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   BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, § 43 Abs. 4, § 42 S. 2, § 41 Abs. 2, § 24 Abs. 1
    Umdeutung eines Sperrzeitbescheids im Widerspruchsbescheid in einen Bescheid über die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • SG Osnabrück, 19.02.1999 - S 6 AL 572/94
  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R  

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

    Diese sind namentlich dann als gegeben zu erachten, wenn die Verwaltung auf Grund des Vorbringens des Beteiligten oder aus anderen Gründen neu ermittelt und sie sich infolge der durchgeführten Ermittlungen auf neue erhebliche Tatsachen stützen will (Krasney in: Kasseler Komm, § 24 SGB X RdNr 13; Schneider-Danwitz in: Gesamtkomm Sozialversicherung SGB X, Stand August 1997, § 24 Anm 7; vgl auch die Urteile des BSG vom 15. August 1996 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 13 und vom 25. März 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14; Bayerisches LSG, Urteil vom 5. Oktober 1995 - L 8 AL 298/94 - Breithaupt 1996, 248), wenn die Widerspruchsbehörde ihrer Entscheidung - ggf ohne ergänzende Ermittlungen durchgeführt zu haben - einen anderen Sachverhalt zu Grunde legen will als die Ausgangsbehörde (Schnapp in: Krause/von Mutius/Schnapp/Wiesert, Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren , § 24 SGB X RdNr 30) oder wenn die Behörde die beabsichtigte Maßnahme in dem eingreifenden Verwaltungsakt gegenüber dem bisher geplanten und angekündigten Inhalt nicht unerheblich ändert oder den Wesensgehalt des Verwaltungsakts abwandelt (Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl 2001, § 28 RdNr 37), etwa wenn der Ursprungsbescheid im Wege der Umdeutung nach § 43 Abs. 1 SGB X eine sachliche Änderung erfährt (vgl hierzu Senatsurteil vom 15. Juni 2000 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 16).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 98/01 R  

    Änderung des § 202 SGB III keine authentische Interpretation

    Ggf sei hier in entsprechender Anwendung des § 43 Abs. 1 SGB X eine Umdeutung vorzunehmen, die trotz Änderung des Regelungssatzes mit Rücksicht auf den gleichen, für beide Entscheidungen maßgeblichen Sachverhalt zulässig sei und auch durch das Gericht erfolgen könne (Hinweis auf das Urteil des 7. Senats des BSG vom 15. Juni 2000 - B 7 AL 86/99 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2006 - L 7 SO 96/06 PKH-B  

    Sozialhilfe - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - fehlende Mitwirkung - Änderung

    Die Verweigerung von Sozialhilfe ist jedoch nunmehr im Widerspruchsbescheid vom 25. Mai 2005 - nach vorheriger Anhörung des Klägers (§ 24 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ; vgl. hierzu BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 20) - wohl vorrangig auf den Gesichtspunkt der Nichtaufklärbarkeit des Sachverhalts (vgl. hierzu §§ 20, 21 Abs. 2 SGB X) gestützt worden (vgl. dazu zuletzt BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a/7 AL 102/04 R - m.w.N. ).
mehr
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2005 - L 12 AL 39/04  

    Arbeitslosenversicherung

    Das für den Sperrzeiteintritt maßgebliche Ereignis ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht der Tag, an dem die Maßnahme beginnen sollte, sondern der Tag der Ablehnung (in diesem Sinne, ohne hierüber abschließend entscheiden zu müssen, siehe BSG, Urteil vom 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R als Revisionsinstanz zu dem vom Kläger herangezogenen Urteil des LSG Niedersachsen vom 28.10.1999 - L 8 AL 219/99 - siehe auch Niesel, a.a.O., Rn. 96; hieraus folgt zugleich, dass vorliegend das bis zum 31.12.2002 geltende Recht anzuwenden ist und nicht das ab dem 01.01.2003, weil auch die Übergangsvorschrift des § 434 g Abs. 2 SGB III auf den Zeitpunkt abstellt, zu dem das Ereignis, das die Sperrzeit begründet, stattfand).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2010 - L 13 AS 5895/08  

    Kinderzuschlag - Bewilligungsbescheid ohne zeitliche Begrenzung -

    Denn der Bescheid vom 21. Dezember 2005 gegen den sich die Klägerin mit ihrem Widerspruch gewandt hat, und auch das Schreiben der Beklagten vom 16. März 2006, enthalten keinen Hinweis auf die Voraussetzungen einer Aufhebung der Bewilligung unter Berücksichtigung des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X (dies wird von BSG, Urteil vom 15. Juni 2000 - B 7 AL 86/99 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 16 = juris Rn. 15 gefordert).
  • LSG Sachsen, 08.03.2001 - L 3 AL 190/99  
    Insoweit ist der bisherige Bewilligungsbescheid vom September 1997, der eine mit dem Sperrzeitbescheid gekoppelte Regelung schafft (BSG v. 15.06.2000 - Az: B 7 AL 86/99 R), entsprechend dahingehend abzuändern, dass die Bewilligung des Alg ab dem 14.10.1997 zu erfolgen hat.
  • LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 3 AL 37/00  
    Gegenstand des Verfahrens ist neben dem Aufhebungs- und Sperrzeitbescheid vom 23.03.1998 auch der Bescheid über die Bewilligung vom 26.03.1998, der im Anschluss an die Sperrzeit erging, weil Sperrzeitbescheid und Bewilligungsbescheid eine einheitliche Regelung enthalten (BSG, SozR 3-4100 § 119 Nr. 19; BSG, Urteil vom 15.06.2000, B 7 AL 86/99 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.08.2003 - L 13 AL 4584/02  
    Deshalb kommt es auch nicht darauf an, dass vor einer Umdeutung der Kläger hätte angehört werden müssen (vgl. § 43 Abs. 4 SGB X; vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 16), wobei zweifelhaft ist, ob die von der Behörde unterlassene Anhörung bei einer Umdeutung durch das Gericht von letzterem nachgeholt werden kann (vgl. BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 16).
  • LSG Bayern, 15.12.2000 - L 8 AL 258/99  
    Sollte die Beklagte die ab 01.12.1997 erfolgte Bewilligung des Alg nicht gemäß § 48 SGB X durch einen weiteren Bescheid aufgehoben haben - aus der Akte ergibt sich hierfür kein Hinweis - wäre sie aufgrund des Bewilligungsbescheides verpflichtet, dem Kläger Alg bis zur Arbeitsaufnahme am 04.05.1998 zu zahlen (vgl. BSG, Urteil vom 15.06.2000 - B 7 AL 86/99 R).
  • LSG Niedersachsen, 13.12.2001 - L 8 AL 389/00  
    Es fehlt sowohl an einer Rücknahme für die Vergangenheit unter Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten sowie an der vorherigen Anhörung nach § 43 Abs. 4 SGB X (vgl auch Bundessozialgericht - BSG - SozR 3-1300 § 24 Nr. 16).
  • LSG Bayern, 25.07.2003 - L 8 AL 65/00  
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2012 - L 7 AS 242/10  

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verletzung von Pflichten aus

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