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   BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 39/95   

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Wird zitiert von ... (2)  

  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 122/95  
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  • LSG Bremen, 29.11.2000 - L 1 KA 27/99  
    Der Gesetzgeber, wie auch der Normgeber im Verordnungs-, Satzungs- und Vertragsrecht, darf, ohne den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zu verletzen, zur Regelung von Massenerscheinungen, zu denen die vertragszahnärztlichen Abrechnungen von Einzelleistungen und deren Überprüfung gehören, pauschalieren und generalisieren (BSG vom 4.4.1995 - 11 RAr 39/95 - BVerfGE 80, 109, 118).
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