Rechtsprechung
   BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Insolvenzgeld - Berücksichtigung einer tariflichen Jahressonderzahlung - Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunkts durch Betriebsvereinbarung - Sittenwidrigkeit

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • IWW
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  • rws-verlag.de

    Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunkts einer Jahressonderzahlung in den Insolvenzgeldzeitraum zulasten der Umlageverpflichteten sittenwidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunkts einer tariflichen Jahressonderzahlung beim Anspruch auf Insolvenzgeld

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunkts einer Jahressonderzahlung in den Insolvenzgeldzeitraum zulasten der Umlageverpflichteten sittenwidrig

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 92, 254
  • ZIP 2004, 1376
  • NZS 2005, 385



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BSG, 21.07.2005 - B 11a/11 AL 53/04 R  

    Insolvenzgeld - Berücksichtigung einer tariflichen Jahressonderzahlung -

    Dies sei im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - Urteile vom 2. November 2000, B 11 AL 87/99 R, und vom 18. März 2004, B 11 AL 57/03 R - zu verneinen.

    Entgegen der Sichtweise des LSG lasse sich auch kein Bezug zu dem Sachverhalt herstellen, der Grundlage der Entscheidung des BSG vom 18. März 2004 (B 11 AL 57/03 R, BSGE 92, 254 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3) gewesen sei.

    Bei der streitgegenständlichen Jahressonderzahlung, deren Einbeziehung in das Insg der Kläger fordert, handelt es sich zwar unzweifelhaft um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt iS von § 183 Abs. 1 SGB III (vgl BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 90; BSGE 92, 254, 256 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).

    Der Senat hat bereits zu gleichartigen Tarifverträgen entschieden, dass eine Jahressonderzahlung, die grundsätzlich allen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ungekürzt und unabhängig von der Betriebszugehörigkeit im Laufe des Jahres auszuzahlen ist, nicht zeitanteilig erarbeitet wird und sich deshalb auch nicht einzelnen Monaten des Jahres zuordnen lässt (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 92; dazu zustimmend Roth, SGb 2001, 587; kritisch Peters-Lange, EwiR 2001, 637 und dieselbe in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 8 RdNr 156; BSGE 92, 254, 256 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).

    Die das Kalenderjahr 2001 betreffende Jahressonderzahlung kann also - soweit vom Arbeitgeber nicht ausbezahlt - in voller Höhe bei der Bemessung des Insg berücksichtigt werden, allerdings nur dann, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzereignis - also im Zeitraum 28. Dezember 2001 bis 27. März 2002 - hätte ausbezahlt werden müssen, andernfalls überhaupt nicht (vgl BSGE 62, 131, 133 ff = SozR 4100 § 141b Nr. 40; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42; BSGE 92, 254, 256 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3 mwN).

  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 529/04  

    Vereinbarte Vergütungserhöhung für den Fall der Insolvenz

    dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwiderläuft, beurteilt sich auf der Grundlage des aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakters der Vereinbarung (BSG 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R - BSGE 92, 254; BGH 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - BGHZ 107, 92, 97).

    Unter den Anwendungsbereich des § 138 BGB fallen daher auch Rechtsgeschäfte, die gegen rechtlich geschützte Belange der Allgemeinheit verstoßen, wobei sich die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts bereits aus dessen Inhalt ergeben kann (BSG 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R - aaO mwN).

    Das Bundessozialgericht hat in Anwendung dieser Grundsätze eine nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschlossene Betriebsvereinbarung als sittenwidrig angesehen, die den Fälligkeitszeitpunkt einer Jahresonderzahlung in den Insolvenzgeldzeitraum vorverlegte, um die Sonderzahlung zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit und damit letztlich zu Lasten der Umlageverpflichteten zu sichern (BSG 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R - aaO).

