Rechtsprechung
   BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und Lebensversicherungen - erhöhter Grundfreibetrag nach § 65 Abs 5 SGB II bei Ehegatten - personenbezogene Betrachtungsweise - Privilegierung staatlich geförderten Altersvorsorgevermögens - kein rückwirkender Verwertungsausschluss nach § 165 VVG - Verfassungsmäßigkeit - kein Schuldenabzug - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - besondere Härte

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögensberücksichtigung; Renten- und Lebensversicherungen; erhöhter Grundfreibetrag nach § 65 Abs 5 SGB 2 bei Ehegatten; personenbezogene Betrachtungsweise; Privilegierung staatlich geförderten Altersvorsorgeverm ...

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  • Bundessozialgericht

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und Lebensversicherungen - erhöhter Grundfreibetrag nach § 65 Abs 5 SGB 2 bei Ehegatten - personenbezogene Betrachtungsweise - Privilegierung staatlich geförderten Altersvorsorgevermögens - kein rückwirkender Verwertungsausschluss nach § 165 VVG - Verfassungsmäßigkeit - kein Schuldenabzug - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - besondere Härte

  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Kapitallebensversicherung als Vermögen, rückwirkender Verwertungsausschluss, Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Verwertung von Rentenversicherungsverträgen

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (40)  

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Aus der Subsidiarität der staatlichen Fürsorge folgt, dass diese erst dann eingreifen soll, wenn die Hilfebedürftigen ihnen zur Verfügung stehende Mittel verbraucht haben (vgl BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14 AS 27/07 R).
  • SG Osnabrück, 22.06.2009 - S 16 AS 411/09  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt dann vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008, Az.: B 14 AS 27/07 R unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Arbeitslosenhilfe: BSG, Urteil vom 17.10.1990, Az.: 11 RAr 133/88, Urteil vom 25.04.2002, Az.: B 11 AL 69/01 R).

    Umgekehrt ist offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Vermögensverwertung nicht gegeben, wenn das Ergebnis der Verwertung vom wirklichen Wert nur geringfügig abweicht (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008, Az.: B 14 AS 27/07 R ebenfalls unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur Alhi: BSG, Urteil vom 17.10.1996, Az.: 7 RAr 2/96).

    Dafür ist ein Vergleich zwischen Verkehrswert und Substanzwert vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008, Az.: B 14 AS 27/07 R).

    Auch die Chance bzw. die Anwartschaft auf eine höhere Auszahlung (hier der Verkehrswert von 20.163,00 EUR) können aber bei dem Substanzwert berücksichtigungsfähig sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008, Az.: B 14 AS 27/07 R).

    Nach den Gesetzesmaterialien kommt eine besondere Härte zum Beispiel in Betracht, "wenn ein erwerbesfähiger Hilfsbedürftiger kurz vor dem Rentenalter seine Ersparnisse für die Altersvorsorge einsetzen müsste, obwohl seine Rentenversicherung Lücken wegen selbstständiger Tätigkeit aufweist" (vgl. BT-Drucks. 15/1749, aufgenommen in: BSG, Urteil vom 16.05.2007, Az.: B 11b AS 37/06 R und Urteil vom 15.04.2008, Az.: B 14 AS 27/07 R).

    Erforderlich sind nämlich außergewöhnliche Umstände, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008, Az.: B 14 AS 27/07 R).

    Arbeitslosigkeit ist nach der Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der Erwerbsbiographie nicht gesondert zu berücksichtigen, da sich hierbei ein Risiko verwirklicht, das im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung durch Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten abgedeckt wird (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008, Az.: B 14 AS 27/07 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 19 AS 2027/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Verwertbare Vermögensgegenstände i.S.v. § 12 Abs. 1 SGB II sind mit ihrem Verkehrswert (§ 12 Abs. 4 Satz 1 SGB II) zu berücksichtigen (siehe für private Rentenversicherungen: BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R = juris Rn 19).

    Bei einer Rentenversicherung ergibt sich der Verkehrswert aus deren Rückkaufswert (vgl. BSG Urteil vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R = juris Rn 19).

    Es sind nur besondere, bei anderen Hilfebedürftigen regelmäßig nicht anzutreffende Umstände beachtlich und in ihrem Zusammenwirken zu prüfen (BSG Urteile vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R = juris Rn 32 und - B 14 AS 27/07R = juris Rn 45).

    Diese Disposition muss sicherstellen, dass der Zugriff auf das Vermögen vor dem Ruhestand erheblich erschwert wird (vgl. BSG Urteile vom 15.08.2008 - B 14/7b AS 68/06 R = juris Rn 32 und - B 14 AS 27/07 R = juris Rn 46).

    Die Grenze der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II ist nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, bei einem Verlust von 12, 9% bei der Verwertung einer Lebensversicherung noch nicht erreicht (BSG, Urteile vom 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R = juris Rn 42 und vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R = juris Rn 23).

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