Rechtsprechung
| BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Kostenerstattung für Kryokonservierung - wegen der Therapie einer Krankheit konkret drohende Empfängnisunfähigkeit - Versicherungsfall der Krankheit - Abgrenzung zu dem Versicherungsfall der Herbeiführung einer Schwangerschaft
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
Krankenversicherung; Kostenerstattung für Kryokonservierung; wegen der Therapie einer Krankheit konkret drohende Empfängnisunfähigkeit; Versicherungsfall der Krankheit; Abgrenzung zu dem Versicherungsfall der Herbeiführung einer Schwangerschaft
- Bundessozialgericht
Krankenversicherung - Kostenerstattung für Kryokonservierung - wegen der Therapie einer Krankheit konkret drohende Empfängnisunfähigkeit - Versicherungsfall der Krankheit - Abgrenzung zu dem Versicherungsfall der Herbeiführung einer Schwangerschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Kryokonservierung wegen einer konkret drohende Empfängnisunfähigkeit nach der Therapie einer Krankheit
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kryokonservierung auf Kassenkosten
- lto.de (Kurzinformation)
Therapiebedingt drohender Eintritt der Empfängnisunfähigkeit kann als Krankheit zu werten sein
Sonstiges (2)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BSG vom 17.02.2010, Az.: B 1 KR 10/09 R (Krankenversicherung)" von Dr. Martin Schiffner, original erschienen in: SGb 2010, 546 - 551.
Verfahrensgang
- SG Berlin, 26.10.2007 - S 36 KR 842/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2009 - L 1 KR 646/07
- BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2011 - L 1 KR 112/10
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2011, 20
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 26/09 R
Krankenversicherung - Kryokonservierung und Lagerung von Samen fällt in …
Sowohl ein Anspruch gegen die Beklagte auf künftige Fortführung der Kryokonservierung und Lagerung der Samenzellen als auch auf Erstattung für die hierfür vom Kläger selbst in der Vergangenheit aufgewandten Kosten nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V setzt voraus, dass der Kläger Anspruch auf eine solche Naturalleistung hat (vgl zur Abhängigkeit dieses Kostenerstattungsanspruchs vom Naturalleistungsanspruch zB BSG Urteil vom 17.2. 2010 - B 1 KR 10/09 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 27 Nr. 18 vorgesehen, RdNr 11 mwN; stRspr).Ein Anspruch aus § 27a SGB V erfasst nur Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, die dem einzelnen natürlichen Zeugungsakt entsprechen und unmittelbar der Befruchtung dienen, nicht aber eine Kryokonservierung und Lagerung von Samenzellen (stRspr;… vgl zB BSGE 86, 174 = SozR 3-2500 § 27a Nr. 1;… BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 3;… BSG SozR 4-2500 § 27a Nr. 1 RdNr 8 f; BSG Urteil vom 17.2. 2010 - B 1 KR 10/09 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 27 Nr. 18 vorgesehen, RdNr 15, mwN).
Der erkennende Senat ist - hieran anknüpfend - davon ausgegangen, dass das Einfrieren und Lagern männlichen Samens auf unbestimmte Zeit ebenso wie die Kryokonservierung und Lagerung vorsorglich gewonnener Eizellen für die Wiederholung eines Versuchs der Befruchtung keine Leistung der GKV ist (vgl BSG Beschluss vom 9.12.2004 - B 1 KR 95/03 B - juris;… BSG SozR 4-2500 § 27a Nr. 1 RdNr 15; zustimmend zitiert in BSG Urteil vom 17.2. 2010 - B 1 KR 10/09 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 27 Nr. 18 vorgesehen, RdNr 15, mwN).
Einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG im Hinblick auf den vom Senat für möglich gehaltenen Anspruch auf Kryokonservierung von Eierstockgewebe (vgl BSG Urteil vom 17.2. 2010, aaO) kann der Kläger nicht mit Erfolg geltend machen.
