Rechtsprechung
| BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter Bezahlung - Nichtberücksichtigung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Geltendmachung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung; Krankenhaus; Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter Bezahlung; Nichtberücksichtigung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Geltendmachung
- Bundessozialgericht
Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter Bezahlung - Nichtberücksichtigung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Geltendmachung
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersetzung des Verzugsschadens eines Krankenhauses bei verspäteter Bezahlung durch die Krankenkasse, Berücksichtigung von Rechtsanwaltsgebühren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Krankenversicherung - Krankenhaus - Ersetzung des Verzugsschadens bei verspäteter Bezahlung - Nichtberücksichtigung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Geltendmachung
Kurzfassungen/Presse
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Anwaltskosten als Verzugsschaden für verspätete Zahlung der Krankenhausvergütung
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 12.08.2005 - S 12 KR 1696/04
- LSG Hessen, 30.11.2006 - L 8 KR 175/05
- BSG, 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 99, 208
- NZS 2008, 653 (Ls.)
Wird zitiert von ... (14)
- BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R
Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte …
2007 - B 3 KR 10/06 R, USK 2007-48 [Verzugszinsen eines Kranken- und Altenpflegedienstes gegen eine KK wegen verspäteter Zahlung von Vergütung]; BSGE 99, 208 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 3 [Verzugsschaden eines KH gegen eine KK bei verspäteter Zahlung]; vgl auch Prehn, VSSR 2009, 127 ff, 135 ff; anders für die Gesamtvertragspartner wegen der Vorgaben des § 70 SGB V und der Ausgestaltung der vertragsärztlichen Versorgung BSG [6. Senat] BSGE 95, 141 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2, jeweils Leitsatz 3 sowie RdNr 25 ff bzw 33 ff [Anspruch einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine KK auf Verzugszinsen wegen verspätet gezahlter Gesamtvergütung], allerdings in Bezug auf Prozesszinsen eine Rechtsprechungsänderung ankündigend [Leitsatz 4]; zum Ganzen vgl Engelmann in: juris-PK-SGB V, Stand 10.2.Es hat sich unter Hinweis auf Rechtsprechung des 3. Senats des BSG (BSGE 99, 208 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 3, jeweils RdNr 29) davon leiten lassen, dass es dem Willen der Beteiligten aus Gründen der "Waffengleichheit" entsprochen habe, einander im Rahmen des partnerschaftlich ausgestalteten und auf Dauer angelegten Vertragsverhältnisses bei den hier wirtschaftlich vergleichbaren Ansprüchen nicht nur einseitig Vorteile in Bezug auf die Zinshöhe bei Verzug zuzubilligen.
Unbeschadet der scheiternden Revisionsgründe der Klägerin steht die Auslegung des LSG mit der Rechtsprechung des erkennenden 1. Senats des BSG in Einklang, der - übereinstimmend mit dem 3. BSG-Senat - ebenfalls davon ausgeht, dass auch im Vergütungsstreit zwischen KK und KH-Träger jeder Beteiligte im Rahmen des anzuwendenden Rechts in ähnlicher Weise wechselseitig gleichgewichtig nach gleichen Grundsätzen und unter Berücksichtigung des Umstandes vorliegender Dauerrechtsbeziehungen für Tatsachen beweispflichtig ist, welche den geltend gemachten Anspruch begründen (vgl zuletzt BSG…, Urteil vom 30.6. 2009 - B 1 KR 24/08 R - unter II 5. a mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, anknüpfend an BSG, Großer Senat, BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 10, jeweils RdNr 32; vgl zum Gesichtspunkt gleicher Rechte der Vertragsparteien bei den Verzugsfolgen auch BSG [3. Senat] BSGE 99, 208 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 3, jeweils RdNr 29).
