Rechtsprechung
   BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 22/09 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen bei vor dem 1. 1. 2006 beginnenden Maßnahmen durch die BA

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Bundessozialgericht

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen bei vor dem 1.1.2006 beginnenden Maßnahmen durch die BA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AZWV § 15; SGB III § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; SGB III § 84; SGB III § 85
    Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung; Zulassung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen durch Bundesagentur und nicht durch fachkundige Stelle

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bei vor dem 31.12.2005 begonnener Weiterbildungsmaßnahme muss BA über einen inzident gestellten Zulassungsantrag individuell befinden

Sonstiges

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 2011, 355 (Ls.)
  • NZA-RR 2011, 102



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Wird zitiert von ... (8)  

  • LSG Sachsen, 27.09.2012 - L 3 AS 329/09  
    Mit Urteil vom 18. Mai 2010 hat es diese Möglichkeit jedenfalls für die bis zum 31. Dezember 2005 begonnenen Maßnahmen bejaht (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R - SozR 4-4300 § 77 Nr. 5 Rdnr. 16 ff. = JURIS-Dokument Rdnr. 16 ff.).
  • LSG Sachsen, 27.08.2009 - L 3 AL 89/08  

    Förderung der beruflichen Weiterbildung; Erforderlichkeit der vorherigen

    Der erkennende Senat kann schließlich auch offenlassen, ob generell eine Förderung der beruflichen Weiterbildung nicht in Betracht kommt, wenn die Maßnahme für die Weiterbildung nicht anerkannt wurde und zudem die Bundesagentur für Arbeit die Förderung aus arbeitsmarktrechtlicher Sicht für zweckmäßig erachtet hat, da in der Bildungszielplanung 2004 ein nennenswerter Arbeitsmarktbedarf nicht festgestellt bzw. die prognostische Verbleibsquote von 70 % nicht erwartet wurde (so HessLSG, Beschluss vom 15. Juli 2008 - L 7 AL 22/08 - JURIS-Dokument [Kurztext], derzeit anhängig beim BSG unter dem Az. B 7 AL 22/09 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2010 - L 12 AS 1110/09  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - keine Förderung

    Der Ausstellung eines Bildungsgutscheins und der Vorabprüfung bedarf es jedoch dann nicht mehr, wenn die Beklagte ohnedies die Leistung generell abgelehnt hat (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R - ).
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 25 AS 538/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einstiegsgeld; selbständige Tätigkeit;

    Dabei ist in Bezug auf den Hauptantrag eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, § 56 des Sozialgerichtsgesetzes ), in Bezug auf den Hilfsantrag eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage die richtige Klageart (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R - juris).
  • LSG Bayern, 09.06.2011 - L 7 AS 25/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Förderung der

    Bei den Maßnahmen handelt es sich um Ermessensleitungen, so dass lediglich eine Verurteilung zu einer Neuverbescheidung nach Rechtsausfassung des Gerichts in Frage kommt, vgl BSG Urteil vom 18.05.2010, B 7 AL 22/09 R.
  • LSG Bayern, 24.05.2012 - L 9 AL 40/09  

    Es ist nicht auf die individuellen Belange des Klägers als wesentliches Kriterium

    Mit Urteil vom 18.05.2010 (Az.: B 7 AL 22/09 R) hat das Bundessozialgericht unter anderem festgestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit - jedenfalls für die Zeit der in § 15 AZWV normierten Übergangsregelung bis 31.12.2005 - die Aufgaben einer für die Zulassung von Träger und Maßnahmen fachkundigen Stelle im Sinne der §§ 84 und 85 SGB III wahrzunehmen hat.
  • SG Berlin, 26.11.2010 - S 70 AL 2359/06  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen; Förderung der

    Vielmehr geht die Kammer davon aus, dass jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art in dem Bildungsgutschein eine durch Verwaltungsakt erteilte Leistungsbewilligung dem Grunde nach liegt (vgl. BSG, Urteil v. 18.05.2010, B 7 AL 22/09 R Rn. 10, zitiert nach juris; LSG Sachsen, Beschluss v. 31.01.2005, L 2 B 192/04 AL-ER Rn. 35, zitiert nach juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.09.2005, L 8 AL 4970/04 Rn. 18, zitiert nach juris; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB III, § 77 Rn. 126).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - L 18 AL 186/12  
    Das Gericht weist ergänzend darauf hin, dass die Antragsgegnerin mit dem Bildungsgutschein die Anspruchsvoraussetzungen verbindlich anerkannt und das ihr zustehende Ermessen im Hinblick auf eine genau bezeichneten Maßnahme zugunsten der Antragstellerin ausgeübt hat (vgl BSG, Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R = SozR 4-4300 § 77 Nr. 5).
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