich-rechtlichen Anspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG auch dann begründet, wenn ein Arbeitsamt von vornherein Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen billigt, ohne den nach § 115 SGB X gebotenen Weg in angemessener Weise erfolglos beschritten zu haben, stellt sich hier nicht.
- LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6 Ar 17/97 Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-4100 § 117 Nr. 3, 6, 7 und 11) ist die Bundesanstalt für Arbeit von dieser bürgerlich-rechtlichen Befugnis nicht ausgeschlossen.
Die vom BSG im Urteil vom 14. September 1990 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) offen gelassene Frage, ob die Zustimmung zur Einziehung einer Forderung durch den Ar- beitslosen den öffentlich-rechtlichen Anspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG auch dann begründet, wenn ein Arbeitsamt von vornherein Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen billigt, ohne den nach § 115 SGB X gebotenen Weg in angemessener Weise erfolglos beschritten zu haben, stellt sich hier nicht.
Eine solche ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht Voraussetzung der Erstattungsforderung, so daß deren Geltendmachung einen Schluß auf einen Aufhebungswillen der Beklagten nicht zuläßt (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 3, 7, 9, 11).
Auch wenn die Beklagte vom Kläger das Alg erstattet verlangt, weil die geschuldeten Leistungen trotz des Anspruchsübergangs auf die Beklagte an ihn als den Empfänger des Alg gezahlt worden sind, setzt dies nicht die Aufhebung der Bewilligung voraus (…BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26; SozR 3-4100 § 117 Nr. 3 und 10).
- LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6/1 Ar 107/96 Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-4100 § 117 Nr. 3, 6, 7 und 11) ist die Bundesanstalt für Arbeit von dieser bürgerlich-rechtlichen Befugnis nicht ausge- schlossen.
Die vom BSG im Urteil vom 14. September 1990 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) offen gelassene Frage, ob die Zustimmung zur Einziehung einer Forderung durch den Arbeitslosen den öffentlich-rechtlichen Anspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG auch dann begründet, wenn ein Arbeitsamt von vornherein Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen billigt, ohne den nach § 115 SGB X gebotenen Weg in angemessener Weise erfolglos beschritten zu haben, stellt sich hier nicht.
Eine solche ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht Voraussetzung der Erstattungsforderung, so daß deren Geltendmachung einen Schluß auf einen Aufhebungswillen der Beklagten nicht zuläßt (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 3, 7, 9, 11).
Auch wenn die Beklagte vom Kläger das Alg erstattet verlangt, weil die geschuldeten Leistungen trotz des Anspruchsübergangs auf die Beklagte an ihn als den Empfänger des Alg gezahlt worden sind, setzt dies nicht die Aufhebung der Bewilligung voraus (…BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26; SozR 3-4100 § 117 Nr. 3 und 10).
- BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92
AFG § 119 Abs. 1
Zwar ist das Revisionsgericht im allgemeinen an die Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden (§ 163 Sozialgerichtsgesetz [SGG]); von der Bindungswirkung sind Feststellungen zu Prozeßvoraussetzungen jedoch ausgenommen (BSGE 17, 124, 125 f;… SozR Nr. 12 zu § 163 SGG ; BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3). - BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , …
- BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 49/92
AFG § 117 Abs. 4 S. 2; SGB X §§ 45, 50, 115
- BSG, 24.06.1999 - B 11 AL 7/99 R
Arbeitslosengeld - Abfindung - Ruhen - Gleichwohlgewährung - Zahlung - befreiende …
- LSG Baden-Württemberg, 11.02.2003 - L 13 AL 4706/01
- LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6/1 Ar 63/96
- LSG Bayern, 13.08.2002 - L 10 AL 393/99
- BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99 R
Hilfsmittelversorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt in der Schweiz, Höhe …
- BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 94/92
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 59/00 R
Arbeitslosengeld - Gleichwohlgewährung - Berechnung des Erstattungsanspruches - …
- BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche …
- BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 45/99 R
Beginn der Ruhenszeit bei Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und …
- BSG, 24.06.1993 - 11 BAr 23/93
- BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 30/93
AFG § 104 Abs. 1, § 106, § 107 S. 1 Nr. 5 lit. b, § 107 …
- BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 68/90
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
- BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R
Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V …
- BSG, 04.12.2000 - B 11 AL 213/00 B
Erstattungsanspruch der Bundesanstalt für Arbeit nach § 117 Abs. 4 S. 2 AFG
- BSG, 06.11.1997 - 11 RAr 77/96
Arbeitslosengeld, Rücknahme einer rechtswidrigen Leistungsbewilligung, Anhörung
- BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 7/93
- LSG Bayern, 31.07.2007 - L 10 AL 131/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2001 - L 3 RJ 23/00
Rentenversicherung
- LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 342/01
- BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99
