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   BSG, 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung von Sachverständigengutachten

Verfahrensgang

  • SG Gelsenkirchen, 19.10.1998 - S 10 U 38/96
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1999 - L 17 U 285/98
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BSG, 16.09.2009 - B 9 VS 6/09 B  

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zur Begründung eines solchen Verfahrensfehlers ist die schlüssige Darlegung des Beschwerdeführers erforderlich, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln, insbesondere den im Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren eingeholten Gutachten, Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (BSG, Beschluss vom 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B - HVBG-Info 2000, 504 mwN; Becker, SGb 2007, 328, 332; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 205) und die so zu ermittelnden - medizinischen - Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind.
  • BSG, 18.10.2004 - B 2 U 176/04 B  

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung einer Verpflichtungsklage

    Zur Begründung eines solchen Verfahrensfehlers ist die schlüssige Darlegung des Beschwerdeführers erforderlich, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln, insbesondere den im Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren eingeholten Gutachten, Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (stRspr des Senats, s ua Beschluss vom 12. Dezember 1999 - B 2 U 311/99 B - mwN).
  • BSG, 11.07.2003 - B 2 U 182/03 B  

    Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Hierzu ist die schlüssige Darlegung des Beschwerdeführers erforderlich, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (stRspr des Senats, s ua Beschluss vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 311/99 B - mwN).
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  • BSG, 24.03.2005 - B 2 U 368/04 B  

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung weiterer

    Zur Begründung eines solchen Verfahrensfehlers ist die schlüssige Darlegung des Beschwerdeführers erforderlich, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (stRspr des Senats, s ua Beschluss vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 311/99 B - mwN).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 272/04 B  

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

    Zur Begründung eines solchen Verfahrensfehlers ist die schlüssige Darlegung des Klägers erforderlich, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offen geblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (stRspr des Senats, s ua Beschluss vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 311/99 B - mwN).
  • BSG, 01.03.2006 - B 2 U 8/06 B  

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Zur Begründung eines solchen Verfahrensfehlers ist die schlüssige Darlegung des Beschwerdeführers erforderlich, inwiefern nach dem vom LSG festgestellten Sachverhalt und den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zu tatsächlichen, entscheidungserheblichen Umständen aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben sind und damit zu einer weiteren Aufklärung das Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34; Beschluss des Senats vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 311/99 B - mwN).
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