Rechtsprechung
| BSG, 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B |
Volltextveröffentlichungen
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Kostenfestsetzung bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- SG Mainz, 15.06.2005 - S 2 KA 603/04
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - L 5 KA 45/05
- BSG, 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Baden-Württemberg, 29.08.2007 - L 2 SO 1979/07 W-B
Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzung - Bestimmung des Streitwerts - …
Im Falle einer subjektiven Klagenhäufung kommt es nicht auf die Anzahl der Prozessrechtsverhältnisse, sondern lediglich darauf an, ob mehrere unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen (vgl. auch BSG- v. 14.09.2006- B 6 KA 24/06 B).Dem entsprechend hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B - ausgeführt, es komme im Falle subjektiver Klagehäufung nicht auf die Anzahl der Prozessrechtsverhältnisse, sondern lediglich darauf an, ob mehrere unterschiedliche Streitgegenstände vorlägen.
- LSG Sachsen, 05.03.2009 - L 1 B 605/07
Berechnung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; getrennte …
Hiervon ist jedoch eine Ausnahme bei wirtschaftlich identischen Ansprüchen zu machen (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B - MedR 2007, 502, 503;… Beschluss vom 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 10.01.2008 - 10 C 07.1383
Streitwert für Verfahren betr. Löschung polizeilicher Datensätze
Bleibt dieses ideelle Interesse - wie im vorliegenden Fall - im wesentlichen gleich, dann ändert sich ähnlich wie in den Fällen der sog. wirtschaftlichen Identität verschiedener Streitgegenstände (vgl. dazu BGH vom 25.11.2003 NJW-RR 2004, 638; BSG vom 14.09.2006 MedR 2007, 502) auch der Streitwert nicht.
