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   BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R   

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BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R (https://dejure.org/2000,2749)
BSG, Entscheidung vom 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R (https://dejure.org/2000,2749)
BSG, Entscheidung vom 15. August 2000 - B 14 EG 4/99 R (https://dejure.org/2000,2749)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erziehungsgeld - Pflegekind - Personensorgerecht - Adoptionsverfahren - Annehmender

  • Judicialis

    BErzGG § 4 Abs 1 und 2; ; SGG § 54 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei geplanter Adoption, Unterhaltsleitungen des Jugendamtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 15/91

    Erziehungsgeld - Pflegeeltern - Verfassungsmäßigkeit - Personensorgerecht -

    Auszug aus BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R
    Mit Recht hat das LSG erkannt, daß die Klägerin nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 iVm § 4 BErzGG Anspruch auf die begehrte Leistung hat, weil ihr entgegen den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BErzGG das Sorgerecht (§§ 1626 Abs. 1 Satz 2, 1630 Abs. 3 BGB) für A. fehlte und die tatsächliche, dauerhaft ausgeübte Sorge insoweit nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl BSGE 71, 128 ff = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9 sowie BVerfG vom 22. Dezember 1993 - 1 BvR 54/93 in SozSich 1994, 235, 236) nicht ausreicht.

    Es genügt die Adoptionsbewerbung (vgl im einzelnen BSGE 71, 128, 131 ff = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9 und ergänzend BSG, Urteil vom 28. Februar 1996 - 14 REg 3/95 - unveröffentlicht sowie BVerfG aaO).

    Während also die Leistungen des Jugendamtes nach §§ 33 und 39 SGB VIII das Ziel haben, den Unterhalt des Kindes sicherzustellen, soll das ErzG die durch die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeit in der ersten Lebensphase eines Kindes eintretenden wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen und den Eltern die Betreuung und Erziehung eines Kindes in der ersten Lebensphase durch materielle Hilfen ermöglichen, wenigstens aber erleichtern (vgl BSGE 71, 128, 131 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9; BSG SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 5).

  • BSG, 29.05.1996 - 14 REg 7/95

    Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R
    Im übrigen ist das ErzG eine Förderungsleistung, die weitgehend unabhängig von sonstigen Sozialleistungen gewährt wird (vgl insbesondere BSG SozR 3-7833 § 8 Nr. 2).
  • BVerfG, 22.12.1993 - 1 BvR 54/93

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung des Anspruchs auf Erziehungsgeld an die

    Auszug aus BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R
    Mit Recht hat das LSG erkannt, daß die Klägerin nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 iVm § 4 BErzGG Anspruch auf die begehrte Leistung hat, weil ihr entgegen den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BErzGG das Sorgerecht (§§ 1626 Abs. 1 Satz 2, 1630 Abs. 3 BGB) für A. fehlte und die tatsächliche, dauerhaft ausgeübte Sorge insoweit nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl BSGE 71, 128 ff = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9 sowie BVerfG vom 22. Dezember 1993 - 1 BvR 54/93 in SozSich 1994, 235, 236) nicht ausreicht.
  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 3/95

    Erziehungsgeld - Personensorgerecht

    Auszug aus BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R
    Es genügt die Adoptionsbewerbung (vgl im einzelnen BSGE 71, 128, 131 ff = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9 und ergänzend BSG, Urteil vom 28. Februar 1996 - 14 REg 3/95 - unveröffentlicht sowie BVerfG aaO).
  • BSG, 29.04.1997 - 5 RJ 84/95

    Anspruch auf Waisenrente bei Bezug von Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R
    Während also die Leistungen des Jugendamtes nach §§ 33 und 39 SGB VIII das Ziel haben, den Unterhalt des Kindes sicherzustellen, soll das ErzG die durch die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeit in der ersten Lebensphase eines Kindes eintretenden wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen und den Eltern die Betreuung und Erziehung eines Kindes in der ersten Lebensphase durch materielle Hilfen ermöglichen, wenigstens aber erleichtern (vgl BSGE 71, 128, 131 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9; BSG SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 5).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung während des Bezugs von Erziehungsgeld -

    Auszug aus BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R
    Während also die Leistungen des Jugendamtes nach §§ 33 und 39 SGB VIII das Ziel haben, den Unterhalt des Kindes sicherzustellen, soll das ErzG die durch die Einschränkung der Erwerbsmöglichkeit in der ersten Lebensphase eines Kindes eintretenden wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen und den Eltern die Betreuung und Erziehung eines Kindes in der ersten Lebensphase durch materielle Hilfen ermöglichen, wenigstens aber erleichtern (vgl BSGE 71, 128, 131 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9; BSG SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1267 Nr. 5).
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R
    Er steht dem Personensorgeberechtigten, nicht aber dem Kind als dem auf Unterhalt Angewiesenen und auch nicht den Pflegepersonen zu (BVerwG, NJW 1997, 2831).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

