Rechtsprechung
| BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 36/08 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - keine Anrechnung von Elterneinkommen mehr bei Begründung eines eigenen Haushalts
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Bundessozialgericht
Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - Ausbildungsgeld - keine Anrechnung von Elterneinkommen mehr bei Begründung eines eigenen Haushalts
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung des elterlichen Einkommens bei Ausbildungsgeld für behinderte Menschen, wenn der Auszubildende nicht bei den Eltern lebt
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Bei Leistungen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist Einkommen der Eltern nicht anzurechnen
Sonstiges
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Arbeitsförderungsrecht
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe, 12.09.2007 - S 6 AL 2173/07
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2008 - L 8 AL 5272/07
- BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 36/08 R
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 106, 141
- NZS 2011, 398 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- SG Lüneburg, 06.07.2011 - S 7 AL 81/11 Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 36/08 R - entschieden, dass die Norm des § 108 SGB III keine Anwendung finden dürfe, weil die Klägerin in einer Einrichtung lebe.
Entscheidend ist nach dem Urteil des BSG vom 18. Mai 2010 - B 7 AL 36/08 R - allein, dass der Betroffene bei keinem Elternteil wohnt.
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