Rechtsprechung
   BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 22/01 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Neurologe - Ausschluss von der Erbringung psychiatrischer Leistungen ist rechtmäßig - keine Befristung von Ausnahmegenehmigung unter Sicherstellungsgesichtspunkten - Streitgegenstand - Umstellung - Anfechtungsantrag in Fortsetzungsfeststellungsbegehren - Rechtsgrundlage für Einheitlichen Bewertungsmaßstab - Fachgebietsabgrenzung zwischen Neurologie und Psychiatrie

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der Neurologen von der Erbringung der psychiatrischen Leistungen rechtmäßig, Befristung von Ausnahmegenehmigungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (16)  

  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 60/03 R  

    Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V

    Der Kläger hat die Befristung der ihm erteilten Genehmigung zu Recht zunächst mit Widerspruch und Anfechtungsklage selbstständig angefochten (zur selbstständigen Anfechtbarkeit von Befristungen s zB BSGE 70, 167, 168 f = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 10 f; BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 38 f).

    Die auch 2002 und 2005 wiederum nur befristet erteilten Genehmigungen zeigen, dass die Klärung der im vorliegenden Rechtsstreit zu entscheidenden Rechtsfrage der Rechtmäßigkeit der Befristung von Genehmigungen nach § 121a SGB V für das Verhältnis der Beteiligten weiterhin relevant ist (zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Zusammenhang mit Befristungen s zB BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 40; SozR aaO § 116 Nr. 19 S 91, jeweils mwN).

    Als Rechtsvorschrift im Sinne des § 32 Abs. 1 SGB X kommen zwar auch andere normative Regelungen als die des Parlamentsgesetzes, nämlich Rechtsverordnungen, Satzungen und sonstiges autonomes Recht, in Betracht (vgl BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 14 S 47 mwN; MedR 2002, 589, 590).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - L 5 KA 3000/01  

    Zulässigkeit der Feststellungsklage, Wirtschaftlichkeitsbonus für überweisende

    Die Regelungen können demgegenüber nicht so ausgelegt werden, dass sie zum Ziel haben, die Laborärzte von einem Teil der von ihnen bisher erbrachten Leistungen auszuschließen und diese ausschließlich anderen Arztgruppen zu übertragen (vgl. dazu BSG Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 22/01 R -).

    Wird eine Arztgruppe durch neue Regelungen von der Erbringung und Abrechnung bestimmter, zu dem Fachgebiet gehörender Leistungen ausgeschlossen, so liegt eine statusrelevante Ausübungsregelung nur dann vor, wenn diese Leistungen für das Fachgebiet wesentlich sind (BSG Urteil vom 15. Mai 2002 - B 6 KA 22/01 R -).

  • LSG Bayern, 02.10.2002 - L 12 KA 138/00  
    Sie findet ihre Grundlage in den Vorschriften der §§ 72 Abs. 2, 82 Abs. 1 Satz 1 SGB V (BSG, Urteil vom 15. Mai 2002, Az.: B 6 KA 22/01 R, BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 8, BSG SozR 3-2500 § 72 Nr. 11).

    Der Senat hat auch unter Bezugnahme auf das o.g. BSG-Urteil vom 15. Mai 2002 (a.a.O.) keine Bedenken, sich dieser Auffassung anzuschließen, kann dies im vorliegenden Fall aber letztlich dahingestellt sein lassen, denn der Kläger nimmt aufgrund seiner Zulassung (nur) als Internist an der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung teil.

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