  • BSG, 04.03.2009 - B 11 AL 8/08 R  

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch im Insolvenzgeldzeitraum -

    Der Senat teilt aber jedenfalls die Einschätzung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 19. Januar 2006, aaO) und Literatur (Hanau ZIP 2002, 2028, 2029; krit mit Lösungsansatz über § 184 SGB III Bayreuther ZIP 2008, 573, 580), dass tarifliche Sanierungsregelungen, die im Ergebnis sicherstellen sollen, dass der Arbeitnehmer für die rechtlich geschuldete volle Arbeitsleistung auch die volle Vergütung verlangen darf, nicht ohne weiteres als Vereinbarung zu Lasten Dritter dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwider laufen (zur Sittenwidrigkeit einer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschlossenen, die Fälligkeit einer Jahressonderzahlung verschiebenden Betriebsvereinbarung BSG, Urteil vom 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).
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  • LSG Bayern, 26.11.2008 - L 8 AL 260/06  

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - tarifliche

    Bei der streitgegenständlichen Jahressonderzahlung, deren Einbeziehung in das Insg der Kläger fordert, handelt es sich zwar unzweifelhaft um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt im Sinne von § 183 Abs. 1 SGB III (vgl. BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 90; BSGE 92, 254, 256 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).

    25 Das BSG - dem sich der erkennende Senat anschließt - hat zu gleichartigen Tarifverträgen bereits entschieden, dass eine Jahressonderzahlung, die grundsätzlich allen Arbeitnehmern bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt ungekürzt und unabhängig von der Betriebszugehörigkeit im Laufe des Jahres auszuzahlen ist, nicht zeitanteilig erarbeitet wird und sich deshalb auch nicht einzelnen Monaten des Jahres zuordnen lässt (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 S 92; dazu zustimmend Roth, SGb 2001, 587; kritisch Peters-Lange, EwiR 2001, 637 und dieselbe in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 8 RdNr. 156; BSGE 92, 254, 256 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3, zuletzt Urteil vom 21. Juli 2005, Aktenzeichen: B 11a/11 AL 53/04 R).

    Die Sonderleistungen ist in voller Höhe in dem Monat zu berücksichtigen, in dem sie zu einem Stichtag an die im Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmern hätte ausgezahlt werden müssen (im Rahmen des Kaug, Urteil des BSG vom 10. September 1987, 10 RAr 10/86 = BSGE 62, 131 = SozR 4100 § 141b Nr. 40; Urteil vom 7. September 1988, 10 RAr 13/87 = SozR 4100 § 141b Nr. 42; Urteil vom 18. Januar 1990, 10 RAr 10/89 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 1; Urteil vom 2. November 2000, B 11 AL 87/99 R = SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 zur tariflichen Jahressondervergütung; im Rahmen des Insg BSG, Urteil vom 18. März 2004, B 11 AL 57/03 R = BSGE 92, 254 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3; Urteil vom 21. Juli 2005, B 11a/11 AL 53/04 R, zuletzt Urteil vom 23.03.2006, B 11a AL 65/05 R).

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R  

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches

    Ist dies nicht der Fall, findet sie überhaupt keine Berücksichtigung (im Rahmen des Kaug BSG, Urteil vom 10. September 1987, 10 RAr 10/86 = BSGE 62, 131 = SozR 4100 § 141b Nr. 40; Urteil vom 7. September 1988, 10 RAr 13/87 = SozR 4100 § 141b Nr. 42; Urteil vom 18. Januar 1990, 10 RAr 10/89 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 1; Urteil vom 2. November 2000, B 11 AL 87/99 R = SozR 3-4100 § 141b Nr. 21 zur tariflichen Jahressondervergütung; im Rahmen des Insg BSG, Urteil vom 18. März 2004, B 11 AL 57/03 R = BSGE 92, 254 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3; zuletzt Senatsurteil vom 21. Juli 2005, B 11a/11 AL 53/04 R, veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 16.11.2006 - L 10 AL 473/05  
    Den vom SG zitierten Urteilen des BSG vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R - und 21.07.2005 - B 11a/11 AL 53/04 R lägen andere Sachverhalte zugrunde.

    Bei den - noch - streitgegenständlichen 5/12 des 50 %igen Urlaubsgeldes, dessen Einbeziehung in das InsG der Kläger fordert, handelt es sich unzweifelhaft um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt iS von § 183 Abs. 1 SGB III (vgl BSG SozR 3-4100 § 141 b Nr. 21 S.90; BSGE 92, 254, 256 = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3).

