Rechtsprechung
   BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 31/97 B   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • SG München, 29.08.1995 - S 32 Ka 482/92
  • LSG Bayern, 29.01.1997 - L 12 Ka 104/95
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 31/97 B



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R  

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    entfiel und die Regelung daher nichtig war (zur Nichtigkeitsfolge vgl Beschluß des Senats vom 18. März 1998 - B 6 KA 31/97 B - ), können die Kläger allerdings für ihr mit der Revision weiterverfolgtes Klagebegehren nichts herleiten.
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R  

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

    Das gilt für Kollisionen von Gesetzen mit der Verfassung ebenso wie für Kollisionen untergesetzlicher Rechtsvorschriften mit gesetzlichen Bestimmungen (zu letzterem s BSG, Beschluß vom 18. März 1998 - B 6 KA 31/97 B -) oder mit Vorschriften des GG.
  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 16/98 R  

    Beschränkung der Abrechenbarkeit einer Leistung nach dem EBM-Ä,

    Das gilt für Kollisionen von Gesetzen mit der Verfassung ebenso wie für Kollisionen untergesetzlicher Rechtsvorschriften mit gesetzlichen Bestimmungen (zu letzterem s BSG, Beschluß vom 18. März 1998 - B 6 KA 31/97 B -) oder mit Vorschriften des GG.
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  • OVG Thüringen, 23.10.2012 - 2 EO 132/12  

    Beförderungen; Fehlerhafte Auswahlentscheidung bei sog. gebündelten Dienstposten

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich damit ausdrücklich gegen eine Anwendung der Praxis des Bundesverfassungsgerichts bei der Verwerfung von Gesetzen auf das Satzungsrecht und seine verwaltungsgerichtliche Kontrolle gewandt, weil die Verwaltungsgerichtsordnung hierfür keine gesetzliche Handhabe bietet (vgl. zur inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung: BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193/94 - Juris, Rn. 8; Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54/99 - Juris, Rn. 7; BSG, Beschluss vom 18. März 1998 - B 6 KA 31/97 B - Juris, Rn. 6; OVG SH, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 - Juris, Rn. 9).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 61/97 R  

    Verpflichtung zur Überprüfung und Nachbesserung der Honorarverteilungsregelungen

    entfiel und die Regelung daher nichtig war (zur Nichtigkeitsfolge vgl Beschluß des Senats vom 18. März 1998 - B 6 KA 31/97 B - ), können die Kläger allerdings für ihr mit der Revision weiterverfolgtes Klagebegehren nichts herleiten.
  • SG Dortmund, 23.07.2002 - S 26 KA 274/00  

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die angefochtenen Bescheide der Beklagten sind auch deshalb aufzuheben, weil sie auf der gegen höherrangiges Recht verstoßenden und damit nichtigen Regelung des § 11 Abs. 1 HVM beruhen (Zur Nichtigkeitsfolge vgl. BSGE 83, 1,6; BSG, Beschluss vom 18.03.1998, Az.: B 6 KA 31/97 B, MedR 2000, 51).
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