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   BSG, 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B   

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    Kostenfestsetzung bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen Verfahren

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (3)  

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2007 - L 2 SO 1979/07 W-B  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzung - Bestimmung des Streitwerts -

    Im Falle einer subjektiven Klagenhäufung kommt es nicht auf die Anzahl der Prozessrechtsverhältnisse, sondern lediglich darauf an, ob mehrere unterschiedliche Streitgegenstände vorliegen (vgl. auch BSG- v. 14.09.2006- B 6 KA 24/06 B).

    Dem entsprechend hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B - ausgeführt, es komme im Falle subjektiver Klagehäufung nicht auf die Anzahl der Prozessrechtsverhältnisse, sondern lediglich darauf an, ob mehrere unterschiedliche Streitgegenstände vorlägen.

  • LSG Sachsen, 05.03.2009 - L 1 B 605/07  

    Berechnung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; getrennte

    Hiervon ist jedoch eine Ausnahme bei wirtschaftlich identischen Ansprüchen zu machen (siehe nur Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 14.09.2006 - B 6 KA 24/06 B - MedR 2007, 502, 503; Beschluss vom 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 10 C 07.1383  

    Streitwert für Verfahren betr. Löschung polizeilicher Datensätze

    Bleibt dieses ideelle Interesse - wie im vorliegenden Fall - im wesentlichen gleich, dann ändert sich ähnlich wie in den Fällen der sog. wirtschaftlichen Identität verschiedener Streitgegenstände (vgl. dazu BGH vom 25.11.2003 NJW-RR 2004, 638; BSG vom 14.09.2006 MedR 2007, 502) auch der Streitwert nicht.
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