Rechtsprechung
| BSG, 17.04.2007 - B 5 R 62/06 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Anrechnungszeit - unvermeidbare Zwischenzeit - Zeiten zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn des freiwilligen sozialen Jahres sowie Ende des freiwilligen sozialen Jahres und Beginn des Hochschulausbildung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Anrechnungszeit; unvermeidbare Zwischenzeit; Zeiten zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn des freiwilligen sozialen Jahres sowie Ende des freiwilligen sozialen Jahres und Beginn des Hochschulausbildung
- Bundessozialgericht
Anrechnungszeit - unvermeidbare Zwischenzeit - Zeiten zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn des freiwilligen sozialen Jahres sowie Ende des freiwilligen sozialen Jahres und Beginn des Hochschulausbildung
- NWB SteuerXpert START
SGB VI § 58 Abs. 1 S 1 Nr. 4, § 48 Abs. 4 S 1 Nr. 2 Buchst b, § 48 Abs. 4 S 1 Nr. 2 Buchst c; SozDiG § 2, § 4, § 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von Anrechnungszeiten im Sinne so genannter unvermeidbarer Zwischenzeiten zwischen Ausbildungszeiten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Anrechnungszeit - unvermeidbare Zwischenzeit - Zeiten zwischen Ende der Schulausbildung und Beginn des freiwilligen sozialen Jahres sowie Ende des freiwilligen sozialen Jahres und Beginn des Hochschulausbildung
Kurzfassungen/Presse (3)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Keine höhere Rente wegen Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres
- aok-business.de (Kurzinformation)
Erwerbsminderungsrente: Vor "Freiwilligem Sozialen Jahr" keine "unvermeidbare Zwischenzeit"
- rentenberater.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Zwischenzeiten vor und nach dem Freiwilligen Sozialen Jahr sind rentenrechtlich nicht als Anrechnungszeit zu berücksichtigen
Verfahrensgang
- SG Aachen, 21.01.2005 - S 8 RA 42/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2006 - L 14 R 54/05
- BSG, 17.04.2007 - B 5 R 62/06 R
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 01.07.2010 - B 13 R 86/09 R
Halbwaisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen …
2008 (…BSGE 100, 210 = SozR 4-2600 § 48 Nr. 3, RdNr 14) hat der Senat - ohne dass dies dort entscheidungserheblich gewesen wäre - in Übereinstimmung mit dem vormaligen 4. Senat (vgl BSG Urteile vom 5.12.1996 - 4 RA 101/95 - Juris RdNr 16; vom 4.8. 1998 - B 4 RA 8/98 R - Juris RdNr 13;… vom 31.8. 2000 - B 4 RA 7/99 R - SozR 3-2600 § 58 Nr. 14 S 79 f) auf das Datum des Abiturzeugnisses abgestellt; damit endet im Regelfall die Gymnasialausbildung (s auch BSG Urteil vom 17.4. 2007 - B 5 R 62/06 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 8 RdNr 1, 14).Der von der bisherigen Rechtsprechung vorgegebene zeitliche Rahmen einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten könne lediglich als Anhalt dienen; eine starre zeitliche Begrenzung sei damit jedoch nicht verbunden (…vgl BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 4 RdNr 16 f; zur Einordnung dieser Entscheidung als Einzelfallentscheidung aufgrund besonderer Umstände s BSG Urteil vom 17.4. 2007 - B 5 R 62/06 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 8 RdNr 17).
Selbst wenn in der genannten Norm eine Kodifizierung der Rechtsprechung des BSG ohne Abweichungen zu sehen wäre (in diesem Sinne möglicherweise der 5. Senat im Urteil vom 17.4. 2007 - B 5 R 62/06 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 8 RdNr 23; Gürtner in Kasseler Komm Sozialversicherungsrecht, Stand April 2010, § 48 SGB VI RdNr 43 f; aA Quinten in Reinhardt, Lehr- und Praxiskomm SGB VI, 2006, § 48 RdNr 15), könnte sich dies allenfalls auf den Stand der Judikatur Ende 2003 beziehen.
