Rechtsprechung
| BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Vorliegen einer vollstationären Krankenhausbehandlung bei vorzeitigem Abbruch aus medizinischen Gründen
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Bundessozialgericht
Krankenversicherung - Vorliegen einer vollstationären Krankenhausbehandlung bei vorzeitigem Abbruch aus medizinischen Gründen
- IWW
- Sozialmedizinische Informationsdatenbank für Deutschland (Kurzinformation und Volltext)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstationäre Krankenhausbehandlung in der Krankenversicherung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 07.06.2002 - S 17 KR 44/01
- LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2004 - L 1 KR 72/02
- BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2006, 88
Wird zitiert von ... (19)
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2010 - L 4 KR 71/07 Sie sieht sich durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03; 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R und 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R jeweils zitiert nach juris) bestätigt.
Die Aufrechnung ist in derartigen Fällen grundsätzlich zulässig, auch wenn die Voraussetzungen des § 51 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), der die Aufrechnung in bestimmten Fällen regelt, tatbestandlich nicht erfüllt sind (vgl. BSG Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04, zitiert nach juris).
Weder kann von einer sog. "abgebrochenen" stationären Behandlung (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R, zitiert nach juris) noch von einer besonders intensiven Notfallversorgung (BSG, Urteil vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R, zitiert nach juris) ausgegangen werden.
Das BSG hat die Frage, bei welchen Fallgestaltungen eine vollstationäre Krankenhausbehandlung vorliegt, in seinen Urteilen vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03, 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R, 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R und 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R (jeweils zitiert nach juris) abschließend geklärt.
- BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen …
(2) Ein Ausschluss der Tageskliniken aus § 107 Abs. 1 SGB V, wie der Beklagte und die Beigeladenen zu 1. und 8. sie befürworten, widerspräche zudem der Systematik und Funktion des § 107 SGB V. Einrichtungen, die Krankenhausbehandlungen im Sinne des § 39 Abs. 1 SGB V nur teilstationär anbieten (Tageskliniken und Nachtkliniken;… - zu diesen siehe BSGE 92, 223 RdNr 22 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 21; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 39 Nr. 5 RdNr 8 f), wären danach überhaupt nicht von § 107 SGB V erfasst, weil sie auch nicht den Vorsorge- und Rehabilitationskliniken des Abs. 2 zugeordnet werden können. - LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 26/07 Die Aufrechnung ist in derartigen Fällen grundsätzlich zulässig, auch wenn die Voraussetzungen des § 51 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), der die Aufrechnung in bestimmten Fällen regelt, tatbestandlich nicht erfüllt sind (vgl. BSG Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04, zitiert nach juris).
Aus diesem Grund kann vorliegend auch nicht von einer sog. "abgebrochenen" stationären Behandlung (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R, zitiert nach juris) ausgegangen werden, denn auch diese erfordert nach der Rechtsprechung des BSG eine Aufnahmeentscheidung des Krankenhauses mit einem sich mindestens auf die nächste Nacht erstreckenden ärztlichen Behandlungsplan.
Das BSG hat die Frage, bei welchen Fallgestaltungen eine vollstationäre Krankenhausbehandlung vorliegt, in seinen Urteilen vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03, 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R, 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R und 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R (jeweils zitiert nach juris) abschließend geklärt.
- SG Augsburg, 26.07.2006 - S 12 KR 276/05 Die Bevollmächtigten der Beklagten haben sich zur Begründung der Aufrechnung auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 04.03.2004 (B 3 KR 4/03 R) vom 17.03.2005 (B 3 KR 11/04 R) berufen, wonach eine vollstationäre Behandlung im Sinne einer physischen und organisatorischen Eingliederung in das spezifische Versorgungssystem eines Krankenhauses dann gegeben sei, wenn sie sich nach dem Behandlungsplan des Krankenhausarztes zeitlich über mindestens 1 Tag und 1 Nacht erstrecke.
Es besteht jedoch allgemein die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf die §§ 387 f. BGB entsprechend anzuwenden sind entgegen zu treten (vgl. hierzu BSG vom 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R - in SozR 4-2500 § 39 Nr. 5 mit weiteren Nachweisen).
Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 17.03.2005, a.a.O., unter Bezug auf das o.g. Urteil vom 04.03.2004) die Auffassung vertreten, dass eine Abgrenzungsschwierigkeiten weitestgehend vermeidende Definition von vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung nur vom Merkmal der geplanten Aufenthaltsdauer ausgehen könne.
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 54/06 Die Aufrechnung ist in derartigen Fällen grundsätzlich zulässig, auch wenn die Voraussetzungen des § 51 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), der die Aufrechnung in bestimmten Fällen regelt, tatbestandlich nicht erfüllt sind (vgl. BSG Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04, zitiert nach juris).
Aus diesem Grund kann hier auch nicht von einer sog. "abgebrochenen" stationären Behandlung (BSG, Urteil vom 17. März 2005, a.a.O.) ausgegangen werden, denn auch diese erfordert nach der Rechtsprechung des BSG eine Aufnahmeentscheidung des Krankenhauses mit einem sich mindestens auf die nächste Nacht erstreckenden ärztlichen Behandlungsplan.
Das BSG hat die Frage, bei welchen Fallgestaltungen eine vollstationäre Krankenhausbehandlung vorliegt, in seinen Urteilen vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03, 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R, 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R und 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R (jeweils zitiert nach juris) abschließend geklärt.
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - L 4 KR 25/07 Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des BSG zu einer sog. "abgebrochenen" stationären Behandlung (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R, zitiert nach juris) berufen.
Das BSG hat die Frage, bei welchen Fallgestaltungen eine vollstationäre Krankenhausbehandlung vorliegt, in seinen Urteilen vom 4. März 2004 - B 3 KR 4/03, 8. September 2004 - B 6 KA 14/03 R, 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R und 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R (jeweils zitiert nach juris) abschließend geklärt.
- LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 33/09
Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme ungedeckter Heimkosten
Eine Aufrechnung ist grundsätzlich zulässig, denn auch trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 51 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I), der die Aufrechnung in bestimmten Fällen regelt, deren tatbestandliche Voraussetzungen hier aber nicht erfüllt sind, besteht allgemein die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf die §§ 387ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend anzuwenden sind, entgegenzutreten (vgl. BSG, Urteil vom 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R -, SozR 4-2500 § 39 Nr. 5). - LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2006 - L 5 KR 78/05
Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Kostenerstattung - Abgrenzung der …
Allerdings hat das BSG es in seiner Entscheidung vom 17. März 2005 (B 3 KR 11/04 R - Rz. 17) als möglich angesehen, dass die Entscheidung zum Verbleib des Patienten über die für die stationäre Behandlung erforderliche Dauer auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. - SG Leipzig, 21.12.2006 - S 8 KR 310/05
Abgrenzung zwischen stationärer zu ambulanter Behandlung beim Tod des …
Entscheidend ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17.03.2005, Az: B 3 KR 11/04 R) nicht die tatsächlich erbrachte Maßnahme, sondern die stationäre Aufnahme nach der geplanten Aufenthaltsdauer. - LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11
Vergütungsanspruch des Krankenhauses für vor- und nachstationäre Behandlungen …
Eine vollstationäre Krankenhausbehandlung ist auch dann gegeben, wenn sie sich nach dem Behandlungsplan des Krankenhausarztes zeitlich über mindestens einen Tag und eine Nacht erstrecken soll, später jedoch aus medizinischen Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss - sog. abgebrochene stationäre Krankenhausbehandlung (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R = SozR 4 2500 § 39 Nr. 5). - SG Augsburg, 23.08.2006 - S 12 KR 596/05
- SG Gelsenkirchen, 13.05.2008 - S 28 (24) KR 6/07
Krankenversicherung
- LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06
- SG Augsburg, 08.11.2006 - S 12 KR 222/06
- SG Augsburg, 22.07.2009 - S 12 KR 35/09
Krankenversicherung - Krankenkasse - Krankenhaus - Zulässigkeit der Aufrechnung - …
- SG Augsburg, 13.01.2010 - S 12 KR 107/09
- SG Augsburg, 24.04.2006 - S 12 KR 573/05
- SG Augsburg, 11.07.2006 - S 12 KR 43/06
- SG Augsburg, 23.08.2006 - S 12 KR 594/05
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