Rechtsprechung
   BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EBM-Ä Nr. 17, Nr. 18; SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; SGB X § 35 Abs. 1
    Begründung des Honorarkürzungsbescheides

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Statistische Einzelleistungsvergleiche auch bei selten abgerechneten Ziffern?

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2004, 384



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Denn bei ihnen kommt dem Umstand Bedeutung zu, dass sie sich an einen sachkundigen Personenkreis richten, der mit den Abrechnungsvoraussetzungen vertraut ist bzw zu dessen Pflichten es gehört, über die Grundlagen der Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen Bescheid zu wissen (vgl BSGE 74, 70, 75 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 129 und BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 RdNr 11 - zu Bescheiden im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung; ebenso BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 46 S 384 f).
  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R  

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Festlegung der Fallpunktzahlen

    Zwar wirkt es sich für diese, einen breiten Versorgungsauftrag wahrnehmende Arztgruppe einerseits stärker begrenzend aus, dass im Bereich der Zusatzbudgets nicht nach der Zugehörigkeit zu Versichertengruppen unterschieden wird; andererseits haben Allgemeinmediziner mit einem überdurchschnittlich hohen Rentneranteil umgekehrt eher den Vorteil einer umfassenden Verrechnungsmöglichkeit, wenn sie - den Anforderungen an eine wirtschaftliche Behandlungsweise entsprechend - Leistungen aus den Zusatzbudgets substitutiv an Stelle von Leistungen einsetzen, die andere Ärzte ihrer Fachgruppe zur Behandlung gleicher Erkrankungen aus dem Praxisbudget erbringen (zum Gesichtspunkt der Begünstigung durch die deutlich höheren Praxisbudgets bei Rentnern s bereits Beschlüsse des Senats vom 26. Juni 2002 - B 6 KA 14/02 B -, S 6, und vom 13. November 2002 - B 6 KA 47/02 B -, S 4 f; ähnlich Beschluss vom 22. März 2002 - B 6 KA 2/02 B -, S 4).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R  

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei

    Er schließt zugleich aus, dass sich insoweit beim Vergleich mit dem Kläger zu seinen Lasten bloß zufällig erhöhte statistische Werte beim Ansatz der streitigen Leistungsposition als Folge einer möglicherweise sich verfälschend auswirkenden inhomogenen Zusammensetzung der Gruppe ergeben haben (anders in dem vom Senat am selben Tage entschiedenen Revisionsverfahren B 6 KA 14/02 R).
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