Der Anspruch auf Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres ersetzt in den Fällen des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst a und b SGB VI (idF des RVNG) in stark pauschalierender Weise und typisierend den Ausbildungsunterhalt, den der Versicherte gemäß §§ 1601, 1602 Abs. 1, § 1610 BGB hätte gewähren müssen, wenn er nicht verstorben wäre (…vgl BSG Urteile vom 18.6. 2003 - B 4 RA 37/02 R - SozR 4-2600 § 48 Nr. 2 RdNr 17; vom 17.4. 2007 - B 5 R 62/06 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 8 RdNr 26;… vom 17.4. 2008 - B 13/4 R 49/06 R - BSGE 100, 210 = SozR 4-2600 § 48 Nr. 3, RdNr 18, 20).
Diese Argumentation verkennt, dass die hier anzuwendende Neufassung des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst b SGB VI keine Differenzierung nach unterschiedlichen Ursachen für die Übergangszeit vornimmt (aA insoweit möglicherweise der 5. Senat im Urteil vom 17.4. 2007 - B 5 R 62/06 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 8 RdNr 18 ff, 23, 27).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2010 - L 2 R 647/09
Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit - Vorpraktikumszeit einer …
Auch das BSG hat in seiner jüngeren Rechtsprechung keinen rechtfertigenden Anlass zu einer weitergehenden Auslegung der Anrechnungszeittatbestände gesehen (vgl. U.v 17. April 2007 - B 5 R 62/06 R - SozR 4-2600 § 58 Nr. 8).Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, alle - auch ungewollt auftretenden - Versicherungslücken durch deren Berücksichtigung als beitragsfreie Zeiten zu schließen (BSG, U.v 17. April 2007 - B 5 R 62/06 R - aaO).
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 3 R 534/07
Vormerkung einer Ausbildungs-Anrechnungszeit - Höchstdauer einer unvermeidbaren …
24 Weiter ist aus der jüngsten Entscheidung des BSG (Urteil vom 17. April 2007, B 5 R 62/06 R, in juris), durch die das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23. Juni 2006 (L 14 R 54/05, in juris), welches die Zeit zwischen der Beendigung eines unmittelbar nach dem Ende der Schulausbildung absolvierten Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und der Aufnahme eines Fachhochschulstudiums wegen der gesellschaftlichen Bedeutung des FSJ rentenrechtlich als Übergangszeit beurteilt hatte, aufgehoben wurde, nichts Abweichendes entnehmen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 22 R 743/10
Anrechnungszeiten; Verzinsung
Er ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, alle - auch ungewollt auftretenden - Versicherungslücken durch deren Berücksichtigung als beitragsfreie Zeiten zu schließen (BSG, Urteil vom 17. April 2004 - B 5 R 62/06 R, abgedruckt in SozR 4-2600 § 58 Nr. 8). - BSG, 12.12.2011 - B 13 R 3/10 R
Rentenberechnung - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten - Fachschulausbildung - …
Der Berücksichtigung eines Zuschlags für diesen Zeitraum steht vorliegend jedoch die Regelung in § 74 S 3 SGB VI zur Begrenzung der Gesamtleistungsbewertung - in Gestalt einer Anordnung zur ausnahmsweisen Nicht-Bewertung bestimmter Zeiten (vgl BSG SozR 4-2600 § 58 Nr. 8 RdNr 28) - entgegen. - LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2012 - L 5 R 76/11
Anspruch auf Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung während …
Der Anspruch auf Waisenrente nach Vollendung des 18. Lebensjahres ersetzt in den Fällen des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a und b SGB VI in stark pauschalierender Weise und typisierend den Ausbildungsunterhalt, den der Versicherte gemäß §§ 1601, 1602 Abs. 1, 1610 Bürgerliches Gesetzbuch hätte gewähren müssen, wenn er nicht verstorben wäre (…vgl. BSG, Urteile vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 37/02 R = SozR 4-2600 § 48 Nr. 2 Rdnr. 17; vom 17. April 2007 - B 5 R 62/06 R = SozR 4-2600 § 58 Nr. 8; vom 17. April 2008 - B 13/4 R 49/06 R = BSGE 100, 210).
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