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse …
In diesem Sinne hat der Senat das Krankenhaus als verpflichtet gesehen, bei Zahlungsverzug der Krankenkasse jedenfalls in einfach gelagerten Abrechnungsfällen einen offenen Vergütungsanspruch vorgerichtlich mit eigenen Mitarbeitern und ohne anwaltliche Unterstützung geltend zu machen (BSGE 99, 208 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 3 RdNr 22 ff, 26 f mwN). - BSG, 27.01.2009 - B 1 KR 76/08 B
Berücksichtigung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren eines Krankenhauses als …
Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und zur Begründung ua ausgeführt, entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R) könne ein Krankenhaus in einfach gelagerten Abrechnungsfällen von der Krankenkasse keinen Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden beanspruchen, wenn dem Vergütungsanspruch keine Rechtsfrage von besonderer rechtlicher Schwierigkeit zugrunde liege und dem Anspruch auch wirtschaftlich keine besonders hervorgehobene Bedeutung zukomme.Die Klägerin setzt sich indes nicht hinreichend damit auseinander, dass das BSG entschieden hat (vgl Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R), dass das Krankenhaus in einfach gelagerten Abrechnungsfällen wie dem seinerzeit vorliegenden betreffend die medizinische Notwendigkeit von Krankenhausbehandlung keinen Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden beanspruchen kann, jedenfalls wenn dem Vergütungsanspruch keine Rechtsfragen von besonderer rechtlicher Schwierigkeit zugrunde liegen und ihm auch wirtschaftlich keine besonders hervorgehobene Bedeutung zukommt (vgl ebenda RdNr 27 f).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - L 16 KR 119/08
Krankenversicherung
Soweit sich die Bekl auf die Entscheidung des LSG RP vom 18.05.2006 (ähnlich im Übrigen die frühere, nicht mehr aufrecht erhaltene Rechtsauffassung des erkennenden Senats, vgl Urteil vom 06.04.2006, Az: L 16 KR 141/05, in: www.juris.de (nur Leitsatz), umfassend in: www.sozialgerichtsbarkeit.de/entscheidungen) bezogen hat, ist diese Entscheidung spätestens mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.04.2007, mit welchem im Übrigen die soeben genannte Entscheidung des erkennenden Senats aufgehoben worden ist (Az: B 3 KR 10/06 R = Urteilssammlung der Krankenversicherung (USK) 2007-47), überholt (Bestätigung von BSG…, Urteil vom 03.08.2006 (Az: B 3 KR 7/06 R in: Sozialrecht -SozR- 4-2500 § 129 Nr. 3), bereits vom SG zitiert; auch schon BSG, Urteil vom 23.03.2006 (Az: B 3 KR 6/05 R in: BSGE 96, 133 ff); ähnlich neuerlich auch BSG, Urteil vom 15.11.2007 (Az: B 3 KR 1/07 R in SozR 4-2500 § 69 Nr. 3); grundsätzlich zu Zinsforderungen zwischen Kassen und Leistungsträgern: Pawlita in jurisPK-SGB V, § 112 Randnummern 65 ff).Wenn der einen Vertragsseite - sicherlich in Hinblick auf den Wunsch, einer finanziellen Überforderung zu entgehen und die Finanzmittel der Solidargemeinschaft auf die Hauptaufgaben zu konzentrieren - Beschränkungen des Verzugszinsanspruches (anders als bei Verhältnissen zwischen Kaufleuten oder Industrieunternehmen der freien Wirtschaft) zugestanden werden, dann ist es gerechtfertigt, diesen Vorteil auch der anderen Seite, hier den Krankenhäusern zuzugestehen, die ebenso einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag aus öffentlichen Mitteln ausführen wie die Krankenkassen und ähnlichen Finanzierungsproblemen wie die Kassen ausgesetzt sind (zum Grundsatz der "Waffengleichheit" vgl. insbesondere BSG SozR 4-2500 § 69 Nr. 3, Randnr. 29).
- SG Darmstadt, 09.05.2008 - S 13 KR 257/05 Die Geltendmachung eines Verzugsschadens in Form von Rechtsanwaltskosten ist nicht ausgeschlossen; die entsprechenden Rechtsvorschriften sind grundsätzlich anzuwenden (BSG, Urteil vom 15.11.2007, Az.: B 3 KR 1/07 R, Rn 22).
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 15.11.2007 (Az.: B 3 KR 1/07 R).
