Rechtsprechung
   BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Beitragsbemessungsgrenze auch bei fiktiven Verdiensten aus Beiträgen nach der FZRSV

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung: Noch mehr als mehr sieht das Gesetz nicht vor

Verfahrensgang

  • SG Dresden, 29.07.1997 - S 9 An 904/96
  • LSG Sachsen, 18.11.1999 - 4 RA 192/97
  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R



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Wird zitiert von ... (7)  

  • LSG Sachsen, 05.12.2001 - L 4 RA 97/01  
    Unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R - komme eine Aussetzung des Verfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht.

    Nach der Begründung des Sozialgerichts, welches sich an der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 16.11.2000 (Az.: B 4 RA 72/00 R) orientierte, liege eine Verletzung von Art. 14 GG nicht vor, weil kein unzulässiger Eingriff in die hierdurch geschützte Rechtsposition des Klägers erfolge.

    Die hier vorliegende Rechtsfrage ist bereits vom BSG entschieden (vgl. SozR 3-2600 § 256a Nr. 8).

  • LSG Sachsen, 08.08.2001 - L 4 RA 73/01  
    Der Senat hat dem Kläger eine Kopie des Urteiles des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R -, welches sich mit der Rechtsfrage der Berücksichtigung der zur FZRVO 1968 gezahlten Beiträge befasst, zur Kenntnis übersandt.

    Im Übrigen schließt sich der Senat den dem Kläger bekannten Gründen des Urteils des BSG vom 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R (= SozR 3-2600 § 256a Nr. 8) an.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 13 RA 63/03  

    Rentenversicherung

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich diese Entscheidung im Rahmen der nunmehr als ständig zu bezeichnenden Rechtsprechung des BSG hält, wie sie insbesondere im Urteil vom 16.11.2000 (B 4 RA 72/00 R in SozR 3-2600 § 256a Nr. 8) zum Ausdruck kommt.
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 64/00  

    Bewertung rentenrechtlicher Zeiten - Zusammentreffen von

    Die vom BSG entwickelten Grundsätze zur Rentenwertfestsetzung nach dem SGB VI bei DDR-Sozialpflichtversicherten und gleichzeitig in der freiwilligen Zusatzrentenversicherung Versicherten sind nicht auf die hier vorliegende Fallgestaltung übertragbar (vgl. zu den Fällen der Rentenüberleitung neben dem bereits zitierten Urteil vom 9. November 1999 die Bestätigung durch BSG-Urteil vom 16. November 2000, Az: B 4 RA 72/00 R).
  • LSG Berlin, 13.02.2003 - L 8 RA 27/99  
    Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen ausführlich dargelegt, wie diese Vorschrift auszulegen ist und nach welchen Grundsätzen der Versicherungsträger die persönlichen Entgeltpunkte zu ermitteln hat (BSG, Urteil vom 9. November 1999 - B 4 RA 2/99 R - SozR 3-2600 § 256 a Nr. 5; Urteil vom 29. Juni 2000 - B 4 RA 42/99 - und Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 72/00 R - SozR 3- 2600 § 256 a Nr. 8).
  • LSG Bayern, 07.08.2003 - L 14 RA 71/03  
    Eine grundsätzliche Rechtsfrage ist zu verneinen, nachdem das Bundesverfassungsgericht, a.a.O., und das Bundessozialgericht die tragenden Gedanken bereits dargelegt haben (vgl. u.a. BSG vom 09.11.1999 - B 4 RA 2/99 R, 23.03.2000 - B 13 RJ 35/99 R, 17.08.2000 - B 13 RJ 5/00 R, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R und 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.05.2010 - L 1 R 197/07  
    Auch fiktive Verdienste, die ausgehend von ursprünglich nach der VO 1968 in Mark der DDR entrichteten Beiträge errechnet, auf DM aufgewertet und mittels der Anlage 10 zum SGB VI auf das Niveau der westlichen Arbeitsverdienste hochgewertet wurden, können der Rentenversicherung nach dem SGB VI nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (West) zugrunde gelegt werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 72/00 R - juris).
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