Rechtsprechung
   BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95   

Volltextveröffentlichungen (3)

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    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei Verletzung der Mitteilungspflicht

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 77, 175
  • MDR 1996, 945
  • NZS 1996, 346
  • NJ 1996, 331
  • NZA-RR 1996, 423



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Wird zitiert von ... (79)  

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R  

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    In verschiedenen Zusammenhängen hat das BSG aus dem Sozialrechtsverhältnis hergeleitet, daß die Beteiligten "sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren" haben (vgl BSGE 34, 124, 127 = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; BSGE 77, 175, 180 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; zur näheren Begründung auch Krause, Das Sozialrechtsverhältnis, Schriftenreihe des deutschen Sozialgerichtsverbandes Band XVIII 1980, 12, 25).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Keinesfalls könne die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95 -) so verstanden werden, dass die Einbeziehung weiterer Bescheide zur Disposition der Beteiligten des Rechtsstreits gestellt und eine fehlende Zustimmung eines Beteiligten als echter Ausschlusstatbestand für eine Einbeziehung nach § 96 Abs. 1 SGG zu verstehen sei.

    Maßgebend hierfür war die auch sonst in der Rechtsprechung des BSG verwendete Überlegung, dass § 96 SGG im Interesse einer "sinnvollen Prozessökonomie" bzw eines schnellen und zweckmäßigen Verfahrens dann entsprechend anzuwenden ist, wenn der ursprüngliche Bescheid zwar nicht abgeändert oder ersetzt wird, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergeht und ein streitiges Rechtsverhältnis regelt, das "im Kern" dieselbe Rechtsfrage betrifft und sich an den vom ursprünglichen Bescheid erfassten Zeitraum anschließt (vgl BSGE 34, 255, 257 = SozR Nr. 3 zu § 624 RVO; BSGE 77, 175, 176 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 3-2600 § 319b Nr. 2).

    b) Der Einbeziehung der Folgebescheide entsprechend § 96 SGG steht nicht entgegen, dass die Klägerin - anders als in von der Rechtsprechung des BSG bisher behandelten Fallgestaltungen (vgl BSGE 27, 146 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG, BSGE 45, 49, 50 = SozR 1500 § 96 Nr. 6, BSGE 61, 45, 48 = SozR 4100 § 113 Nr. 5, BSGE 74, 117, 119 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 oder BSGE 77, 175, 177 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 mwN) - im Berufungsverfahren einer Einbeziehung ausdrücklich widersprochen hat.

  • BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96  
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