Rechtsprechung
| BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Bundessozialgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Tilgungsleistungen für eine erworbene Immobilie
Sonstiges
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Detmold, 25.04.2008 - S 18 AS 122/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2010 - L 7 AS 57/08
- BSG, 16.02.2011 - B 4 AS 14/11 R
- BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 13/11 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte …
Eine Abweichung iS des § 41 Abs. 2 SGG gegenüber der Entscheidung des 4. Senats vom 22.11.2011 stellt die vorliegende Entscheidung indes nicht dar, weil dieser seine Rechtsprechung inzwischen - wenn auch ohne ausdrückliche Kenntlichmachung - aufgegeben hat (BSG, Urteil vom 16.2. 2012 - B 4 AS 14/11 R - RdNr 20;… Urteil vom 22.3. 2012 - B 4 AS 99/11 R -, SozR 4-4200 § 12 Nr. 18 RdNr 13) und offenbar - allerdings ohne jede Begründung - einen Fall der unechten notwendigen Beiladung gemäß § 75 Abs. 2 Satz 1 2. - BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Die Stadt G ist passiv legitimiert, weil sie gegenüber den Leistungsberechtigten im Außenverhältnis materiell zur Erbringung der Leistungen nach dem SGB II verpflichtet ist (vgl Urteil des Senats vom 16.2. 2012 - B 4 AS 14/11 R - unter Hinweis auf § 5 Abs. 2 Gesetz zur Ausführung des SGB II für das Land Nordrhein-Westfalen [AG-SGB II NRW] idF vom 16.12.2004, GVBl NRW 2004, 821 iVm § 6 Abs. 2 S 1 SGB II, § 6a Abs. 2 SGB II iVm § 1 Abs. 1 Kommunalträger-Zulassungsverordnung idF vom 24.9. 2004, BGBl I 2349; vgl bereits BSG Urteil vom 15.4. 2008 - B 14/7b AS 56/06 R - juris RdNr 15 f). - SG Mainz, 01.08.2012 - S 12 AS 717/12
Regelmäßig keine Berücksichtigung von Leibrentenzahlungen als Unterkunftskosten
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R und 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R, jeweils m.w.N.), der sich die erkennende Kammer anschließt, sind Leistungen für die Unterkunft für wegen des Kaufs einer selbstbewohnten Immobilie geschuldete Tilgungsleistungen regelmäßig nicht als Unterkunftskostenbedarf anzusehen; die Leistungen nach dem SGB II sind auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt und sollen nicht der Vermögensbildung dienen; von diesem Grundsatz kann nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung im Zeitpunkt des Bezugs von Grundsicherungsleistungen bereits weitgehend abgeschlossen ist; im Übrigen ist der Eigentümer grundsätzlich ebenso wenig wie der Mieter davor geschützt, dass sich die Notwendigkeit eines Wohnungswechsels ergeben kann.Dennoch hätte die Übernahme der Kaufpreisraten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zur Mehrung des Vermögens der Erwerber geführt, weil hiermit in gleicher Höhe die Kaufpreisverpflichtung erfüllt worden und der Verkäufer bei vollständiger Erfüllung verpflichtet wäre, die Löschung der zur Sicherung der Kaufpreisforderung eingetragenen Hypothek oder Grundschuld zu bewilligen, wodurch das Hausgrundstück insoweit lastenfrei würde (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 16.02.2012, a.a.O.).
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