Rechtsprechung
| BSG, 17.02.1994 - 13 RJ 9/93 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96
Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines …
Hätte der Kläger seinen Wohnsitz nicht im Saarland, sondern in Rheinland-Pfalz, wäre seine Klage unter Anwendung des rheinland-pfälzischen Tarifvertrages für das Verkehrsgewerbe und Berücksichtigung der Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 9/93 - (nicht veröffentlicht) abzuweisen.Der erkennende Senat hat indes in seinem (unveröffentlichten) Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 - im einzelnen dargelegt, daß ein Berufskraftfahrer regelmäßig ungeachtet seiner nur zweijährigen Regelausbildung jedenfalls dann als Facharbeiter zu behandeln ist, wenn dieser Beruf in einer Facharbeitergruppe des einschlägigen Tarifvertrages genannt wird und der Versicherte in diese Tarifgruppe eingruppiert war (s auch Senatsurteile vom 17. Februar 1994 - 13 RJ 9/93 - [nicht veröffentlicht] …und vom 17. Juni 1993 [SozR 3-2200 § 1246 Nr. 32]).
- LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 563/03 Eine Gleichstellung der Kraftfahrer mit den Facharbeitern erfolgt in diesem Tarifvertrag nicht (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17.02.1994, Az. 13 RJ 9/93).
- LSG Bayern, 17.08.1999 - L 5 RJ 518/96 Das BSG hat es ungeachtet der zweijährigen Regelausbildung indes für die Behandlung als Facharbeiter ausreichend gehalten, wenn der Beruf in einer Facharbeitergruppe des einschlägigen Tarifvertrags genannt wird und der Versicherte in diese Tarifgruppe eingruppiert war (Urteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 21/92 und 17. Februar 1994 - 13 RJ 9/93 sowie vom 17. Juni 1993 bzw. 27.Februar 1997- 13 RJ 5/96).
