Rechtsprechung
   BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Kapitallebensversicherung - mehrfache Beleihung - Selbstständiger ohne formale Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Verwertbarkeit - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - wesentliche Änderung

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögensberücksichtigung; Kapitallebensversicherung; offensichtliche Unwirtschaftlichkeit; Ermittlung des Verkehrswertes; wesentliche Änderung des Verkehrswertes bei Beleihung; Privilegierung staatlich geförderten ...

mehr
  • Bundessozialgericht

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Kapitallebensversicherung - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - Ermittlung des Verkehrswertes - wesentliche Änderung des Verkehrswertes bei Beleihung - Privilegierung staatlich geförderten Altersvorsorgevermögens - Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Verwertungsausschluss - besondere Härte - Verfassungsmäßigkeit

  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    SGB II § 12; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Kapitallebensversicherung als Vermögen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Kapitallebensversicherung - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit - Ermittlung des Verkehrswertes - wesentliche Änderung des Verkehrswertes bei Beleihung - Privilegierung staatlich geförderten Altersvorsorgevermögens -Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Verwertungsausschluss -besondere Härte - Verfassungsmäßigkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Unter Umständen kein Arbeitslosengeld II bei Lebensversicherung

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Wenn die Lebensversicherung vorzeitig angeknabbert wurde...

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 100, 196
  • NZS 2009, 332



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)  

  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Senats in der Entscheidung vom selben Tag zum Aktenzeichen B 14/7b AS 68/06 R verwiesen.

    Der Schutz der Kapitallebensversicherung eines Rentenversicherungspflichtigen in entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II würde daher nicht zu einer Gleichbehandlung, sondern zu einer darüber hinausgehenden Privilegierung im Verhältnis zu den von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Befreiten führen (vgl hierzu im Einzelnen B 14/7b AS 68/06 R).

    Eine Eigentumsverletzung wird dadurch nicht begründet (vgl BSG Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R).

    Gleichermaßen scheidet eine Verletzung des durch Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Grundrechts der freien Persönlichkeit sowie der durch die allgemeine Handlungsfreiheit geschützten wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit aus (s ebenfalls B 14/7b AS 68/06 R).

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Es handelt sich um einen Zufluss vor der erneuten - vergleichbar der ersten (s hierzu beim Vermögen BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 68/06 R) - Antragstellung und dem "Wiedereintritt" von Hilfebedürftigkeit.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - L 7 AS 348/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Streitgegenständlich bei einer vollständigen Leistungsversagung ist grundsätzlich die Zeit ab Antragstellung (07.12.2005) bis zur letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012, B 4 AS 99/11 R; BSG, Urteil vom 15.04.2008, B 14/7b AS 68/06 R).

    Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt vor, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes steht (BSG, Urteil vom 23.05.2012, B 14 AS 100/11 R; BSG, Urteil vom 22.03.2012, B 4 AS 99/11 R; BSG, Urteil vom 30.08.2010, B 4 AS 70/09 R; BSG, Urteil vom 15.04.2008, B 14/7b AS 68/06 R).

    Der Substanzwert ergibt sich bei einem Lebensversicherungsvertrag bzw. bei einer Rentenversicherung aus den eingezahlten Beiträgen und der Verkehrswert aus dem Rückkaufswert der Versicherung (BSG, Urteil vom 15.04.2008, B 14/7b AS 68/06 R, Rn. 34 juris; BSG, Urteil vom 06.09.2007, B 14/7b AS 66/06 R).

    Welche Verlustgrenze zur offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit führt, ist in der bisherigen Rechtsprechung des BSG noch nicht im Einzelnen geklärt (vgl. insbesondere Urteil vom 23.11.2006, Az.: B 11b AS 17/06 R sowie Urteil vom 15.04.2008, B 14/7b AS 68/06 R, BSG; Urteil vom 15.04.2008, B 14 AS 27/07 R).

    Des Weiteren hat das BSG noch nicht abschließend dazu Stellung bezogen, ob bei der Ermittlung der offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Alternative 1 SGB II allein das Verhältnis zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert entscheidend ist oder ob weitere Faktoren in die Prüfung einbezogen werden müssen (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008, B 14/7 b AS 68/06 R, Rn. 34 juris).

    Diese Disposition muss sicherstellen, dass der Zugriff auf das Vermögen vor dem Ruhestand erheblich erschwert wird (vgl. BSG Urteile vom 15.04.2008, B 14/7b AS 68/06 R, Rn. 32 juris und B 14 AS 27/07 R, Rn. 46 juris).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht