Rechtsprechung
   BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 12/11 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Bundessozialgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 275 Abs. 1; SGB V § 275 Abs. 1c
    Vergütung von Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung; Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c SGB V

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2012, 937



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R  

    Abrechnung von Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung;

    e) Die Ausschlussfrist des § 275 Abs. 1c S 2 SGB V besitzt nur für die dritte Ebene der Sachverhaltsermittlung Bedeutung, also für die Erhebung von Sozialdaten beim Krankenhaus gemäß § 276 Abs. 2 S 1 Halbs 2 SGB V. "Prüfung" iS von § 275 Abs. 1c S 2 SGB V ist demnach nicht jede Befassung des MDK mit medizinischen Fragen aus Anlass der den Krankenkassen zwingend aufgetragenen Kontrolle von Krankenhausabrechnungen (vgl dazu eingehend BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 19; ebenso BSG vom 16.5. 2012 - B 3 KR 12/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 10).

    Die Abrechnungsprüfung ist weiterhin eine elementare Aufgabe zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und obliegt den Krankenkassen (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3 RdNr 19; ebenso BSG vom 16.5. 2012 - B 3 KR 12/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 10).

  • SG Stralsund, 02.11.2012 - S 3 KR 101/09  
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Einleitung des Prüfverfahrens durch die Beklagte seinen Ursprung darin hat, dass es zu den elementaren Aufgaben einer Krankenkasse gehört, auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu achten und in diesem Rahmen Krankenhausabrechnungen auch in medizinischer Hinsicht zu prüfen (BSG, Urteil vom 22. Juni 2010, a.a.O., Rn. 19; vgl. ebenso das Urteil des 3. Senats vom 16. Mai 2012 - Az.: B 3 KR 12/11 R, Rn. 10, beide zitiert nach juris).

    Mit der Pauschale sollten unter dem Blickwinkel eines angestrebten Bürokratieabbaus Anreize gesetzt werden, Einzelfallprüfungen "zukünftig zielorientiert und zügig einzusetzen (BSG, Urteil vom 22. Juni 2010, a.a.O., Rn. 23 m.w.N.; Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O., Rn. 11 m.w.N., beide zitiert nach juris).

  • SG Stralsund, 10.08.2012 - S 3 KR 181/11  

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Rückforderung der gezahlten Aufwandspauschale

    Denn von der Klägerin wird in jedem Einzelfall bestritten, dass die von der Beklagten auf der sog. dritten Ebene (ausführlich zu den drei Ebenen der Prüfungen der Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen zuletzt BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - Az.: B 3 KR 14/11 R - Rn. 18 ff m.w.N., zitiert nach juris) eingeleiteten Einzelfallprüfungen, welche jeweils zu einem Aufwand des Krankenhauses geführt haben (vgl. zu diesem Erfordernis zuletzt BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - Az.: B 3 KR 12/11 R - Rn. 14 m.w.N., zitiert nach juris), nachweislich auf einem Fehlverhalten bzw. Fehlkodierung beruhen.
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