    Nach der Überzeugung des Senats ist das das Urlaubsjahr 2002 betreffende zusätzliche 50 %ige Urlaubsgeld eine Jahressonderzahlung und hätte im Juli 2002 und somit in den letzten 3 Monaten vor dem Insolvenzereignis, d.h. im Zeitraum vom 01.06.2002 bis 31.08.2002, ungekürzt und unabhängig von der weiteren Betriebszugehörigkeit ausbezahlt werden müssen (vgl BSGE 62, 131, 133 ff = SozR 4100 § 141b Nr. 40; BSG SozR 4100 § 141b Nr. 42; BSGE 92, 254, 256 f = SozR 4-4300 § 183 Nr. 3 mwN).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - L 12 AL 254/03  

    Weihnachtsgeld für Vorjahr fließt nicht in Insolvenzgeld ein // Vereinbarung über

    Dieser Rechtsprechung des BSG schließt sich der Senat an, zumal das BSG diese Rechtsprechung in einem Urteil, allerdings zu einem anderen Sachverhalt vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R - bestätigt hat.

    Die Jahressonderzahlung als Leistung, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird, begründet einen Insolvenzgeldanspruch in Höhe des auf den Insolvenzgeldzeitraum entfallenen Anteils, wenn arbeitsrechtliche Vereinbarungen oder tarifvertragliche Regelungen für den Arbeitnehmer auch bei vorherigem Ausscheiden einen zeitanteiligen Anspruch vorsehen (vgl. BSG vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - L 8 AL 3406/03  

    Insolvenzgeldanspruch - Berücksichtigung einer betrieblichen Sonderzahlung -

    Lässt sich eine Zuordnung zu den einzelnen Monaten des Jahres nicht vornehmen und wird die Sonderzahlung im Insolvenzgeldzeitraum fällig, ist sie beim Insovenzgeld in voller Höhe zu berücksichtigen (Anschluss an BSG Urteil vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R).

    Die Tarifvertragsparteien haben es in der Hand, sich für die eine oder andere Variante zu entscheiden (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 09.12.1997 - 10 RAr 5/97 - und Urteil vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R - jeweils m.w.N. -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 (9) AL 239/03  

    Arbeitslosenversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R - und Urteil vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R -), der sich der Senat anschließt, verbieten Sinn und Zweck der tariflichen Regelung, den Auszahlungstag auf einen Tag außerhalb des Kalenderjahres, für den die Sonderzahlung gedacht ist, zu legen.

    Die Jahressonderzahlung als Leistung, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird, begründet zwar einen Insolvenzgeldanspruch in Höhe des auf den Insolvenzgeldzeitraum entfallenen Anteils, wenn arbeitsrechtliche Vereinbarungen oder tarifvertragliche Regelungen für die Arbeitnehmer auch bei vorherigem Ausscheiden einen zeitanteiligen Anspruch vorsehen (vgl. BSG Urteil vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 12 (9) AL 224/03  

    Arbeitslosenversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 02.11.2000 - B 11 AL 87/99 R - und Urteil vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R -), der sich der Senat anschließt, verbieten Sinn und Zweck der tariflichen Regelung, den Auszahlungstag auf einen Tag außerhalb des Kalenderjahres, für den die Sonderzahlung gedacht ist, zu legen.

    Die Jahressonderzahlung als Leistung, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Endgeldabrechnungszeitraum gezahlt wird, begründet zwar einen Insolvenzgeldanspruch in Höhe des auf den Insolvenzgeldzeitraum entfallenden Anteils, wenn arbeitsrechtliche Vereinbarungen oder tarifvertragliche Regelungen für den Arbeitnehmer auch bei vorherigem Ausscheiden einen zeitanteiligen Anspruch vorsehen (vgl. BSG Urteil vom 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R -).

  • LSG Bayern, 12.07.2007 - L 8 AL 82/07  
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2007 - L 19 B 19/07  

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Sachsen, 30.04.2008 - L 1 AL 141/07  

    Berechnung des Anspruchs auf Insolvenzgeld, Ende des Insolvenzgeld-Zeitraums bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 13/04  

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - L 3 AL 1087/05  

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches

  • SG Stade, 09.12.2008 - S 24 AL 445/04  

    Insolvenzgeldanspruch - Berücksichtigung einer Sonderzahlung - Zweckbestimmung -

  • LSG Berlin, 28.02.2005 - L 16 AL 51/03  
  • SG Berlin, 03.11.2005 - S 60 AL 5563/03  

    Insolvenzgeldanspruch - Altersteilzeit im Blockmodell - Berücksichtigung des

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