Rechtsprechung
   BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R   

Volltextveröffentlichungen (8)

mehr
  • Bundessozialgericht

    Schutzservietten als Pflegehilfsmittel

  • NWB SteuerXpert START

    SGB XI § 40 Abs. 1 Satz 1

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schutzservietten als Pflegehilfsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 13 Abs. 3 § 33 Abs. 1 S. 1; SGB XI § 40 Abs. 1 S. 1 § 78 Abs. 2 S. 2
    Anerkennung von Schutzservietten als Pflegehilfsmittel

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    die Rechtsgebiete, die Vorschriften und der Verfahrensgang wurden geändert, Stichworte und ein amtlicher Leitsatz wurden hinzugefügt

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Kostenerstattung für Schutzservietten als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Pflegeversicherung: Auch Schutzservietten muss die Pflegekasse bezahlen

  • rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Spezielle behindertengerechte Papierservietten sind als von der Pflegeversicherung ersatzfähige Hilfsmittel einzustufen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2008, 599



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R  

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und

    Entsprechendes gilt auch für das Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 78 Abs. 2 SGB XI (BSG SozR 3-3300 § 40 Nr. 9 S 45 - schwenkbarer Autositz; BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 7 RdNr 16 - Schutzserviette).

    Maßgebend hierfür ist die jeweilige Zweckbestimmung, ausgehend von Funktion und Gestaltung des Gegenstands, wie er konkret beansprucht wird und beschaffen ist (vgl BSG SozR 4-3300 § 40 Nr. 7 RdNr 18 - Schutzserviette).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07  

    Krankenversicherung - Vorliegen einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit -

    Maßgeblich für die Abgrenzung sind dabei ausschließlich Funktion und Gestaltung des Gegenstandes, wie er konkret beansprucht wird und beschaffen ist (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 P 9/06 R "Einmalservietten" Rdnr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es die spezielle Pflicht der Krankenkassen, behinderten Menschen durch eine angemessenen Hilfsmittelversorgung eine möglichst selbstständige Lebensführung zu erhalten und ihnen zu ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - 3 P 9/06 R "Einmalservietten").

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08  

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Gehörlosennotrufanlage

    Handelt es sich um einen Gegenstand, der zwar allgemein als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens angesehen wird, in seiner konkret zu beurteilenden Funktion aber so erheblich von diesem abweicht, weil er für die Zwecke behinderter Menschen weiter entwickelt oder umgewandelt ist, dann ist es ein Hilfsmittel (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 P 9/06 R " "Einmalservietten" Rdnr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es die spezielle Pflicht der Krankenkassen, behinderten Menschen durch eine angemessenen Hilfsmittelversorgung eine möglichst selbstständige Lebensführung zu erhalten und ihnen zu ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 P 9/06 R).

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2009 - L 1 KR 192/08  

    Anspruch auf Ersatzbeschaffung für einen Elektrorollstuhl

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es die spezielle Pflicht der Krankenkassen, behinderten Menschen durch eine angemessene Hilfsmittelversorgung eine möglichst selbständige Lebensführung zu erhalten und ihnen zu ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (vgl BSG, Urteil vom 15. November 2007 B 3 P 9/06 R -Einmalservietten).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - L 10 P 11/08  

    Anspruch auf Zuschuss für Maßnahme zur Verbesserung des individuellen

    Ebenso wie der in § 78 Abs. 2 Satz 2 SGB XI enthaltene Auftrag zur Erstellung eines Hilfsmittelverzeichnisses die Spitzenverbände nicht befugt, Ansprüche der Pflegebedürftigen einzuschränken (vgl. dazu BSG, Urteil vom 15. November 2007, B 3 P 9/06 R, SozR 4-3300 § 40 Nr. 7), ermächtigt auch die in § 78 Abs. 2 Satz 1 SGB XI enthaltene Regelung die Spitzenverbände nur, zur Bemessung der Zuschüsse eine für die Gerichte unverbindliche Auslegungshilfe zu schaffen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - L 10 P 10/08  

    Anspruch auf Zuschuss für Maßnahme zur Verbesserung des individuellen

    Ebenso wie der in § 78 Abs. 2 Satz 2 SGB XI enthaltene Auftrag zur Erstellung eines Hilfsmittelverzeichnisses die Spitzenverbände nicht befugt, Ansprüche der Pflegebedürftigen einzuschränken (vgl. dazu BSG, Urteil vom 15. November 2007, B 3 P 9/06 R, SozR 4-3300 § 40 Nr. 7), ermächtigt auch die in § 78 Abs. 2 Satz 1 SGB XI enthaltene Regelung die Spitzenverbände nur, zur Bemessung der Zuschüsse eine für die Gerichte unverbindliche Auslegungshilfe zu schaffen.
  • SG Frankfurt/Oder, 04.03.2010 - S 7 SO 29/05  

    Eingliederungshilfe: Tagesförderung in einer vom Wohnen getrennten

    Eine Verurteilung zur Gewährung von Leistungen über den Tag der Urteilsverkündung hinaus ist grundsätzlich möglich (vgl. BSG, Urteil vom 04.12.2007, Az.: B 2 U 34/06 R - Hinterbliebenenrente -, BSG, Urteil vom 15.11.2007, Az.: B 3 P 9/06 R - Anspruch auf Versorgung mit Schutzservietten -, BSG, Urteil vom 08.09.2005, Az.: B 13 RJ 44/04 R - Altersrente -, alle www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Würzburg, 14.10.2008 - S 6 KR 111/07  
    Handelt es sich hingegen um einen Gegenstand, der zwar allgemein als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens angesehen wird, in sei-ner konkret zu beurteilenden Funktion und Gestaltung aber so erheblich von diesem ab-weicht, weil er für die Zwecke behinderter Menschen weiter entwickelt oder umgewandelt und deshalb nicht mehr ebenso nutzbar ist wie im Alltag nicht behinderter Menschen, dann ist es ein Hilfsmittel (BSG, Urteil vom 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.04.2010 - L 4 P 42/09  
    Auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung können allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens ebenso wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) nicht als Hilfsmittel der sozialen Pflegeversicherung beansprucht werden; das hat das Bundessozialgericht bereits mehrfach entschieden (BSG, Urt. v. 15.11.2007, B 3 P 9/06 R, zitiert nach juris, sowie BSG, SozR 3-3300 § 40 Nr. 7).
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