    Auszug aus BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R
    Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, daß ein Antragsteller die ihm zustehende Leistung geltend machten will (vgl BSGE 49, 114, 116 = SozR 4100 § 100 Nr. 5).
  • Drs-Bund, 27.04.1976 - BT-Drs 7/5087
    Auszug aus BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R
    Sie soll die nach § 1741 Abs. 1 BGB erforderliche Prognose zum Kindeswohl und zum Entstehen einer wirklichen Eltern-Kind-Beziehung erleichtern (vgl BT-Drucks 7/5087 Ausschußbericht zum Entwurf des Gesetzes über die Annahme als Kind, II 2, S 5).
  • Drs-Bund, 04.03.1993 - BT-Drs 12/4401
    Auszug aus BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R
    Statt einer einmaligen Bewilligung für zwei Jahre bedarf es seither regelmäßig eines zweiten Antrages für das ErzG im zweiten Lebensjahr des Kindes (vgl BT-Drucks 12/4401 S 74 zu Art. 5 Nr. 2).
  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 7/16 R

    Elterngeldrecht - Aufhebung der Adoptionspflege im ersten Bezugsmonat -

    Schon während der Adoptionspflege sollte eine dauerhafte oder zumindest auf Dauer angelegte Familienbeziehung anzunehmen sein (vgl die Entwurfsbegründung zu § 1 Abs. 3 Nr. 1 BErzGG im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, BT-Drucks 10/3792 S 15) , sodass zukünftige Adoptiveltern nicht aus dem Kreis der nach dem BErzGG Anspruchsberechtigten ausgeschlossen werden sollten (BSG Urteil vom 15.8.2000 - B 14 EG 4/99 R - SozR 3-7833 § 1 Nr. 23 S 118) .

    Es wird nur deutlicher als bisher betont, dass vorrangig die leiblichen Eltern anspruchsberechtigt sein sollen (vgl BT-Drucks 16/1889 S 18) , nach wie vor aber die Adoptionspflege iS des § 1744 BGB gleichgestellt wird (BT-Drucks 16/1889 S 19; vgl BSG Urteil vom 15.8.2000 - B 14 EG 4/99 R - SozR 3-7833 § 1 Nr. 23 S 116) .

    Damit schreibt der Gesetzgeber die Gleichbehandlung gegenüber Berechtigten mit leiblichen Kindern in der gebotenen Weise fort (zu einer entsprechenden Auslegung des BErzGG vgl BSG Urteil vom 15.8.2000 - B 14 EG 4/99 R - SozR 3-7833 § 1 Nr. 23 S 115).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 EG 559/14

    Anspruch auf Elterngeld - Adoptionspflege - Widerruf der Einwilligung durch die

    Entsprechend hat das BSG in ständiger Rechtsprechung im Rahmen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 BErzGG den subjektiven Entschluss zur Adoption nicht ausreichen lassen, sondern die objektive Bekundung dieses Willens gefordert, etwa durch Einleitung des Adoptionsverfahrens (BSG 09.09.1992, 14b/4 REg 15/91, BSGE 71, 128, 131 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9; BSG 15.08.2000, B 14 EG 4/99 R, SozR 3-7833 § 1 Nr. 23).

    Das BVerfG hat insoweit keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Pflegekindern gesehen, denn die auf Dauer angelegte Familienbeziehung bei der Adoptionspflege stellt ein sachliches Unterscheidungskriterium für den Bezug von Erziehungsgeld dar (BVerfG 22.12.1993, 1 BvR 54/93, juris; vgl BSG 15.08.2000, B 14 EG 4/99 R, juris).

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 67/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist -

    Einem Anspruch auf Erziehungsgeld stände auch nicht der gleichzeitige Bezug von Unterhaltsleistungen nach dem SGB VIII entgegen (vgl BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 23 S 117 f).

    Insoweit genügt nach der Rechtsprechung des BSG nicht die unverbindliche Bereitschaft, ein bestimmtes Kind anzunehmen; der Annahmewille muss vielmehr nach außen bekundet sein, was regelmäßig durch eine Adoptionsbewerbung geschieht (vgl BSGE 71, 128, 132 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9; SozR 3-7833 § 1 Nr. 23 S 116 f; Urteil des 7. Senats vom 5. Dezember 2001 aaO).