- LSG Sachsen, 05.05.2010 - L 1 KR 29/08
Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Abwehr der …
Dies hat das BSG bereits für die bürgerlich-rechtlichen Verzugsvorschriften entschieden (BSG, Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R - BSGE 99, 208 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 3, jeweils Rn. 10 ff.;… Urteil vom 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R - juris Rn. 14).In einfach gelagerten Abrechnungsfällen ohne rechtlich schwierige Fragestellungen oder ohne wirtschaftlich besonders hervorgehobene Bedeutung ist es einem Krankenhaus zumutbar, seine Vergütungsansprüche ohne anwaltliche Unterstützung zu verfolgen und zu verteidigen (BSG, Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R - BSGE 99, 208 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 3, jeweils Rn. 24 ff.;… Beschluss vom 27.01.2009 - B 1 KR 76/08 B - juris Rn. 6).
- LSG Hessen, 30.06.2011 - L 8 KR 198/08
Krankenversicherung - Arzneimittel - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt …
Die Klägerin habe auch einen Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens in Form der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 387, 90 EUR gemäß § 69 Satz 4 SGB V (bis 31.03.2007: § 69 Satz 3 SGB V) in Verbindung mit §§ 280, 286 BGB analog (BSG, Urteil vom 15.11.2007, Az.: B 3 KR 1/07 R, Rn 22).Nichts Anderes ergäbe sich aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 15.11.2007 (Az.: B 3 KR 1/07 R).
- SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 321/09
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Anspruch eines Pflegedienstes auf …
Das BSG (Urteil vom 15. November 2007, B 3 KR 1/07 R) mache insoweit deutlich, dass zwar auch hier auf die bürgerlich-rechtlichen Verzugsvorschriften zurückzugreifen sei, diese allerdings höheren Anforderungen genügen müssten, wenn die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten im öffentlich-rechtlichen Leistungserbringungsrecht begehrt würden.Dies deshalb, weil im öffentlich-rechtlichen Leistungserbringungsrecht Rechtsanwaltsgebühren für die vorgerichtliche Geltendmachung einer Vergütungsforderung selbst im Falle des Vorliegens von Verzug jedenfalls in - wie hier - einfach gelagerten Fällen, in denen ein Vergütungsanspruch allein nach Abrechnungsvorschriften und darüber hinaus nur vorläufig zurückgewiesen wird, also keine Ablehnung auch dem Grunde nach beinhaltet, keinen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellen (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 27. Januar 2009, B 1 KR 76/08 B und Urteil vom 15. November 2007, B 3 KR 1/07 R; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. November 2006, L 8 KR 175/05; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 5. Mai 2010, L 1 KR 29/08; SG Koblenz, Urteil vom 8. Juni 2009, S 3 KR 332/08; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2008, L 5 KR 142/07, und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. April 2008, L 9 KR 251/04).
- LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 11 KR 5856/09
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Anspruch auf familiär-allogene …
Der Zinsanspruch des Klägers resultiert aus § 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V in Verbindung mit §§ 291, 288 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch, soweit den verrechneten (unstreitigen) Vergütungsforderungen Abrechnungsfälle aus den Jahren 2004 oder 2005 zugrundelagen, da eine vertragliche Regelung damals nicht existierte (vgl oben; allg zum Anspruch auf Verzugszinsen: BSG 15.11.2007, B 3 KR 1/07 R, BSGE 99, 208). - LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11
Krankenversicherung - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - …
Die hieraus folgenden wechselseitigen Obhutspflichten, die als Ausprägung des Prinzips von Treu und Glauben gelten können (vgl. BSG-Urteil vom 15.11.2007 - B 3 KR 1/07 R; BSG-Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 14/07 R, BSG-Urteil vom 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R), haben sich in einem Beschleunigungsgebot niedergeschlagen (Ausgangspunkt: "Berlinfälle" Urteil vom 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R, NZS 2003, 28; Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R NZS 2010, 627). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 242/06
Krankenversicherung
- SG Hamburg, 16.04.2012 - S 6 KR 568/11
Krankenversicherung - Vergütung für einen Krankentransport zur ambulanten …
- SG München, 11.10.2007 - S 2 KR 1482/05
- SG Kassel, 07.04.2011 - S 12 KR 150/09
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Anspruch eines Pflegedienstes auf …
