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   BSG, 17.07.1997 - 12 RK 36/96   

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Wird zitiert von ... (6)  

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96  

    Krankenversicherung der Rentner

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 1997 (12 RK 36/96) -.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 26/07 R  

    Krankenversicherung der Rentner - Berechnung der Vorversicherungszeit - Ende der

    Das Gesetz hält sich auch insoweit im Rahmen zulässiger Typisierung, weil Rentner, die sich in der besonderen Lage der Klägerin befinden und wegen der nicht vorhersehbaren Rechtsentwicklung (Vorlagebeschlüsse des Senats vom 26.6.1996, 12 RK 36/95, und 17.7.1997, 12 RK 36/96, Beschluss des BVerfG vom 15.3.2000, 1 BvL 16/96 ua; Untätigkeit des Gesetzgebers bis zum 31.3.2002) nicht beraten werden konnten, wegen des Ausnahmecharakters dieser Situation im Hinblick auf das - mit § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V ebenfalls verfolgte - Konzept, bezogen auf das Fristende einen für alle Rentner gleichen Maßstab zu schaffen, vom Gesetzgeber als untypische Gruppe vernachlässigt werden durften.
  • BSG, 26.03.1998 - B 12 KR 45/96 R  

    Freiwillige Krankenversicherung - Überschreitung - Jahresarbeitsentgeltgrenze -

    Mit dieser Beurteilung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Rechtsprechung zu § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V. Der Senat hat aus der beitragsmäßigen Gleichstellung der wegen Überschreitens der JAE-Grenze freiwillig versicherten mit den versicherungspflichtigen Beschäftigten während des Erwerbslebens den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung im Rentenalter abgeleitet und die ausschließliche Berücksichtigung von Pflichtversicherungszeiten beim Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB idF des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 2266) bei Personen wie der Klägerin für verfassungswidrig gehalten (vgl Beschlüsse des Senats nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG vom 26. Juni 1996 - 12 RK 41/94, 12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 RK 7/95 und 12 RK 36/95 - und vom 17. Juli 1997 - 12 RK 36/96).
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  • BSG, 06.11.1997 - 12 RK 61/96  

    Vorversicherungszeit für die KVdR, Verfassungsmäßigkeit

    Der Gesetzgeber ist zwar nicht gehindert, in Ausübung seiner Gestaltungsfreiheit die nach Auffassung des Senats verfassungswidrige Benachteiligung der wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreien Beschäftigten mit Beitragszuschuß beim Zugang zur KVdR durch eine Regelung zu beheben, die diesen Rentnern in ihrer freiwilligen Versicherung die Beitragsvorteile der versicherungspflichtigen Rentner einräumt (vgl Beschlüsse des Senats nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG vom 26. Juni 1996 - 12 RK 41/94, 12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 RK 7/95 und 12 RK 36/95 - und vom 17. Juli 1997 - 12 RK 36/96 -).
  • BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 15/97 R  

    KVdR - Ausschluß - Pflichtversicherung - Angestellter - Versicherungsfreiheit -

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 26. Juni 1996 (BSGE 78, 297 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 29) sowie in den genannten Vorlagebeschlüssen vom 26. Juni 1996 und dem Vorlagebeschluß vom 17. Juli 1997 (12 RK 36/96) die Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zur KVdR - abgesehen von dem Sonderfall der höherverdienenden Angestellten - nicht für verfassungswidrig gehalten.
  • BSG, 26.03.1998 - B 12 JR 45/96 R  
    Der Senat hat aus der beitragsmäßigen Gleichstellung der wegen Überschreitens der JAE-Grenze freiwillig versicherten mit den versicherungspflichtigen Beschäftigten während des Erwerbslebens den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung im Rentenalter abgeleitet und die ausschließliche Berücksichtigung von Pflichtversicherungszeiten beim Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nach § 5 I Nr. 11 SGB V idF des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992 (BGBl I 2266) bei Personen wie der Kl. für verfassungswidrig gehalten (vgl Beschlüsse des Senats nach Art. 100 I 1 GG vom 26.6. 1996 - 12 RK 41/94, 12 RK 69/94, 12 RK 78/94, 12 RK 7/95 und 12 RK 36/95 - und vom 17.7. 1997 - 12 RK 36/96).
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