  • BSG, 02.10.2015 - B 10 EG 9/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Elterngeldberechtigung von

    In diesem Zusammenhang geht die Beschwerde auch nicht auf die Rechtsprechung des Senats zur Stellung von Pflegeeltern ohne Personensorge ein, die zur insoweit gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 1 Abs. 3 S 1 Nr. 1 BErzGG ergangen ist (vgl Othmer in Roos/Bieresborn, BEEG, Juli 2013, § 1 RdNr 19 mwN; vgl BSG Urteil vom 9.9.1992 - 14 b/4 REg 15/91 -, BSGE 71, 128 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9; BSG Urteil vom 15.8.2000 - B 14 EG 4/99 R - SozR 3-7833 § 1 Nr. 23; SozR 3-7833 § 4 Nr. 3 jeweils zum Erziehungsgeldrecht) .

    Falls die Klägerin eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Pflegeeltern ohne Sorgerecht und leiblichen Eltern rügen wollte, hat sie sich schließlich nicht mit der Rechtsprechung des BVerfG beschäftigt, das für die gleich gelagerte Regelung im Erziehungsgeldrecht die Anknüpfung des Anspruchs an die Personensorge im Sinne des BGB verfassungsrechtlich nicht beanstandet hat (BVerfG vom 22.12.1993 - 1 BvR 54/93 - Juris; vgl BSG vom 15.8.2000 - B 14 EG 4/99 R - Juris) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2018 - L 1 EG 2/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Elterngeld bei beabsichtigter Adoption eines

    Entsprechend hat das BSG in ständiger Rechtsprechung zu der Vorläufervorschrift des § 1 Abs. 3 Nr. 1 BErzGG den subjektiven Entschluss zur Adoption nicht ausreichen lassen, sondern die objektive Bekundung dieses Willens gefordert, etwa durch Einleitung des Adoptionsverfahrens (BSG, Urteil vom 9. September 1992, 14b/4 REg 15/91, BSGE 71, 128, 131 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 9; BSG Urteil vom 15. August 2000, B 14 EG 4/99 R, SozR 3-7833 § 1 Nr. 23).

    Das BVerfG hat zum Erziehungsgeld keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Pflegekindern gesehen, denn die auf Dauer angelegte Familienbeziehung bei der Adoptionspflege stellt ein sachliches Unterscheidungskriterium für den Bezug von Erziehungsgeld dar (BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 1993, 1 BvR 54/93, juris; vgl. BSG, Urteil vom 15. August 2000, B 14 EG 4/99 R, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15

    Anspruch auf Elterngeld; Adoptionspflege; Aufnahme eines Kindes in den eigenen

    Diese Lücke ist systemgerecht zu schließen; im Ergebnis sind gleichartige Voraussetzungen für die betroffenen Personengruppen zu gewährleisten (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 2000 - B 14 EG 4/99 R -, SozR 3-7833 § 1 Nr. 23).
  • BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 52/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Verlängerung der

    Für die letztgenannten Kinder ist nicht der Zeitpunkt der Geburt, sondern der Zeitpunkt der Inobhutnahme für die Gewährung von Erziehungsgeld maßgeblich (BSG, Urteil vom 15. August 2000 - B 14 EG 4/99 R - SozR 3-7833 § 1 Nr. 23).
  • SG Detmold, 03.02.2010 - S 15 EG 20/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die Regelung in § 1 BEEG entspreche der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 15.08.2008 -B 14 EG 4/99 R-, nach der nur dann ein Anspruch auf Elterngeld bzw. vorher Erziehungsgeld bestehe, wenn das Kind mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen worden sei.

    Das Bundessozialgericht hat hierzu im Urteil vom 15.08.2000 -B 14 EG 4/99 R- ausgeführt, dass eine Dauerpflegschaft und der damit verbundene Bezug von Unterhaltsleistungen des Jugendamtes für das zu erziehende Kind der Gewährung von Erziehungsgeld zwar nicht entgegenstehe.

  • VG Saarlouis, 23.11.2005 - 10 K 71/05

    Wandlung eines Pflegeverhältnisses zur Adoptionspflege

    zu dieser Möglichkeit einer allmählichen Konkretisierung des Adoptionswillens während der Pflege eines Kindes: BSG, Urteil vom 15.8.2000 (B 14 EG 4/99 R), FEVS 52, 247, zitiert nach juris.
  • SG Dortmund, 03.07.2018 - S 27 EG 22/14
    Die Aufnahme in den Haushalt mit dem Ziel der Annahme als Kind im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BEEG setzt voraus, dass der Annahmewille durch Einleitung eines Adoptionsverfahrens bekundet ist (vgl. zur wortgleichen Regelung in § 1 Abs. 3 Nr. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzG: BSG, Urteil vom 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.07.2003 - L 5 EG 2/03

    Tatsächliche Inobhutnahme; Beginn und Dauer des Erziehungsgeldanspruchs;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2011 - 12 A 2722/10

    Betreuung von Kindern durch die Großmutter als eine veranlasste

  • SG Detmold, 28.03.2011 - S 15 EG 29/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

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