Die Entnahme und Kryokonservierung von Eierstockgewebe zur späteren Reimplantation gehört als im Wesentlichen ärztliche Behandlung (vgl BSG Urteil vom 17.2. 2010, aaO; unzutreffend Schiffner, SGb 2010, 548 f) zur Krankenbehandlung, wenn sie die natürliche Empfängnisfähigkeit wiederherstellen soll.
- LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 KR 2272/10
Krankenversicherung - kein Vergütungsanspruch einer Universitätsklinik für eine …
Dass das BSG seine frühere abweichende Rechtsprechung ausdrücklich nicht nur im Kontext der Zulassungsebene, sondern auch im Hinblick auf im Einzelfall beanstandete Behandlungsmaßnahmen aufgegeben habe, werde auch durch das Urteil des BSG vom 17. Februar 2010 (B 1 KR 10/09 R, SozR 4-2500 § 27 Nr. 18) belegt.Die Grundsätzlichkeit seiner Abkehr von der anderslautenden früheren Rechtsprechung wird im Übrigen auch durch die Entscheidung des BSG zur Behandlungsmethode der Kryokonservierung von Eierstockgewebe bestätigt (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2010 - B 1 KR 10/09 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 18).
Diese Methode beruht zwar auf einem eigenen theoretischen Konzept und stellt daher eine eigene Behandlungsmethode dar (vgl. dazu BSG vom 17. Februar 2010 - B 1 KR 10/09 R - a.a.O.).
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10
Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines …
Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für sich betrachtet indes keine Krankheit oder Behinderung (vgl. zum Sozialversicherungsrecht BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2007 - 1 BvL 5/03, BVerfGE 117, 316, 325 f.; BSG, Urteil vom 17. Februar 2010 - B1 KR 10/09 R, NZS 2011, 20, 21; ferner BGH, Urteil vom 15. September 2010 - IV ZR 187/07, NJW-RR 2011, 111, 112 f.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - L 9 KR 14/09
Diagnostische Abklärung der Fertilität; Abgrenzung der Leistungen der …
Das Bundessozialgericht hat dargelegt, dass der Versicherungsfall der Krankheit in Abgrenzung zu dem Versicherungsfall der Herbeiführung einer Schwangerschaft betroffen ist, wenn die Behandlung dazu führen soll, auf natürlichem Weg Kinder zu zeugen (Urteil vom 17. Februar 2010, B 1 KR 10/09 R, zitiert nach juris). - LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 11 KR 5856/09
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Anspruch auf familiär-allogene …
Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V; vgl BSG 17.02.2010, B 1 KR 10/09 R, SozR 4-2500 § 27 Nr. 18;… BSG 28.07.2008, B 1 KR 5/08 R, SozR 4-2500 § 109 Nr. 6). - LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 4 KR 595/11
Krankenversicherung - kein Sachleistungsanspruch für eine stationär durchgeführte …
Das BSG hat darin (vgl. insoweit insbesondere das Urteil vom 17. Februar 2010 - B 1 KR 10/09 R - SozR 4-2500 § 27 Nr. 18 zum Anspruch einer Versicherten auf stationär durchgeführt Reimplantation nach Kryokonservierung von Eierstockgewebe) ausdrücklich zum Maßstab gemacht, dass auch die stationäre Behandlung stets einer Überprüfung anhand der Maßstäbe des § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V zu unterziehen ist. - SG Würzburg, 29.06.2010 - S 6 KR 46/08 In jedem Fall bedarf es neben der generellen auch und gerade der individuellen Erforderlichkeit der Krankenhausbehandlung im Einzelfall (BSG, Urteil vom 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R - und vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 - zitiert nach juris, m.w.N.).
- LSG Hamburg, 03.08.2011 - L 1 KR 55/09 Der Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (BSG, Urteil vom 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R - Juris, m.w.N.).
