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   BSG, 14.10.2005 - B 11a AL 45/05 B   

Volltextveröffentlichungen

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    Zurückweisung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren, Widerruf der Einverständniserklärung

Verfahrensgang

  • SG Lüneburg, 04.06.0200 - S 7/18 AL 47/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2005 - L 8 AL 279/04
  • BSG, 14.10.2005 - B 11a AL 45/05 B



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 188/10 B  
    Zwar ist eine Ausnahme von diesem Grundsatz für möglich gehalten worden, wenn in erster Instanz ein Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung vorliegt und ein Widerruf der Erklärung mangels wesentlicher Änderung der Verfahrenslage nicht in Betracht kommt (vgl BSG Beschluss vom 14.10.2005 - B 11a AL 45/05 B; BSG Beschluss vom 16.2.2007 - B 6 KA 60/06 B - RdNr 10).
  • BSG, 16.02.2007 - B 6 KA 60/06 B  

    Rüge der Verletzung des Rechts auf eine mündliche Verhandlung bei der

    Die hierin liegende Zustimmung zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2 SGG ) kann jedenfalls dann, wenn die übrigen Prozessbeteiligten - wie auch hier - ebenfalls eine solche Erklärung abgegeben haben, nur noch widerrufen werden, wenn sich die Prozesslage wesentlich geändert hat (BSG, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - B 11a AL 45/05 B - juris, mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 16 R 1366/07  

    Übergangsgeld; Vorbezug von Arbeitslosengeld II; Zusammenhang zwischen

    Dass das SG im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung entschieden hat, steht einer Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG nicht entgegen (vgl BSG, Beschluss vom 14. Oktober 2005 - B 11a AL 45/05 B - juris).
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