Rechtsprechung
   BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R   

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von GmbH-Geschäftsführern

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Versicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2000, 674
  • DB 2000, 2608



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Wird zitiert von ... (64)  

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R  

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    - Aus dem Urteil des 2. Senats des BSG vom 14. Dezember 1999 (B 2 U 48/98 R in USK 9975), auf das sich die Revisionen stützen, ergibt sich nichts anderes.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R  

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Das BSG hat in der Vergangenheit in seiner Rechtsprechung - überwiegend zu Leistungsansprüchen des Arbeitsförderungs- und Unfallversicherungsrechts - auch für den Fall, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft nicht zumindest über eine Sperrminorität verfügte, eine selbstständige Tätigkeit des Betroffenen für möglich erachtet, wenn dessen Tätigwerden innerhalb einer Gesellschaft durch eine besondere Rücksichtnahme aufgrund familiärer Bindungen geprägt war (BSG Urteil vom 29.10.1986 - 7 RAr 43/85 - USK 86145; BSG Urteil vom 8.12.1987 - 7 RAr 25/86 - USK 87170; BSG Urteil vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R - USK 9975; BSG SozR 2100 § 7 Nr. 7 S 6; BSG Urteil vom 28.1.
  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 5/06 R  

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitnehmereigenschaft - GmbH-Geschäftsführer -

    Vergleichbares muss - wie der Senat bereits ausgeführt hat (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1; vgl auch BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 48/98 R mwN) - auch bei Geschäftsführern gelten, die zwar zugleich Gesellschafter sind, jedoch weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine so genannte Sperrminorität verfügen.
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